«Kein faires Verfahren erhalten»
Epstein-Komplizin Maxwell klagt gegen 20-jährige Haftstrafe

Jahrelang hatte sie minderjährige Mädchen und junge Frauen für den sexuellen Missbrauch durch Epstein rekrutiert. Dafür war Epstein-Komplizin Ghislaine Maxwell 2021 zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Nun klagt sie erneut gegen ihre Haftstrafe.
Kommentieren
1/5
Epstein-Komplizin Ghislaine Maxwell klagt erneut gegen ihre 20-jährige Haftstrafe.
Foto: Federal bureau of prisons

Darum gehts

  • Epstein-Komplizin Ghislaine Maxwell klagt erneut gegen ihre Haftstrafe
  • Sie reichte einen Antrag zur Aufhebung oder Abänderung ihrer Haftstrafe ein
  • Maxwell wurde 2021 zu 20 Jahren Haft wegen Sexhandels mit Minderjährigen verurteilt
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.

Am Freitag läuft die Freigabefrist für die Ermittlungsakten im Fall des verstorbenen Sexualstraftäters Jeffrey Epstein (1953–2019) aus. Nachdem US-Präsident Donald Trump (79) eine Offenlegung der Akten monatelang hinausgezögert hatte, hatte der US-Kongress Mitte November nahezu einstimmig das Epstein-Akten-Transparenzgesetz (Efta) beschlossen.

Kurz vor diesem entscheidenden Schritt schaltet sich nun seine Komplizin Ghislaine Maxwell (63) ein und klagt gegen ihre Haftstrafe. 2021 war sie wegen Sexhandels mit Minderjährigen und weiterer Vergehen zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Die Britin hatte jahrelang minderjährige Mädchen und junge Frauen für den sexuellen Missbrauch durch Epstein rekrutiert. Dieser war 2019 erhängt in seiner Gefängniszelle in New York aufgefunden worden. 

Mehrfach legte sie bereits Berufung ein

Am Mittwoch (Ortszeit) reichte Maxwell ohne Anwalt einen Antrag zur Aufhebung oder Abänderung ihrer Haftstrafe an einem New Yorker Gericht ein. Es seien neue «Beweise» aufgetaucht, die zeigten, «dass ich kein faires Verfahren durch unabhängige Geschworene erhalten habe, die unvoreingenommen vor Gericht erschienen sind», argumentierte die 63-Jährige in dem Antrag. 

Immer wieder hatte Maxwell bereits erfolglos versucht, Berufung einzulegen und ihre Haftstrafe zu reduzieren. Im Juli sagte sie bei einer Befragung aus, Donald Trump habe nichts mit dem Missbrauch zu tun – eine Entlastung, von der sie sich wohl eine Begnadigung erhoffte. Erst im Oktober erklärte der Oberste Gerichtshof der USA jedoch, dass er keine Berufung von Maxwell anhören werde. 

Anfang Dezember hatte ein New Yorker Bundesrichter die Freigabe von Unterlagen im Fall Ghislaine Maxwell im Zusammenhang mit der geforderten Freigabe der Epstein-Akten genehmigt. Maxwell hatte laut ihrem Anwalt keine Einwände gegen die Freigabe der Unterlagen erhoben. Nun scheint sie jedoch kurz vor Fristablauf wieder an ihrer Haftstrafe rütteln zu wollen. 

Was sagst du dazu?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen