Machtkampf ums WEF
Trotz Millionen-Zahlung kann es WEF-Gründer Schwab nicht lassen

Klaus Schwab müsste sich aus den Angelegenheiten rund ums WEF raushalten. Nach dem Abgang erhielten er und seine Frau fast sechs Millionen Franken – und mussten dafür versprechen, sich nicht mehr einzumischen. Doch nun drohte Schwab im laufenden Machtkampf mit Klagen.
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Musste vergangenes Jahr beim World Economic Forum seinen Hut nehmen: WEF-Gründer Klaus Schwab.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Am Genfersee trifft sich der WEF-Stiftungsrat kommende Woche zum Machtkampf
  • Klaus Schwab droht mit rechtlichen Schritten trotz Rückzug und Pensionszahlung
  • Ob er sich überhaupt rechtlich einmischen könnte, ist fraglich
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Mischa StünziRedaktor Wirtschaft

Kommende Woche könnten am Genfersee die Wogen hochgehen. Im Hauptquartier des World Economic Forum (WEF) in Cologny GE trifft sich der Stiftungsrat zum Machtkampf. Im Gremium sitzen 28 illustre Persönlichkeiten – darunter der ehemalige Nationalbank-Chef Philipp Hildebrand (63), Rania Al Abdullah (55), die Königin von Jordanien, und der ehemalige US-Vize-Präsident Al Gore (78). Zu viele, findet die Eidgenössische Stiftungsaufsicht und fordert, der Rat müsse schrumpfen.

Das stösst auf Widerstand. Die beiden WEF-Co-Präsidenten, Roche-Erbe André Hoffmann (68) und Blackrock-Chef Larry Fink (73), scheiterten im Juni mit einem entsprechenden Vorschlag.

Gegen «radikale Umgestaltung»

Auch WEF-Gründer Klaus Schwab rebelliert. Der 88-Jährige, der das Forum 1971 gründete und zum globalen Elite-Treffpunkt formte, schäumt. In einem Brief wettert er gegen die «radikale Umgestaltung». Er droht als Stiftungsgründer gar mit rechtlichen Schritten.

Brisant daran: Gemäss «NZZ am Sonntag» haben sich Schwab und seine Frau Hilde (80) schriftlich dazu verpflichtet, sich nicht mehr in die Belange des WEF einzumischen. Im Gegenzug bekamen die Schwabs über 5,6 Millionen Franken als Pensionszahlung, 175'000 Franken für eine Büroassistenz und 100'000 Franken für ihre Anwaltskosten.

Geht Schwab mit seinem Brief zu weit und riskiert, mit der Aktion Geld zu verlieren? Möglich, dass er bereits kalte Füsse bekommen hat. Gegenüber der «NZZ am Sonntag» lässt er ausrichten, er verzichte vorerst auf rechtliche Schritte. Es ist ohnehin fraglich, welchen rechtlichen Hebel Schwab überhaupt hätte. Gemäss der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht verliert ein Stiftungsgründer sein Beschwerderecht, wenn er sich aus der Stiftung zurückzieht.

Lebenswerk in Gefahr

Seitdem sich Schwab nach anonymen Vorwürfen, er habe seine Macht missbraucht, im Frühling 2025 beim WEF zurückziehen musste, tobt hinter den Kulissen ein Richtungskampf. Eine externe Untersuchung durch die Zürcher Kanzlei Homburger entlastete Schwab vergangenes Jahr zwar in allen Punkten. Trotzdem sieht Schwab sein Lebenswerk in Gefahr und kämpft aktuell quasi als Aussenstehender für seine Vision.

Dass er dereinst auch intern seine Macht wieder spielen lassen wird, ist nicht ausgeschlossen: Schwab, der mit seiner Frau in unmittelbarer Nähe des WEF-Hauptsitzes wohnt, darf gemäss Statuten ein Familienmitglied in den Stiftungsrat berufen. Zwar hat er sich schriftlich dazu verpflichtet, von diesem Recht keinen Gebrauch zu machen – allerdings verfällt dieses Versprechen Ende Jahr.

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