Darum gehts
- Pharmaindustrie erzielt mit Abnehmmedikamenten weltweit höhere Umsätze als mit Krebstherapien
- 78 Prozent der Schweizer Bevölkerung lehnen Abnehmspritzen ab oder sind skeptisch
- Kostenübernahme in der Schweiz nur bei medizinischer Diagnose gesetzlich geregelt
Etwas zu viel Speck haben wohl viele von uns auf den Rippen. Da erstaunt das Interesse an den Abnehmspritzen nicht gross. Diese versprechen, ohne rigorosen Verzicht auf die Lieblingsspeisen, grosse Erfolge beim Purzeln lassen der überflüssigen Pfunde. Nebenwirkungen werden dabei ebenso ausgeblendet, wie die Tatsache, dass nach dem Absetzen der Spritze, die Pfunde schnell wieder auf den Rippen sein können.
Inzwischen übersteigen die erwarteten globalen Umsätze der Pharmaindustrie mit Abnehmmedikamenten sogar die Umsätze mit Krebstherapien. Dies zeigt eine Studie der Beratungsfirma Deloitte. Und entsprechend steigen auch die Renditen der Pharmafirmen. Mit den steigenden Umsätzen wächst die Befürchtung, dass die Abnehmspritzen das Gesundheitssystem über Gebühr belasten können. Sprich: für steigende Prämien der Krankenkassen sorgen könnten.
Bezahlung nur bei Diagnose
Gerade in der Schweiz allerdings sind die Abnehmspitzen noch weit davon entfernt, ein Lifestyleprodukt zu werden. Das zeigt ein exklusiver Auszug aus dem «Präventionsradar Schweiz» der Krankenkasse Sanitas. Die Befragung zeigt, dass vier Fünftel der Bevölkerung noch nie Abnehmspitzen benutzt haben. Und sich grossmehrheitlich eine Anwendung in Zukunft nicht vorstellen können. Konkret stehen 78 Prozent der Befragten der Nutzung ablehnend bis skeptisch gegenüber. Das gilt für alle Alterskategorien.
Vor dem Hintergrund dieser Befragung ist es zumindest fraglich, ob die Abnehmspritzen tatsächlich zu einem Prämienschub führen müssen. Zumal diejenigen, die die Spritzen als Lifestyleprodukt verwenden, die Kosten selber tragen müssen. Deshalb ist für die Mehrheit der Befragten klar: Liegt eine entsprechende Diagnose vor, dann soll die obligatorische Krankenversicherung die Kosten tragen. Das ist im Moment die gesetzliche Regelung in der Schweiz. Aber eben nur dann – und nicht weil jemand vielleicht zu faul ist, etwas mehr Sport zu machen oder auf das eine oder andere Dessert zu verzichten.