Darum gehts
Die Mieten in der Schweiz klettern bekanntlich seit langer Zeit in die Höhe. Im Vergleich zum Vorjahr sind sie schweizweit um 2,4 Prozent gestiegen. Neben dem Mietzins müssen Schweizerinnen und Schweizer auch für die Nebenkosten einer Wohnung aufkommen. Immerhin: Die inserierten Nebenkosten auf Immoscout24 sind im vergangenen Jahr nicht gestiegen. Sie schwankten im Schnitt zwischen 180 und 200 Franken, wie die Immo-Plattform exklusiv für Blick ausgewertet hat.
Trotzdem können Nebenkosten bei Mietern für böse Überraschungen sorgen. Unverständliche und ungenaue Abrechnungen kommen oft vor, weiss Fabian Gloor, Jurist und Leiter Hotline des Schweizerischen Mieterinnen- und Mieterverbands. Im schlimmsten Fall bezahlst du sogar für Arbeiten, die du gar nicht übernehmen musst. Wir klären die wichtigsten Fragen.
Welche Kosten muss ich als Mieter bezahlen?
Als Nebenkosten gelten Ausgaben, die durch die Nutzung einer Wohnung entstehen. Ein Mieter duscht – dieses Wasser muss er darum selbst bezahlen. Dabei darf der Vermieter aber nur Kosten in Rechnung stellen, die im Vertrag explizit vereinbart sind.
«Es muss also stehen, dass der Mieter für Heizung, Warm- und Abwasser, Kehricht, Hauswartkosten und Allgemeinstrom zu bezahlen hat», meint Carmen Wettstein gegenüber Blick. Sie ist ehemalige Präsidentin des Zürcher Mieterverbands und Anwältin bei der Advokatur Holbeinstrasse. Dazu gehören auch Aufwände für die Schneeräumung und Gartenpflege.
Was muss der Vermieter selbst übernehmen?
Alles, was dagegen mit dem Unterhalt einer Wohnung zu tun hat, ist Sache des Vermieters. Das gilt als eine Art Gegenleistung zum Mietzins. «Wenn der Lift repariert werden muss, ist das nicht nebenkostenfähig», so Wettstein.
Der Mieterverband liefert eine ganze Liste von Dingen, die nichts auf einer Nebenkostenabrechnung zu suchen haben. Dazu gehören etwa:
- Reparaturen, Ersatzteile, Erneuerungen
- Umbauten, Renovationen
- Investitionen in Werkzeuge und Maschinen (zum Beispiel eines Rasenmähers)
- Anpflanzung neuer Büsche und Schädlingsbekämpfung
- Sanierung von Rasen
- Gebühr für Regenwasser
- Sand im Sandkasten
Woher weiss ich, dass ich nicht zu viel bezahle?
Wenn du eine Abrechnung erhalten hast, gibt es verschiedene Schritte, um sie zu prüfen. «Als Erstes sollten Mieter die Nebenkosten mit dem Mietvertrag vergleichen. So kann man klären, ob tatsächlich nur die vereinbarten Positionen in Rechnung gestellt werden», so die Mietrechtsexpertin. «Zudem kann man kontrollieren, ob die Beträge gegenüber anderen Jahren extreme Abweichungen beinhalten.»
Erhöhungen bei einzelnen Posten sind nichts Aussergewöhnliches. Das kann an einem effektiven Anstieg dieser Kosten liegen – wie beispielsweise teurerem Heizöl. Skepsis ist dann angebracht, wenn neue Gebühren auftauchen oder der Vermieter den Verteilschlüssel abgeändert hat.
Von den Gesamtkosten einer Liegenschaft müssen Mieter logischerweise nur für den Anteil der eigenen Wohnung aufkommen. Die Kosten müssen nach einem nachvollziehbaren Schlüssel aufgeteilt werden. Wie das geschieht, ist gesetzlich nicht festgeschrieben.
Ist der Anteil des Schlüssels plötzlich grösser oder sind die Nebenkosten sonst zu wenig detailliert aufgelistet, solltest du dich an deinen Vermieter wenden. «Lässt die Vermieterschaft nicht locker, können Mieterinnen die Abrechnung mit einem Gesuch bei der Schlichtungsbehörde anfechten», so Gloor vom Mieterverband. Dieses Verfahren sei kostenlos.
Akonto- und Pauschalzahlung – was ist besser?
Bei Akontozahlungen zahlst du monatliche Beiträge an die Nebenkosten. Einmal jährlich muss der Vermieter eine Abrechnung erstellen. Sind die Akontozahlungen zu tief ausgefallen, kann es später zu Nachforderungen kommen. Diese können wehtun. «Wenn ein Vermieter mehrere Jahre keine Abrechnung macht, kann das zu unschönen Überraschungen führen», so Wettstein. Die Mietrechtsexpertin empfiehlt darum, den Vermieter vor Abschluss des Vertrags zu fragen, ob es in den vergangenen Jahren Nachforderungen gegeben hat.
Bei einer Nebenkostenpauschale muss der Vermieter keine Abrechnung vorlegen. Die Pauschale wird an den durchschnittlichen Kosten der letzten drei Jahre berechnet. Hier musst du dich nicht mit einer Nachforderung herumschlagen. Dafür bezahlst du die vereinbarte Pauschale, ganz unabhängig davon, wie hoch die Kosten in diesem Jahr wirklich waren.