Darum gehts
- Apfelkiste.ch erlitt 2024 ein Datenleck, 19'000 Kunden betroffen, Urteil gefällt
- Gericht zwingt Plattform, betroffene Kunden öffentlich über das Leck zu informieren
- Apfelkiste.ch bedient 3,5 Millionen Kunden, seit März 2026 von Mobilezone übernommen
Wer im Internet einkauft, teilt mit dem Anbieter persönliche Daten: die E-Mail-Adresse, die Postanschrift und Bankkontoangaben. Die Plattform muss sicherstellen, dass diese Daten sicher sind. Und trotzdem kommt es immer wieder zu Datenleaks. So geschehen bei der Schweizer Online-Verkaufsplattform Apfelkiste.ch. Diese wollte den Vorfall geheim halten, wurde jetzt aber vom Bundesverwaltungsgericht zurückgepfiffen.
Aber von vorne: Im Februar 2024 stellte Apfelkiste fest, dass sensible Kundendaten auf den Suchmaschinen Bing und Yahoo seit vergangenem Sommer öffentlich einsehbar sind. Die Betreiberin der Verkaufsplattform informierte den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) und schloss das Leck sofort.
Doch der Schaden war angerichtet. Mindestens 19'000 Kundinnen und Kunden sind betroffen. Von ihnen waren Kontaktdaten, die IBAN-Nummer, der schriftliche Austausch mit Apfelkiste und sogar Bilder der gekauften Produkte offengelegt. Es geht um Fälle, bei denen der Support-Dienst beansprucht wurde.
Apfelkiste muss betroffene Kunden informieren
In der Folge verfügte der EDÖB, dass Apfelkiste alle betroffenen Kunden informiert – unter Androhung einer Geldbusse, falls dies nicht geschieht. Die Betreiberin wehrte sich – und legte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein. Die Begründung: Apfelkiste habe die betroffenen Kunden nicht ausfindig machen können. Entsprechend müsste man in allgemeiner Form auf der Website über das Datenleck informieren, was unverhältnismässig sei. Und geschäftsschädigend.
Das Bundesgericht hat diese Argumentation nun abgeschmettert. «Insgesamt überwiegt das Interesse der betroffenen Person am Schutz ihrer Persönlichkeit das Interesse der Beschwerdeführerin an der Vermeidung einer öffentlichen Information», heisst es im Urteil. Heisst: Apfelkiste muss eine allgemeine Information auf der Verkaufsplattform aufschalten. Diese Massnahme sei «keine unverhältnismässige Zusatzbelastung» und erweise sich als «zumutbar», so das Gericht.
Unternehmer Pierre Droigk (40) hat Apfelkiste.ch 2011 gegründet. Über die Jahre hat sich die Plattform zu einem der grössten Online-Shops der Schweiz entwickelt. Laut eigenen Angaben hat der Händler insgesamt 3,5 Millionen Kunden. In diesem März hat Mobilezone Apfelkiste übernommen.