Neue Prämien 2026
Krankenkasse oder Modell wechseln – so kannst du sparen

Die Krankenkassenprämien steigen wieder. 2026 müssen Versicherte mit durchschnittlich 4,4 Prozent mehr rechnen. Doch es gibt vier Optionen, trotzdem weniger zu zahlen.
Publiziert: 24.09.2025 um 10:42 Uhr
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Aktualisiert: 24.09.2025 um 11:42 Uhr
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Kommt ein Wechsel der Krankenkasse nicht infrage, lässt sich vielleicht etwas am Versicherungsmodell ändern.
Foto: Keystone

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Gitta Limacher
Beobachter

Bis spätestens Ende Oktober verschicken die Krankenkassen die Policen für 2026. Danach hat man bis Ende November Zeit, die Grundversicherung anzupassen oder zu kündigen. Doch Achtung: Es gilt nicht das Datum des Poststempels. Die Mitteilung an die Kasse muss bis am letzten Arbeitstag im November bei ihr ankommen.

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Die Krankenkasse wechseln

Bei der Grundversicherung ist es einfach, eine günstigere Kasse zu wählen – auch für Ältere und für Menschen mit gesundheitlichen Problemen. Denn jede Kasse muss alle Interessierten in die Grundversicherung aufnehmen.

Man muss deshalb nicht zuerst einen neuen Grundversicherer finden, bevor man beim alten kündigt. Und kann sich sogar bis zum 31. Dezember Zeit lassen, um die neue Kasse zu wählen. Damit alles reibungslos klappt, meldet man sich aber besser nicht auf den letzten Drücker an.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Um die richtige Kasse zu finden, sollte man neben der Prämienhöhe auch die Kundenzufriedenheit vergleichen. Denn es gibt Unterschiede – obwohl die gesetzlichen Vorgaben bei der Grundversicherung für alle Kassen gleich sind.

Vor allem Billigkassen lassen sich Zeit, bis sie zahlen, oder nutzen den Ermessensspielraum bei Kostengutsprachen gern für sich. Natürlich bedeutet das nicht, dass teurere Kassen umgekehrt immer alle Kosten übernehmen.

Bei Vergleichsdiensten wie Priminfo.admin.ch, Konsumentenschutz.ch, Swupp.ch, Moneyland.ch oder Comparis.ch sieht man neben den Prämien teilweise auch, wie die Versicherten die Kassen bewerten. 

Der «K-Tipp» veröffentlicht jährlich die Ergebnisse seiner eigenen Zufriedenheitsumfrage: Auf dem ersten Platz befindet sich 2025 Visana, gefolgt von Swica und Helsana. Die hinteren Plätze sind seit Jahren bei Groupe Mutuel und Schlusslicht Assura sowie neu Atupri.

Auch der Vergleichsdienst Moneyland.ch hat für 2025 ein Ranking zur allgemeinen Zufriedenheit erstellt und eine Umfrage durchführen lassen: Die ersten Plätze belegen Concordia, Helsana und Swica. Auf den letzten Plätzen liegen Groupe Mutuel, gefolgt von Assura.

Tipp: Aufgepasst bei Zahlungsausständen!

Wer von der alten Krankenkasse bereits Mahnungen bekommen hat für Prämien, Kostenbeteiligungen, Verzugszinsen oder Betreibungskosten, muss das bis zum Jahresende bereinigen.

Seit dem 1. Juli 2025 ist es jedoch möglich, dass die Kantone die Verlustscheine übernehmen. Voraussetzung ist, dass der Kanton 90 Prozent der offenen Beträge bezahlt. Dann schuldet der Versicherte der Krankenkasse nichts mehr und kann zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Es gibt jedoch kein Recht auf eine Übernahme von Schulden, weshalb Betroffene sich frühzeitig Hilfe holen sollten – etwa bei der kantonalen Schuldenberatungsstelle oder bei der Beratungshotline der Caritas unter der Telefonnummer 0800 708 708.

Zusatzversicherung auch wechseln?

Die Zusatzversicherung zu wechseln, ist heikel und zeitintensiv. Man muss sich früh darum kümmern. Und man sollte die Zusatzversicherung niemals ins Blaue kündigen, ausser man will künftig gar keine mehr. Denn vielleicht findet man keinen neuen Versicherer mehr, der einen aufnimmt, oder bereits bestehende Leiden werden ausgeschlossen – auch solche, die man verheimlicht.

Man kann aber auch nur die Grundversicherung kündigen und die Zusatzversicherung am alten Ort belassen. Für viele ist das aufgrund des Alters oder bestehender Krankheiten ohnehin die einzig sinnvolle Variante.

Doch zwei unterschiedliche Kassen für Grund- und Zusatzversicherung zu haben, bedeutet mehr administrativen Aufwand.

Man muss bereit sein, die Leistungsabrechnungen der Grundversicherung mit der Rechnungskopie auch separat beim Zusatzversicherer einzureichen und die Zahlungseingänge zu kontrollieren. Sonst spart man unter Umständen doch nichts.

Und: Ein allfälliger Rabatt dafür, dass man Zusatzversicherung und Grundversicherung beim gleichen Anbieter hat, geht verloren.

Wichtig ist, im Kündigungsschreiben klar anzugeben, was man kündigt und was man beibehalten will. Hierzu helfen die Beobachter-Mustervorlagen zur Kündigung und Neuanmeldung. Im Beobachter-Ratgeber «So sparen Sie sich die teuren Prämien» finden Sie zudem einen konkreten Zeitplan, wann Sie was tun müssen.

