Die wichtigsten Fragen und Antworten zu deiner Sommerreise
Feriennotfall im Ausland – wann hilft dir die Schweiz?

Die Sommerferien laden zum Reisen ins Ausland. Doch dabei gibt es juristische Tücken – gerade, wenn Probleme auftauchen. Der Bund erklärt, wann er wo helfen kann.
Kommentieren
1/5
Eine Reise soll erholsam sein – doch es können auch verschiedene Probleme auftreten.
Foto: Getty Images

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Schweizer reisen oft ins Ausland, doch die Hilfe im Notfall ist begrenzt
  • Frau in Thailand verhaftet, Botschaftsbesuch kostet sie 150 Franken pro Stunde
  • 2024: Durchschnittlich drei Reisen pro Person, zwei Drittel ins Ausland
RMS_Portrait_AUTOR_401.JPG
Tobias BruggmannRedaktor Politik

Wenn die letzten Schulzeugnisse verteilt sind, wird es Zeit. Zeit für Glace, Strand und neue Kultur. Herr und Frau Schweizer reisen gerne: 2024 unternahmen sie rund drei Reisen mit Übernachtung. Zwei Drittel davon gingen ins Ausland, bilanziert das Bundesamt für Statistik. 

Doch nicht immer läuft alles glatt. Dann wird schnell der Ruf nach dem Staat laut. Der kann und darf jedoch nicht immer helfen. «Wir lassen Schweizerinnen und Schweizer in einer Notsituation im Ausland nicht im Stich. Aber es gibt Grenzen», sagt Marianne Jenni vom Aussendepartement. Dieser Tage präsentierte sie einige reale Fälle, persönliche Angaben wurden dabei verändert. Dabei stellen sich wichtige Fragen.

Was passiert, wenn ich ins Gefängnis muss?

Sabine (28) wollte sich während drei Monaten in Thailand eine Auszeit nehmen. Eines Abends sitzt sie am Strand, ein Joint macht die Runde. Sabine nimmt einen Zug, der Konsequenzen hat. Thailand hat strenge Drogengesetze. Sabine wird von der Polizei kontrolliert und festgenommen.

Das Aussendepartement (EDA) kann hier zwar helfen – doch nicht unbeschränkt. Die Schweiz respektiert die ausländischen Gesetze, kann also weder eine Haftentlassung organisieren noch in ausländische Gerichtsverfahren eingreifen. Auch Anwaltskosten, Kaution oder Bussen muss Sabine selbst bezahlen. «In jedem Fall gelten die lokalen Gesetze», heisst es beim Aussendepartement.

Immerhin: Eine Mitarbeiterin der Botschaft kann Sabine im Gefängnis besuchen – doch auch das kostet. 150 Franken pro Stunde, um genau zu sein. Die Schweiz setzt sich dafür ein, dass Sabine menschenwürdige Haftbedingungen und ein faires Verfahren bekommt. Sie bekommt zudem eine Liste von lokalen Anwälten und die Angehörigen in der Schweiz können auf Wunsch informiert werden. 

Was passiert, wenn ich einen Unfall habe?

Es ist schnell passiert: Paul (62) wird in Südfrankreich von einem vorbeifahrenden Auto erfasst, mehrere Meter mitgeschleift und schwer verletzt. Seine Partnerin kann kein Französisch und ist verunsichert. Im Spital wird sie nur auf Englisch informiert.

Das Aussendepartement habe hier beraten und Versicherungsfragen klären können. Dazu half es bei der Verständigung mit den lokalen Behörden und dem Spital. Man sei aber keine Notrufzentrale und führe auch keine medizinische Betreuung durch. «Die medizinische Versorgung, Entscheidungen über Therapien sowie Rettungs- und Krankentransporte liegen ausschliesslich in der Verantwortung der medizinischen Fachpersonen und der Versicherungen.» 

Wichtig sei dabei eine gute Unfallversicherung, betonte Jenni mehrfach. «Ohne oder mit ungenügendem Versicherungsschutz gestaltet sich eine solche Situation wesentlich schwieriger.» Schliesslich sind Arzt- und Spitalkosten im Ausland oft sehr hoch. Auch die Angehörigen seien mit einer guten Unfallversicherung entlastet. 

Was, wenn es plötzlich brennt?

Als es im Juli 2023 auf der griechischen Insel Rhodos brennt, ist Alexandra (22) mitten unter jenen Zehntausenden Bewohnerinnen und Touristen, die evakuiert werden müssen. Die griechischen Behörden schicken sie per Bus zum Flughafen. Tatsächlich sind Schweizerinnen und Schweizer grundsätzlich selbst für die Ausreise verantwortlich. «Das EDA organisiert in der Regel keine Evakuierung.» Dafür sind die lokalen Behörden verantwortlich. «Es gibt keine Garantie für Transport oder Unterkunft.» 

Das Aussendepartement kann allerdings beraten und koordinierend helfen. Dafür sei es wichtig, die Reise bei der Travel Admin App zu erfassen. So erhielt auch Alexandra eine Information zum Standort des Schweizer Schalters am Flughafen, Informationen zur Lage und verfügbaren Rückflugmöglichkeiten. Am Flughafen half das Personal zudem beim Zugang zu den Check-in-Schaltern. 

Was, wenn ich meinen Pass verliere?

«Wenn nur alle Menschen so nett wären», dachte Reto (42), als ihm in einem Strassencafé in Johannesburg in Südafrika eine fremde Frau auf einen Joghurtfleck aufmerksam macht und gleich hilft, diesen zu beseitigen. Doch wenige Minuten später der Schock: Der Pass ist weg!

Auf der Schweizer Botschaft erfährt er, dass er einen Notpass bekommen kann. Das ist ein provisorischer Pass, der nur während der anstehenden Reise und maximal zwölf Monate gültig ist. Doch Achtung: Nicht alle Airlines und Staaten akzeptieren das Dokument. So kann man zum Beispiel in die Vereinigten Arabischen Emirate damit nicht einreisen. «Das EDA hat jedoch keinen Einfluss drauf.» 

Was, wenn ich sterbe?

Stefan (64) war in den Ferien in Brasilien, als ihn ein Herzinfarkt jäh aus dem Leben riss. Die örtliche Polizei informierte die Schweizer Botschaft, worauf das EDA die Familienangehörigen ausfindig machte. Die Ehefrau ist geschockt. Es gilt jetzt, den Leichnam zurück in die Schweiz zu bringen. Auch hierfür zahlt die Schweiz nichts – dafür braucht es eine Reiseversicherung oder die Angehörigen bleiben auf den Kosten sitzen. Das Aussendepartement könne aber bei administrativen Fragen und dem Autopsiebericht helfen.

Wie kann ich mich vorbereiten?

Das Aussendepartement empfiehlt, dass sich Reisende gut vorbereiten. Die Reise also auf der App eintragen, die Reisehinweise beachten und eine gute Versicherung abschliessen.

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen