Darum gehts
- Der Kanton Zürich verkauft zwei denkmalgeschützte und sanierungsbedürftige Liegenschaften in Höri und Rheinau
- Für beide Objekte gibt es keinen Mindestpreis – verkauft wird jeweils im Bieterverfahren
- Die Häuser sind vermietet, die bestehenden Mietverträge müssen von der neuen Eigentümerschaft übernommen werden
Im Kanton Zürich kommen bald zwei denkmalgeschützte Liegenschaften unter den Hammer. Die eine liegt in Höri, in unmittelbarer Nähe des Flughafens Zürich, die andere praktisch an der deutschen Grenze im Zürcher Weinland. Trotz der unterschiedlichen Lagen haben die beiden historischen Verkaufsobjekte erstaunlich viel gemeinsam. Sind da gerade zwei Immobilien-Schnäppli zu haben?
Beide Häuser sind im Besitz des Kantons und werden derzeit an mehrere Parteien vermietet. Und: Beide haben ihre besten Jahre – zumindest baulich – bereits hinter sich. Wer den Kaufzuschlag erhält, übernimmt nicht nur die bestehenden Mietparteien, sondern wird auch einen ordentlichen Batzen in die Sanierung stecken müssen. Veräussert werden beide Liegenschaften im Bieterverfahren, wobei der oder die Meistbietende zum Zug kommt. Die Versteigerungen finden im November statt.
Historisches Bauernhaus mit Bauland
Bei der Immobilie in Höri ZH handelt es sich um ein ehemaliges Bauernhaus mit anliegendem Bauland. Heute dient sie als Wohnhaus, in dem fünf Mietwohnungen und ein Gewerberaum untergebracht sind. Die bestehenden Mietverträge müssen von der Käuferschaft übernommen werden, schreibt der Kanton vor. Der aktuelle Nettomietertrag liegt laut Verkaufsunterlagen bei 60'540 Franken pro Jahr. Die gesamte Grundstücksfläche beträgt 2747 Quadratmeter – das entspricht mehr als einem Drittel eines Fussballfelds. Zuerst berichtete der «Tages-Anzeiger» über den anstehenden Verkauf.
Haus und Bauland gibt es dabei nur im Doppelpack. Der Kanton hält in den Verkaufsunterlagen ausdrücklich fest, dass ein Gebot nur für eine Parzelle nicht berücksichtigt wird. Verbindliche Angebote müssen bis Anfang November eingereicht werden. Aber warum will der Kanton das Haus nach mehr als 50 Jahren loswerden?
Thomas Maag, stellvertretender Kommunikationschef des Kantons, erklärt dazu auf Anfrage: «Der Kanton veräussert pro Jahr zwischen fünf und zehn Objekte, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben nicht mehr benötigt.» Zur Immobilie mit Baujahr 1878 hat der Kanton keine Mindestpreisvorstellung. Dies sei Usus, erklärt Maag, «um die Gebote nicht zu beeinflussen». Angaben zum rein buchhalterischen Wert der Liegenschaften kommuniziere man nicht.
Ursprünglich befand sich im Fachwerkbau ein Wohnhaus mit Scheune und Ställen. Später zogen zwischenzeitlich ein Restaurant und eine Poststelle ein, wie ein historisches Foto von 1908 belegt. «An diese frühere Nutzung erinnert bis heute der Schriftzug ‹Alte Post› oberhalb des Eingangs», schreibt der Kanton. Seit dem Umbau in den Jahren 1947 bis 1949 dient das alte Bauernhaus als Mehrfamilienhaus.
Geschichtsträchtiges Wohnhaus in Rheinau
Noch einmal deutlich älter ist das zweite Verkaufsobjekt des Kantons. Das im Jahr 1720 erbaute Wohnhaus steht im Dorfkern von Rheinau im Zürcher Weinland. Die 1300-Seelen-Gemeinde liegt in einer Flussschlinge des Rheins, nur wenige Autominuten von der deutschen Grenze und vom Rheinfall entfernt.
In den Jahren 1921 und 1922 wurde auch diese Immobilie umfassend erneuert. Zur Liegenschaft gehört heute neben den neun Mietwohnungen ein frei stehender Schopf, der in vier kleine Abteile gegliedert ist. Auch hier ist derzeit alles vermietet. Für dieses Objekt fehlt ebenfalls ein Mindestpreis. Einen gewissen Anhaltspunkt liefert der Versicherungswert: Für Wohnhaus und Schopf zusammen liegt er bei rund 3,08 Millionen Franken.