WG-Mieter übers Ohr gehauen
Denn sie wissen nicht, was sie unterschreiben

Zwei Geschwister vermieten in Basel WG-Zimmer zu teilweise widerrechtlichen Bedingungen. Das Paar ist auf dem Wohnungsmarkt am Rheinknie für problematische Mietverhältnisse bekannt.
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Mietverträge mit widerrechtlichen Klauseln: Die Liegenschaft an der Kleinbasler Färberstrasse.
Foto: Stefan Bohrer

Darum gehts

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Thomas Angeli
Beobachter

Als Somchai Prasert im August 2025 in Basel ankam, hatte er bereits eine digitale Odyssee hinter sich. Der Student hatte sich aus dem Ausland auf unzählige Wohnungen und WG-Zimmer beworben – immer ohne Erfolg. Wenige Tage vor Semesterbeginn blieb nur noch eine Option: ein möbliertes Dachzimmer in einer WG an der Kleinbasler Färberstrasse. 

Artikel aus dem «Beobachter»

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«Ich war froh, überhaupt etwas gefunden zu haben», sagt er gegenüber dem Beobachter. «Aber letztlich hat mir diese Wohnsituation mein erstes Studienjahr in der Schweiz gründlich verdorben.» Er wohnte mit vier ihm völlig Unbekannten in einer als WG ausgeschriebenen Wohnung. Für sein kleines Zimmer mit Dachschräge bezahlte er 800 Franken inklusive. «In der Hälfte des Zimmers konnte ich nicht aufrecht stehen», erzählt er. «Es gab auch immer wieder Probleme mit dem Warmwasser und im November funktionierte die Heizung zwei Wochen lang nicht.» Wenn etwas kaputtging, habe es manchmal Wochen gedauert, bis die Vermieterin überhaupt reagierte. 

25 Franken für einen Kleber am Briefkasten

Seine neue Bleibe hatte Prasert vor dem Einzug nicht besichtigen können, sondern ein paar Tage zuvor lediglich in einem kurzen Videocall gesehen. Unmittelbar danach war er erst einmal kräftig zur Kasse gebeten worden. Um überhaupt einen Mietvertrag zu erhalten, musste er innerhalb von 24 Stunden knapp 2000 Franken auf das Konto einer Hausverwaltung namens Domus Basel Immobilien überweisen. 

In der Vorauszahlung enthalten waren: eine Monatsmiete von 800 Franken inklusive, eine «Verwaltungsgebühr» (380 Franken), die Kosten für eine «Anfangsreinigung» (250 Franken), eine «Schildergarnitur» für die Beschriftung des Briefkastens (in Wirklichkeit ein Aufkleber) für 25 Franken und pauschale sowie im Voraus zu zahlende Stromkosten von über 400 Franken. 

«Ich dachte, das sei in der Schweiz üblich», sagt Somchai Prasert, der in Wirklichkeit anders heisst. «Und ich hatte ja keine Wahl, weil ich dringend eine Unterkunft benötigte.» Drei weitere ehemalige Mieter der Liegenschaft haben exakt dasselbe erlebt. Ihnen allen gemeinsam ist, dass sie nicht aus der Schweiz stammen, nicht Deutsch sprechen und ein WG-Zimmer an der Färberstrasse ihre letzte Hoffnung auf ein Dach über dem Kopf war. «Ich habe kein Wort von dem verstanden, was ich unterschreiben musste, um das Zimmer zu bekommen», sagt einer von ihnen.

«Eine Vorauszahlung zu verlangen, damit man überhaupt einen Mietvertrag erhält, geht gar nicht», sagt Patrizia Bernasconi, die Geschäftsführerin des Mieterinnen- und Mieterverbands Basel. Sie hat in den Mietverträgen für die Liegenschaft zudem eine ganze Reihe von Unstimmigkeiten und gesetzeswidrigen Passagen ausgemacht. Die Dokumente liegen dem Beobachter vor.

Mediation auf Italienisch

Widerrechtlich ist etwa die Klausel, dass der Anfangsmietzins von den Mieterinnen und Mietern nicht angefochten werden kann. Sollte es zu Streitigkeiten kommen, hält der Mietvertrag zudem fest, dass statt eines – kostenlosen – Schlichtungsverfahrens in Basel eine Mediation in Zürich durchgeführt würde, welche die Mieterinnen und Mieter mitzuberappen hätten. Die Verhandlungssprache dort: Italienisch. «Das ist ganz klar widerrechtlich», sagt dazu auch Beobachter-Mietrechtsexpertin Monika Huber Ally: «Man kann nicht im Voraus auf den nach Zivilprozessrecht bestimmten Gerichtsstand verzichten.»

