Darum gehts
- Kanton St. Gallen will 35 Tage Schulurlaub für Familienauszeit erlauben
- Eltern müssen Konzept vorlegen, um Lernziele sicherzustellen
- Schweizweit 26 unterschiedliche Regeln für Schuldispensationen, kantonal geregelt
Der Kanton St. Gallen will seinen Schülerinnen und Schülern einmalig Ferien von der Schule für eine Familienauszeit ermöglichen. 35 Schultage lang – also beispielsweise zwischen Sommer- und Herbstferien – dürfen die Eltern ihre Kinder vom Unterricht beurlauben. Zuerst hatte das «St. Galler Tagblatt» darüber berichtet.
Einfach so auf eine Weltreise verabschieden dürfen sich die Kinder aber nicht. «Voraussetzung für einen Urlaub für eine Familienauszeit ist, dass das Erreichen der Lernziele gemäss Lehrplan sichergestellt ist», heisst es in der Botschaft zum neuen Gesetz, das nun in der Vernehmlassung ist. Verantwortlich dafür sind die Eltern, die ein Konzept vorlegen müssen.
Das Gesetz trage den veränderten Bedürfnissen der Familien Rechnung heisst, es vom Kanton. Doch wie sieht es an anderen Orten aus? Schule ist in der Schweiz Sache der Kantone. Das bedeutet: 26 unterschiedliche Regeln. Manchmal gibt es gar unterschiedliche Regeln je nach Schulzimmer.
Viele verschiedene Regeln
So ist es beispielsweise im Kanton Zürich nicht so genau geregelt. Eine Dispensation ist zwar unter anderem möglich «für aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler». Verantwortlich dafür sind die Gemeinden. Eine ähnliche Regel kennen der Kanton Aargau und der Kanton Basel. Ob eine Weltreise tatsächlich darunter fällt, ist fraglich. Wie in den meisten Kantonen gibt es sogenannte Jokertage, die die Schülerinnen und Schüler und die Eltern selbst nutzen können.
Im Kanton Bern sind «höchstens zwei Wochen pro Schuljahr für Familienferien» möglich, wenn «aus beruflichen Gründen nicht mindestens vier Wochen der Ferien der Eltern mit den Schulferien zusammenfallen oder wenn aus beruflichen oder familiären Gründen der Besuch von Familienangehörigen im Ausland nicht während der Schulferien möglich ist». Für die Alpzeit sind höchstens drei Wochen pro Schuljahr möglich.
In den meisten Kantonen sind Dispensationen vom Unterricht auch aus anderen Gründen möglich, zum Beispiel für talentierte Sportlerinnen oder Musiker.