Tipp: Zusatzversicherungen haben andere Kündigungsfristen

Bei den Zusatzversicherungen gelten häufig drei Monate Kündigungsfrist per Ende Jahr. Im Oktober ist es folglich zu spät, um Offerten einzuholen, den Aufnahmeentscheid nach einer Gesundheitsprüfung abzuwarten und fristgerecht zu kündigen.

Zudem binden Zusatzversicherungen ihre Versicherten häufig über mehrere Jahre. Massgebend sind die Police und die allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Immerhin sind seit der Gesetzesänderung von 2022 Mehrjahresverträge spätestens auf das Ende des dritten Jahres jährlich kündbar, auch wenn etwas anderes im Vertrag stehen sollte.

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Unfalldeckung ausschliessen

Wer bei einem Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist automatisch für Berufs- und Freizeitunfälle versichert – und zwar deutlich besser als bei der Grundversicherung der Krankenkasse. Es ist dann komplett unnütz, auch noch über die Krankenkasse gegen Unfall versichert zu sein.

Man kann verlangen, dass bei ihr Unfälle nicht eingeschlossen sind. Dazu muss man belegen, dass man über einen Arbeitgeber versichert ist.

Achtung: Dies gilt nur für die Grundversicherung. Hat man eine Zusatzversicherung, macht es Sinn, diese inklusive Unfall zu machen. Sonst liegt man dann doch auf der allgemeinen Abteilung wie es die UVG vorsieht.

Manche fürchten, dass sie vergessen könnten, die Unfalldeckung später wieder einzuschliessen, wenn sie die Erwerbstätigkeit aufgeben oder das Pensum reduzieren. Da in diesen Fällen aber die Arbeitgeber die Angestellten darauf hinweisen müssen, besteht diese Gefahr nicht. Und wer Arbeitslosengeld bezieht, ist automatisch bei der Suva gegen Unfall versichert.

3

Franchise erhöhen

Prämien lassen sich auch sparen, indem man die Franchise erhöht. Das ist der Teil der Behandlungskosten, den man jährlich selber berappen muss.

Die Franchise beträgt mindestens 300 Franken und kann stufenweise je nach Krankenkasse auf bis zu 2500 Franken erhöht werden. Weil man dabei ein höheres Kostenrisiko übernimmt, bekommt man einen Prämienrabatt.

Ob man mit einer höheren Franchise letztlich günstiger fährt, hängt aber von den effektiven Arztkosten im kommenden Jahr ab. Und die Prämienersparnis ist geringer als das jeweils gewählte Kostenrisiko.

Als Grundregel wählen gesunde Personen ohne oder mit geringen Arztkosten eher die höchste Franchise von 2500 Franken.

Man entscheidet sich besser für die Mindestfranchise von 300 Franken, wenn man mit hohen Behandlungskosten rechnet. Die Grenze, ab der die tiefe Franchise besser ist, liegt bei 1500 bis 2000 Franken Arztkosten – je nach Versicherungsmodell.

Die Franchisenstufen zwischen 500 und 2000 Franken lohnen sich in der Regel nicht. Falls sich der Gesundheitszustand im nächsten Jahr ändert, kann die Franchise erst für das Jahr danach wieder angepasst werden. Die Entscheidung, die man jetzt trifft, bleibt also fürs kommende Jahr definitiv. Es ist aber auch sinnvoll, das über einen längeren Zeitraum zu betrachten.

Tipp: Nicht alle Kassen gewähren bis zur höchsten Franchisenstufe immer weiter steigende Rabatte. Wenn zum Beispiel die Ersparnis bei der Franchise von 2000 Franken gleich hoch ist wie bei 2500 Franken, nimmt man besser die geringere Franchise. Einen praktischen Franchisenrechner bietet etwa Moneyland.ch.

4

Sparen durch eingeschränkte Arztwahl

Mit der Grundversicherung dürfen Versicherte im ambulanten Bereich den Arzt, die Ärztin frei wählen – auch Spezialisten.

Die Krankenkassen bieten unter verschiedenen Namen Sparmodelle an, bei denen sich die Versicherten in der Arztwahl einschränken. Dafür gibt es einen Prämienrabatt. Zur Auswahl stehen normalerweise diese Varianten: 

Hausarztmodell

Hier kann man aus der Hausärzteliste der Krankenkasse wählen. Diese Ärztin oder diesen Arzt muss man zuerst konsultieren. Diese Person entscheidet dann, ob man an eine Fachärztin oder einen Facharzt überwiesen wird. 

HMO-Modell

Wie beim Hausarztmodell muss man zuerst seine gewählte HMO-Gruppenpraxis aufsuchen – man spricht hier auch von Gesundheitszentren.

Telefonmodell

Dabei verpflichten sich die Versicherten, vor dem Arztbesuch eine bestimmte medizinische Hotline anzurufen. Je nach den Versicherungsbedingungen braucht es das vorgängige Einverständnis der Hotline und eine Behandlungsempfehlung – oder Versicherte müssen den Arztbesuch nur ankündigen. Das Okay für längere Behandlungen gilt zudem zeitlich begrenzt. Danach muss man wieder anrufen. 

Bei Notfällen muss man sich grundsätzlich nicht an diese Vorgaben halten – das gilt bei allen Sparmodellen. Auch für den Besuch bei der Gynäkologin oder Augenärztin braucht es meist keine Überweisung. Doch aufgepasst: Die Nachkontrolle des Notfalls muss grundsätzlich wieder bei der Hausärztin stattfinden.

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