Referenzzinssatz bleibt stabil
Mieterinnen und Mieter dürfen sich freuen

Der Referenzzinssatz bleibt vorerst bei 1,25 Prozent. Der Zinnsatz ist ausschlaggebend für das Mietzinsniveau in laufenden Mietverhältnissen.
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Der Referenzzinssatz bleibt im Juni bei 1,25 Prozent.
Foto: Sven Thomann

Darum gehts

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  • Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 Prozent, bestätigt das BWO am Montagmorgen
  • Durchschnittszinssatz sank am 31. März 2026 von 1,32 auf 1,31 Prozent
  • UBS erwartet Anstieg auf 1,5 Prozent bis Mitte 2027, Mieten +3 Prozent
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Martin SchmidtRedaktor Wirtschaft

Mieterinnen und Mieter dürfen sich freuen: Der hypothekarische Referenzzinssatz bleibt bei 1,25 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montagmorgen mitteilt. Per Stichtag vom 31. März 2026 ist der Durchschnittszinssatz gegenüber dem Vorquartal gar leicht gesunken – von 1,32 auf 1,31 Prozent. Nach kaufmännischer Rundung resultiert damit weiterhin ein Zinssatz von 1,25 Prozent. 

Der Referenzzinssatz basiert auf dem volumengewichteten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen. Er liegt seit 2. September 2025 bei 1,25 Prozent. Da er sich im Vergleich zum Vorquartal nicht verändert hat, ergibt sich seit der letzten Bekanntgabe kein neuer Senkungs- oder Erhöhungsanspruch. Ein solcher Anspruch kann entstehen, sobald der Durchschnittszinssatz auf unter 1,13 Prozent sinkt oder auf über 1,37 Prozent steigt.

Anpassung erst 2027 erwartet

Die UBS rechnet damit, dass der Referenzzinssatz vor Mitte 2027 auf 1,5 Prozent steigen dürfte. Ein solcher Anstieg hätte eine Mietzinserhöhung von rund 3 Prozent zur Folge – zumindest in jenen Wohnungen, deren Miete auf dem aktuellen Referenzzinssatz basiert. 

Neben der Änderung des Referenzzinssatzes können bei der Mietzinsgestaltung weitere Kostenfaktoren eine Rolle spielen. Die Teuerung kann im Umfang von 40 Prozent angerechnet werden. Zudem kann eine Veränderung der Unterhalts- und Betriebskosten zur Anpassung des Mietzinses führen. 

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