Darum gehts
- Abdul Ballout (†21) verübte Anschlag während Berliner CSD trotz Vorbewährung
- Gericht sah ihn 2026 als unreifen, suchenden Mann mit Aufholpotenzial
- Über neun Monate U-Haft 2025 beeinflussten Strafmilderung laut Urteil
Gerichtsverfahren wegen Körperverletzung im September 2019 und Februar 2022, im Mai 2026 schliesslich ein Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Schon in der Vergangenheit war Abdul Ballout (†21) mehrfach strafrechtlich aufgefallen. Und dennoch gelang es ihm, einen Terror-Anschlag am Rande des Berliner CSD zu verüben.
Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 12. Mai 2026 könnte nun Hinweise geben, warum Ballout immer wieder unterschätzt wurde. «Focus» hat Einblick in das Urteil erhalten. Zunächst zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt, wurde Ballout jedoch auf Vorbewährung freigelassen.
Bei der Vorbewährung nach deutschem Strafrecht wird eine Jugendstrafe nicht sofort vollstreckt, sondern erst mal zur Bewährung ausgesetzt. Anders als bei Erwachsenen wird diese Entscheidung nicht direkt im Urteil getroffen, sondern erst später – spätestens neun Monate nach dem Urteil – durch einen Beschluss.
Vorherige U-Haft als Minderung der Jugendstrafe
Der junge Mann hatte IS-Propaganda geteilt. 2025 wollte er sich der Terrororganisation anschliessen, reiste dazu in den Libanon, um von dort weiter nach Syrien zu gelangen. Im Libanon sass er jedoch in U-Haft und wurde bei seiner Rückreise nach Deutschland verhaftet. Im Urteil heisst es hierzu, Ballout habe «durch die Tat schwere Schuld auf sich geladen».
Zugleich sahen die Richter in den damit verbundenen Umständen einen Grund, den 21-Jährigen auf Vorbewährung zu entlassen. Der Angeklagte habe erstmals in Untersuchungshaft gesessen und sei weit davon entfernt gewesen, tatsächlich nach Syrien einzureisen, begründeten sie ihren Entscheid. Auch soll sich Ballout vom Islamischen Staat distanziert haben.
Gericht sah Ballout als suchenden jungen Mann
Weiter erklärten die Richter, Ballout habe sich «überwiegend geständig» gezeigt und sei «aufgrund der dilettantischen Planung seines Vorhabens von einer konkreten Gefährdung» weit entfernt gewesen. Gerade der Punkt «dilettantische Planung» dürfte hier aufhorchen lassen. Denn am Samstagabend gelang es Ballout, trotz massiver Sicherheitsvorkehrungen und Lastwagen-Sperren, mit einem Lieferwagen in eine Menschenmenge zu rasen.
Weiter begründete das Gericht, dass durch die fehlende Ausbildung, das anhaltende Zusammenleben mit der Mutter und den Gesamteindruck «aufholbare Reife- und Entwicklungsrückstände» bei Ballout bestünden. Das Gericht beschrieb den 21-Jährigen als suchenden jungen Mann, der in seinem tiefen Glauben eine Stütze finde.