Werbung mit Begriff «klimaneutral» soll irreführend sein
Konsumentenschutz wirft Post «illegales Greenwashing» vor

Der Begriff «klimaneutral» auf Postautos und Briefkästen bleibt ein Streitpunkt: Der Konsumentenschutz wirft der Schweizerischen Post Gesetzesbruch vor.
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Die Post wirbt weiterhin mit dem Begriff «klimaneutral».
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Konsumentenschutz kritisiert Post für irreführende «klimaneutral»-Werbung trotz UWG-Verbot
  • Post soll Greenwashing beenden, fordert Sara Stalder vom Konsumentenschutz
  • Post plant Klimaneutralität bis 2030 mit elektrischen Zustellfahrzeugen
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Marian NadlerRedaktor News

Die Schweizerische Post wirbt auf ihren Fahrzeugen, Briefkästen, auf ihrer Webseite und im Versand mit dem Begriff «klimaneutral». Das ist dem Konsumentenschutz ein Dorn im Auge. 

Seit Anfang 2025 ist das Werben mit irreführenden Klimaangaben – sogenanntes Greenwashing – im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ausdrücklich verboten, hält der Konsumentenschutz in einer Medienmitteilung vom Donnerstag fest. Weil der Begriff «klimaneutral» nicht überprüfbar ist, führe er Konsumenten und Konsumentinnen in die Irre und müsse unterlassen werden.

«Schwammige Versprechen»

«Trotz Verbot nutzt die Post den Claim weiterhin auf Fahrzeugen, Briefkästen, online und im Versand», kritisieren die Konsumentenschützer. «Die Post hatte genügend Zeit, ihre Kampagne anzupassen. Von einem solch grossen und wichtigen Service-public-Unternehmen in Bundesbesitz erwarten wir mehr als schwammige Versprechen und irreführende Claims. Dass sie mit ihrem ‹klimaneutralen Versand› andere Unternehmen zu illegalem Greenwashing verführt, ist besonders problematisch», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes.

«Solange grosse Unternehmen wie die Post das geltende Recht ignorieren, werden Konsumentinnen und Konsumenten in die Irre geführt und ehrliche Unternehmen benachteiligt», argumentiert die Stiftung Konsumentenschutz weiter. Anders als die Post hätten viele andere Unternehmen bereits reagiert und ihre Kommunikation angepasst.

Konsumentenschutz kritisiert «Nachhaltigkeits-Luftschlösser»

Stalder doppelt deshalb in der Medienmitteilung gegen die Post nach: Es sei erstaunlich, «dass die Post geltende Gesetze ignoriert und Nachhaltigkeits-Luftschlösser aufbaut.» Der Konsumentenschutz fordert die Schweizerische Post auf, umgehend alle Greenwashing-Versprechen anzupassen. 

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Die Post hat bereits 2022 erklärt, bis 2030 klimaneutral werden zu wollen. Bis dahin sollen unter anderem alle Zustellfahrzeuge elektrisch fahren. «Bereits rund 70 Prozent unserer Zustellflotte fahren elektrisch, die Zustellung in vielen Städten erfolgt vollständig elektrisch, und auch bei den Postautos treiben wir die Elektrifizierung konsequent voran», schreibt Mediensprecherin Silvana Grellmann in einem Statement.

Post wehrt sich gegen Vorwürfe

Sie zeigt zudem auf, wo die Post den Begriff «klimaneutral» nicht mehr verwendet: Die Post spreche beispielsweise auch seit 2024 nicht mehr von «klimaneutraler Zustellung», sondern von «Zustellung von E-Fahrzeugen» oder von «elektrischer Zustellung“» Auch der Geschäftsbericht 2025 oder die öffentlich zugänglichen Unternehmenspräsentation sei angepasst worden. In den kommenden Wochen sollen zudem mit der neuen Webseite weitere Änderungen vorgenommen werden.

«Wir arbeiten weiterhin daran, unsere Inhalte systematisch dahingehend anzupassen, dass sie sowohl den neusten Anforderungen entsprechen als auch klar und nachvollziehbar bleiben», erklärt Grellmann weiter. Schrittweise sollen auch auf gewissen Fahrzeugen oder Briefkästen Anpassungen erfolgen.

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