Senkung nicht beantragt – neue Zahlen zeigen das Ausmass
Über ein Drittel der Schweizer Mieter zahlt zu viel

Fällt der Referenzzinssatz, sinken auch die Mieten – zumindest in der Theorie. Viele Mieterinnen und Mieter scheuen sich, eine Reduktion zu beantragen. Eine neue Auswertung der ZKB liefert konkrete Zahlen.
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Zahlbare Wohnungen sind nach vor heiss begehrt, wie hier in Zürich.
Foto: WALTER BIERI

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Nur 12 Prozent der Mieter fordern Senkung nach Referenzzinssatz-Rückgang 2025 ein
  • Im Kanton Zürich könnten 70 Prozent der Mieter Mietsenkung beantragen
  • Bei den Angebotsmieten pendelt sich das Wachstum bei 2 Prozent ein.
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Milena KälinRedaktorin Wirtschaft

Mieterinnen und Mieter aufgepasst: Hast du deinen Anspruch wahrgenommen? Der Referenzzinssatz ist innerhalb des letzten Jahres deutlich gesunken. Viele haben deshalb den Anspruch auf einen tieferen Mietzins – eigentlich. Denn die Vermieter geben den tieferen Referenzzins nur ungern weiter – und meist erst, wenn der Mieter die Senkung auch beantragt. Denn verpflichtet ist der Vermieter dazu nicht. 

Viele Mieter trauen sich aber gar nicht, die Senkung einzufordern. Neue Zahlen zeigen nun das Ausmass: Über ein Drittel der Mieter zahlt aktuell zu viel Miete, wie aus dem Immobilienbarometer der ZKB hervorgeht.

Die Bank geht davon aus, dass fast die Hälfte der Schweizer Mieterinnen und Mieter von den letzten Referenzzinssatzsenkungen profitieren könnte. Doch nur knapp 12 Prozent der Mieter haben die zweite Senkung eingefordert, schreibt die ZKB. Im Kanton Zürich, wo hohe Mieten zum Alltag gehören, dürften gar 70 Prozent der Mieter Anrecht auf eine Senkung haben. Aber nur 16 Prozent haben die Reduktion auch beantragt.

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Im März 2026 blieb der Referenzzinssatz von 1,25 Prozent zwar unverändert. Doch letztes Jahr beschloss das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) gleich zwei Senkungen, jeweils um 25 Basispunkte. Die Vermieter müssen den Mietzins jeweils frühestens auf den nächsten Kündigungstermin anpassen. Darum zeigen die Daten erst jetzt deutlich, wie wenig Mieter die Senkung auch bekommen respektive durchgesetzt haben. 

Antrag lohnt sich

Bei vielen dürfte Unsicherheit der Grund dafür sein, dass sie die Mietzinsreduktion nicht einfordern, spekuliert die Bank. Anderen ist wohl schlicht der Aufwand zu gross. Dabei würde es sich lohnen: Jede Senkung des Referenzzinses um 0,25 Prozent sollte zu einem Rückgang der Mieten um 2,91 Prozent führen. Heisst also: Wer 3000 Franken für eine Vierzimmerwohnung bezahlt, kann mit dem neuen Referenzzinssatz 720 Franken pro Jahr sparen. Aber Achtung: Wegen der Teuerung kann die Senkung auch geringer ausfallen. 

Der Aufwand ist gar nicht so gross: Es braucht lediglich ein schriftliches Senkungsbegehren an die Vermieterschaft. Der Mieterverband liefert dafür einen Musterbrief auf seiner Website. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung von Blick gibt es hier

Leichte Entspannung am Mietmarkt

Bei den Altbestandsmieten sieht die ZKB trotzdem eine leichte Entspannung: Die Mieten sanken im Vergleich zum Vorquartal um 0,2 Prozent. Das geht wohl auf die knapp 12 Prozent der Haushalte zurück, die ihre Senkung bereits beantragt haben.

Bei den Angebotsmieten auf dem Wohnungsmarkt sind die Aussichten ebenfalls weniger düster als auch schon: Schweizweit hat sich das Wachstum auf einem Niveau von 2 Prozent eingependelt. Da die Bautätigkeiten steigen und die Nettozuwanderung gleichzeitig sinkt, rechnet die Bank nicht mit einer weiteren Verschärfung der angespannten Situation auf dem Mietmarkt. Das gibt vielen Schweizerinnen und Schweizern etwas Luft zum Atmen.

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