Darum gehts
- Supreme Court kippt Trumps Zölle wegen Machtüberschreitung am 19. Februar 2026
- Schweiz hat bis März Zeit für finalen Deal mit 15 % Zollsatz
- US-Zolleinnahmen betragen aktuell 175 Milliarden US-Dollar laut offiziellen Zahlen
Der Supreme Court pfeift den US-Präsidenten zurück. Das höchste Gericht in den USA hat in einem Urteil von Freitag die Zölle von Donald Trump (79) gekippt. Er habe seine Befugnisse überschritten, um umfangreiche Zölle gegen viele Handelspartner zu verhängen. Die Entscheidung fiel mit einer deutlichen Mehrheit von sechs zu drei der insgesamt neun Richterinnen und Richter. Mit dem Urteil fehlt weitreichenden Zöllen Trumps nun eine rechtliche Grundlage.
Was bedeutet das Urteil für die Schweiz? Zusammen mit Simon Evenett (56), Experte für Handels- und Geopolitik am renommierten Internationalen Institut für Managemententwicklung (IMD) in Lausanne, beantwortet Blick die wichtigsten Fragen.
Wie begründet der Oberste Gerichtshof seinen Entscheid?
Mit dem Urteil setzt der Supreme Court Trump engere Grenzen für Trumps Zoll-Politik: «Der Präsident beansprucht die ausserordentliche Befugnis, einseitig Zölle von unbegrenzter Höhe, Dauer und Reichweite zu erheben», schrieb der Oberste Richter John Roberts (71) im Namen des Gerichts. «Angesichts des Umfangs, der Geschichte und des verfassungsrechtlichen Kontexts dieser beanspruchten Befugnis muss er eine eindeutige Ermächtigung des Kongresses für deren Ausübung nachweisen», heisst es weiter.
Müssen die Zölle gegen die Schweiz und andere Länder ausgesetzt werden?
Für US-Handelspartner wie die Schweiz fallen die illegalen Strafzölle nicht unmittelbar weg. «Das muss für die Bevölkerung frustrierend sein», sagt Evenett. Das Gericht setzte keine Frist für die Aufhebung der Zölle. Evenett verweist auf das Beispiel von Tiktok: «Dort hat es nach dem Entscheid des Supreme Court ein Jahr bis zur Umsetzung gedauert.» Kein Experte geht wirklich davon aus, dass der Entscheid das Ende des US-Protektionismus bedeutet.
Müsste die Schweiz die laufenden Verhandlungen aussetzen?
Die Schweiz hat bis Ende März Zeit, mit den USA einen finalen Deal mit einem Zollsatz von 15 Prozent einzufädeln. Die Trump-Regierung wird den Druck auf die Schweiz aufrechterhalten. «Der Bundesrat wird nun aber auf Zeit spielen», erwartet Evenett. «Natürlich höflich, damit man die US-Seite nicht zu sehr verärgert.» Die Schweizer Verhandler hätten jedes Recht, nach dem Gerichtsentscheid um Klarheit in der Zollfrage zu bitten.
Was wird die Trump-Regierung jetzt tun?
Mit der Entscheidung entfällt die gesetzliche Grundlage für die Strafzölle. Die Trump-Regierung wird Alternativpläne vorbereitet haben. So bieten andere Gesetze gewisse Möglichkeiten für die Implementierung von Zöllen. Abschnitt 122 des US Trade Act bietet die Option für temporäre Zölle von bis zu 15 Prozent für maximal 150 Tage. «Damit hätte die US-Regierung Zeit, eine dauerhafte Basis für ihre Zollpolitik zu schaffen», so Evenett. Evenett ist überzeugt, dass eine neue Zollbegründung erneut vor Gericht angefochten wird. Am Freitagabend (Schweizer Zeit) kündigte Trump tatsächlich an, ab kommenden Montag basierend auf Abschnitt 122 einen zusätzlichen globalen Zollsatz von zehn Prozent einzuführen.
Muss die US-Regierung die Zolleinnahmen zurückzahlen?
Der Oberste Gerichtshof hat diese Frage nicht beantwortet. Die Frage der Rückzahlungen werden erneut Gerichte beantworten müssen. Klar ist: Es geht um viel Geld. Gemäss aktuellsten Zahlen belaufen sich die Zolleinnahmen auf 175 Milliarden US-Dollar. Es sind jedoch die Importeure, die die Zölle bezahlen. Deshalb betrifft das Schweizer Unternehmen nur beschränkt. Die Trump-Regierung hatte im Vorfeld erklärt, dass mögliche Rückzahlungen verheerende Folgen für die US-Wirtschaft haben könnten. In Anbetracht eines Schuldenbergs von 38,7 Billionen US-Dollar ist das schwer vorstellbar.
Welche Zölle sind vom Urteil betroffen?
Alle Strafzölle, die Donald Trump an seinem selbstdeklarierten «Unabhängigkeitstag» Anfang April 2025 angekündigt hatte, basieren auf dem sogenannten International Emergency Economic Powers Act. Dessen Anwendung hat das Gericht nun einkassiert. Dazu gehört also auch der 39-Prozent-Zollhammer vom 1. August gegen die Schweiz. Zudem berief sich der US-Präsident auch bei Zöllen gegen Mexiko, Kanada und China auf das Notstandsgesetz. Nicht betroffen sind Zölle auf spezifische Produkte, etwa die Importabgaben auf Aluminium, Stahl und Autos.
Werden die EU und andere Länder ihre US-Deals infrage stellen?
Die Europäische Kommission hat nach dem Entscheid kommuniziert, dass man sich weiterhin für niedrige Zölle einsetzen will. Man stehe in engem Kontakt mit der US-Regierung und wolle wissen, wie diese auf das Urteil reagieren wird. Dass die EU und andere Länder rhetorisch aufrüsten, scheint aber wenig wahrscheinlich. «Kein Land wird die USA provozieren und den Deal angreifen wollen», ist Evenett überzeugt. Dafür sind die USA zu mächtig.