Darum gehts
- Referenzzinssatz bleibt ab 2. September bei 1,25 Prozent
- Experten erwarten bis Mitte 2027 einen Anstieg auf 1,5 Prozent
- Mietzinserhöhung um 3 Prozent bei 1,5 Prozent Referenzzinssatz möglich
Gute Nachricht für Mieterinnen und Mieter: Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Dienstagmorgen mitteilt. Der mit Stichtag 30. Juni 2026 ermittelte Durchschnittszinssatz ist gegenüber dem Vorquartal gleichgeblieben – bei 1,31 Prozent. Der mietrechtlich massgebende Referenzzinssatz wird kaufmännisch gerundet, weshalb er ab dem 2. September weiterhin bei 1,25 Prozent verharrt.
Der Referenzzinssatz basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er liegt nun seit einem Jahr auf dem aktuellen Niveau. Da er sich im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Ein solcher Anspruch kann entstehen, sobald der Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt.
Die Migros Bank rechnet damit, dass der Referenzzinssatz in diesem Jahr nicht erhöht wird. Ein solcher Anstieg hätte eine Mietzinserhöhung von rund 3 Prozent zur Folge – zumindest in jenen Wohnungen, deren Miete auf dem aktuellen Referenzzinssatz basiert.