Darum gehts
Am 15. Januar 2026 verlor Martin Zuberbühl seinen Vater. Einen monatelangen Kampf mit der Grossbank UBS hätte er da nicht auch noch gebraucht.
«Mein Vater hatte Konten bei der UBS. Diese Konten mussten saldiert werden. Zudem brauchte ich die Kontoauszüge für die Steuererklärung», sagt Zuberbühl, der um Anonymisierung bat, weil er Künstler ist und in der Öffentlichkeit steht. Kurz nach dem Tod des Vaters meldete sich der 32-Jährige in einer UBS-Filiale mit sämtlichen erforderlichen Dokumenten wie Todesurkunde, IDs, Bankkarten, Bestätigung des Todesfalls und behördlichen Schreiben.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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UBS besteht auf analogem Erbschein
Doch die UBS stellte auf stur: Der Erbschein liege nur digital vor, man benötige aber die physische Version. «Laut meinem Notar war das bei den anderen Banken und Anlaufstellen nie ein Problem gewesen», sagt Zuberbühl.
Martin Zuberbühl, sein Notariat und sein Anwalt schrieben wiederholt E-Mails, riefen an. Das zeigen die Unterlagen, die dem «Beobachter» vorliegen. Doch alle Versuche, Bewegung in die Angelegenheit zu bringen, blieben erfolglos. «Entweder hiess es, die zuständige Person sei nicht erreichbar, man solle es nächste Woche wieder versuchen, oder es gab gar keine Rückmeldung», sagt Zuberbühl. «Ich empfand das nicht nur als unprofessionell, sondern auch ausgesprochen pietätlos.»
Eine öminöse Überweisung
Dreieinhalb Monate später fehlten noch immer: sämtliche Kontoauszüge, die vollständigen Abschlüsse per Todestag, die vollständigen Kontoabschlüsse sowie weitere Dokumente, die sein Notariat und sein Anwalt für das gesetzlich vorgeschriebene Steuerinventar und die Steuererklärung benötigten. Stattdessen wurden ihm Fr. 455.62 überwiesen – eine nicht nachvollziehbare Summe, die Zuberbühl wieder zurücküberwies.
Am 5. Mai 2026 schrieb Zuberbühl dem Quality-Manager, bei dem die verfahrene Sache mittlerweile gelandet war. Er bitte um eine vollständige schriftliche Klärung des Sachverhalts. Und er merkte an, dass er den «Beobachter» informiert habe.
Einen Tag später reagierte die UBS, wenn auch in schlechtem Deutsch: «Wir haben Ihre Beschwerde vom 5. Mai 2026 erhalten und wir bedauern sehr, dass wir Ihnen dazu Anlass gegeben haben. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns aufrichtig bei Ihnen entschuldigen.» Er solle doch zurückrufen, damit die weiteren Schritte besprochen werden könnten. Zuberbühl schrieb umgehend zurück und listete erneut alle fehlenden Unterlagen auf.
«Lieber ohne Presse»
Am 16. Mai, ganze vier Monate nach dem Tod seines Vaters, erhielt er endlich die Dokumente und das Geld von dessen Konten. Auf eine Entschuldigung wartet er noch immer. Zwar hatte man ihm einen entsprechenden Anruf versprochen, doch der kam nie.
Einen Tag nachdem der «Beobachter» bei der Grossbank um eine Stellungnahme angefragt hatte, meldete sich die UBS. Allerdings nicht beim «Beobachter», sondern bei Martin Zuberbühl. Man wolle die Angelegenheit nicht mit der Presse regeln, sondern unter den Beteiligten. Zuberbühl: «Ich sagte dem Herrn am Telefon, der Artikel werde auf jeden Fall erscheinen.»
Die UBS liess danach dem «Beobachter» gegenüber verlauten, man äussere sich nicht zu Kundenbeziehungen.