Es ist noch nicht lange her, dass die Freigabe der Akten rund um den Fall von Sexualstraftäter Jeffrey Epstein (†66) angeordnet und abgesegnet wurde. Nun hat ein Bundesrichter in New York nun auch die Freigabe von Unterlagen im Fall Epsteins Geliebten, Ghislaine Maxwell, genehmigt. Er geht somit auf die Forderung des Justizministeriums ein. Der Antrag wurde bereits im August gestellt.
Richter Paul Engelmayer betonte in seinem Urteil gemäss «NBC News», er habe sorgfältig darauf geachtet, «einen Mechanismus einzurichten, um die Opfer vor der unbeabsichtigten Veröffentlichung von Material im Rahmen der Beweisaufnahme in diesem Fall zu schützen, das sie identifizieren oder auf andere Weise ihre Privatsphäre verletzen würde.»
Maxwell erhebt keine Einwände
Beide Urteile stehen im Zusammenhang mit einem kürzlich verabschiedeten Gesetz des US-Kongresses, das das Justizministerium zur Offenlegung aller Epstein-bezogenen Akten verpflichtet. Maxwell, die 2021 wegen Menschenhandels verurteilt wurde und eine 20-jährige Haftstrafe verbüsst, hat laut ihrem Anwalt keine Einwände gegen die Freigabe der Unterlagen erhoben.
Allerdings warnte ihr Rechtsbeistand vor möglichen Vorurteilen und Auswirkungen auf ein potenzielles Wiederaufnahmeverfahren. Richter Engelmayer erkannte die Bedenken der Opfer hinsichtlich ihrer Privatsphäre an. Er kritisierte das Justizministerium für mangelnde Rücksichtnahme und ordnete strenge Überprüfungen an, um die Identität der Betroffenen zu schützen. «Die Befürchtungen der Opfer sind leider begründet», stellte er fest.
Sorgfältige Handhabung ist entscheidend
Die Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die komplexe Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Opferschutz in hochsensiblen Fällen. Wie NBC News berichtet, steht noch eine weitere Entscheidung über die Freigabe von Grand-Jury-Protokollen zu Epstein in New York aus.
Diese Entwicklungen markieren einen wichtigen Schritt in den anhaltenden Bemühungen um Aufklärung im Fall Epstein und Maxwell, der seit Jahren für Schlagzeilen sorgt. Die sorgfältige Handhabung der freigegebenen Informationen wird entscheidend sein, um sowohl dem öffentlichen Informationsbedürfnis als auch dem Schutz der Opfer gerecht zu werden.
Nachdem US-Präsident Donald Trump sich erst gegen eine Veröffentlichung der Epstein-Akten stellte, forderte er später seine Parteikolleginnen- und Kollegen später auf, der Veröffentlichung zuzustimmen.