Millionär will sein Geld zurück
Bekannter Fernsehkoch verliert Prozess um 91'000 Euro

Ein vergessener Dauerauftrag beschert einem bekannten Fernsehkoch über Monate ein doppeltes Gehalt. Als der Fehler auffliegt, weigert er sich, das Geld zurückzuzahlen.
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Die Familie liess sich von einem Fernsehkoch bekochen – und zahlte dafür rund 15'000 Franken im Monat. Allerdings nicht freiwillig.
Foto: Getty Images

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Millionär bemerkt doppelte Zahlungen an TV-Koch erst nach Kündigung
  • 91'000 Euro zu viel gezahlt, Koch verliert Prozess vor Bundesgericht
  • 4500 Franken Gerichtskosten und 5500 Franken Verfahrenentschädigung für Koch
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Lena Berger
Beobachter

Was für ein Leben muss ein Mensch führen, der nicht merkt, wenn jeden Monat 7000 Euro von seinem Konto verschwinden? Für Normalbürger, denen selbst 70 Franken weniger im Monat nicht entgehen würden, ist das nur schwer nachvollziehbar. Doch ein Urteil des Bundesgerichts erlaubt nun einen Blick in genau diese exklusive Lebenswelt.

Eine der Hauptfiguren in dieser Geschichte ist ein Mann, der im «Mekka der Superreichen» lebt, wie die «Bilanz» die Gegend im Bezirk Höfe im Kanton Schwyz bezeichnet. Im März 2021 engagiert er für eine Familie einen Privatkoch. Nicht irgendeinen. Sondern einen, der durch Fernsehauftritte eine gewisse Bekanntheit hat.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Die Firma zahlt den Privatkoch

Die beiden vereinbaren eine zweimonatige Probezeit – in der Zeit erhält der Koch monatlich 7000 Euro netto. Über einen privaten Dauerauftrag seines Auftraggebers landet das Geld auf dem Konto der deutschen Firma des Kochs.

Da die Familie mit der Arbeit zufrieden ist, schliessen die beiden ab Mai 2021 einen festen Arbeitsvertrag ab. Als neue Arbeitgeberin setzt der Chef aber nicht sich selbst, sondern seine Immobiliengesellschaft ein. Warum, geht aus den späteren Gerichtsurteilen nicht hervor.

Ab diesem Zeitpunkt zahlt die Firma dem Koch monatlich 8020 Franken brutto auf ein Schweizer Bankkonto. Gleichzeitig bleibt jedoch der ursprüngliche private Dauerauftrag aktiv.

Koch, Kinderbetreuer, Klempner

Aus Sicht des TV-Kochs ist dies nur gerecht. Er behauptet später, das sei so mündlich ausgemacht gewesen, denn er sei mehr und mehr zum Hausmanager der Familie geworden. Er habe nicht nur Mahlzeiten zubereitet, sondern auch die Autos gepflegt, die Kinder betreut, den Gemüsegarten bewirtschaftet und die gesamte Haustechnik unterhalten.

Der Millionär hingegen sagt, er habe lediglich vergessen, die monatliche Zahlung zu stoppen. Aus seiner Sicht hat der Koch über ein Jahr lang beide Löhne parallel kassiert und insgesamt 91'000 Euro zu viel bekommen. Die persönliche Assistentin des Millionärs sagt später vor Gericht ebenfalls aus, dass sich ihr Chef dieses Geldes überhaupt nicht mehr bewusst war.

Bargeld verschwindet, die Kündigung ist fristlos

Das doppelte Einkommen fliegt im Juni 2022 auf, nachdem die Schwyzer Staatsanwaltschaft die Wohnung des Kochs durchsucht hat. Der Grund für die Ermittlungen: Im Haus des Millionärs war viel Bargeld verschwunden. Zwar folgt im Strafverfahren später ein Freispruch, trotzdem kündigt der Millionär dem Koch fristlos.

Erst nach dem Rauswurf bemerkt der Ex-Chef die Doppelzahlungen und verlangt das Geld zurück. Der Koch weigert sich jedoch. Er behauptet, die 7000 Euro seien als Lohnzuschlag für seinen erweiterten Aufgabenbereich im grossen Haushalt abgemacht gewesen. Als Indiz nennt er einen doppelten Monatslohn als Bonus im Winter.

Branchenüblicher Lohn? Wohl kaum

Das Kantonsgericht Schwyz glaubt dem Koch nicht. Ein monatliches Gehalt von insgesamt rund 15'000 Franken übersteige die branchenüblichen Löhne für Haus- und Chauffeurarbeiten bei weitem, heisst es im Urteil. Zudem konnte der Koch nicht belegen, dass er nach der Probezeit tatsächlich mehr arbeiten musste. Auch das Bundesgericht weist die Beschwerde des Kochs ab. Neben den 91'000 Euro und fünf Prozent Zins muss der Koch auch die Gerichtskosten von 4500 Franken tragen und seinem ehemaligen Chef 5500 Franken für das Verfahren bezahlen.

Mit dem Urteil endet für den wohlhabenden Kläger der Streit um das Geld, dessen regelmässiges Verschwinden er auf dem eigenen Konto über ein Jahr lang nicht bemerkt hatte.

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