Die Hausbesitzer nehmen sich auch das Recht heraus, jederzeit und ohne Voranmeldung die vermieteten Zimmer zu betreten, «in dringenden Fällen auch in Abwesenheit des Mieters», wie es im Mietvertrag heisst. «Das ist ein No-Go», sagt dazu die Beobachter-Expertin: «Besichtigungen müssen mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt werden – ausser in nicht aufschiebbaren, dringenden Notfällen wie etwa bei einem Wasserschaden.»

Der Gartenzwerg kostet extra

Einige der Vertragsklauseln können die Mieterinnen und Mieter sehr teuer zu stehen kommen. So haften sie solidarisch, falls ein Mitbewohner die Miete nicht bezahlt – obwohl die Zimmer explizit einzeln und nicht an die ganze WG vermietet werden. Auch was den kleinen Unterhalt – also alltägliche Reparaturen – angeht, legen die Vermieter sehr grosszügig zu den eigenen Gunsten aus. Die Mieterinnen und Mieter sind unter anderem für den Ersatz von Steckdosen und Schaltern oder von Sonnenstoren-Gurten zuständig. «Das übersteigt den üblichen Begriff des kleinen Unterhalts bei weitem», sagt die Beobachter-Juristin dazu. 

Gemäss den Verträgen können selbst nach dem Ende des Mietverhältnisses hohe Kosten auf die Mietenden zukommen. So ist etwa festgelegt, dass das Zimmer nach dem Auszug auf ihre Kosten neu gestrichen wird. Auch diese Regelung verstösst gegen das Obligationenrecht: «Vereinbarungen, in denen sich der Mieter im Voraus verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses eine Entschädigung zu entrichten, die anderes als die Deckung des allfälligen Schadens einschliesst, sind nichtig», heisst es dort. 

Trotzdem ist in den Mietverträgen für die Liegenschaft an der Färberstrasse detailliert aufgeführt, welche Beschädigung wie viel kostet: ein defektes Sitzkissen kostet 50 Franken, die Matratze 394 Franken und ein kaputter Gartenzwerg 350 Franken.

Wegen Mietwucher verurteilt

Die Besitzer des Hauses an der Färberstrasse sind auf dem Basler Wohnungsmarkt keine Unbekannten. Lidia und Fabrizio Perri waren wegen ihrer Geschäfte schon einmal in den Schlagzeilen. Gemäss Medienberichten hatte das Geschwisterpaar zwischen 2012 und 2014 im Haus an der Färberstrasse aus 19 Zimmern mittels Holzwänden kurzerhand deren 31 gemacht.

Die so entstandenen Kojen hatten teilweise keine Fenster und ihre Fläche betrug teilweise gerade einmal fünf Quadratmeter. Bei den Mieterinnen und Mietern handelte es sich in vielen Fällen um Personen, die sich in einer Notlage befanden. Die Sache landete vor dem Basler Strafgericht, und dieses verurteilte das Geschwisterpaar im April 2022 rechtskräftig zu bedingten Geldstrafen wegen Wuchers.

Keine Kontrolle

Vor Gericht gaben Lidia und Fabrizio Perri damals an, in einer bescheidenen Einzimmerwohnung im Kanton Schwyz zu wohnen, Selbstversorger zu sein und ihre Kleider selber zu nähen. An dieser Darstellung gibt es jedoch erhebliche Zweifel. Das Geschwisterpaar besitzt gemäss Grundbuch in Basel mindestens fünf Liegenschaften, darunter eine Villa mit acht Zimmern und einem Swimmingpool im teuren Bruderholz-Quartier. 

Ob Lidia und Fabrizio Perri dort selber wohnen, wie dies 2022 verschiedene Medien berichteten, ist unklar. Die Geschwister haben ihre Adresse beim Einwohneramt gesperrt und auf Anfragen des Beobachters, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen, nicht reagiert. 

Von den Basler Behörden hat das Geschwisterpaar wenig zu befürchten. Eine Kontrolle, ob die in der Liegenschaft an der Färberstrasse eingebauten Wände wieder entfernt wurden, gab es nie. Man habe den Fall beim zuständigen Bau- und Gastgewerbeinspektorat im Jahr 2016 geschlossen, teilt die Medienstelle mit: «Das Strafgerichtsurteil hatte keine Baukontrolle zur Folge.»

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