IT-Panne bei Automatenservice My Post 24
Post schockt Kunden mit falschen Zahlungsnachforderungen – und macht auf unschuldig

Zahlreiche Kunden erhielten Rechnungen, weil sie für ihre My-Post-24-Päckchen angeblich zu wenig bezahlt hatten. Dahinter steckte ein technischer Fehler, wie die Post auf Nachfrage des Beobachters einräumt.
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My Post 24 ist der automatisierte Paketservice des gelben Riesen.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Post fordert Nachzahlungen inklusive Zusatzgebühren wegen angeblich unterfrankierter Pakete
  • Technisches Problem in Paketsortierung löste fälschlicherweise Nachverrechnungen aus
  • Betroffene erhalten Kompensation
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Lukas Lippert
Beobachter

Eine Beobachter-Leserin gab bei einem My-Post-24-Automaten sechs Pakete auf. Sie waren zwar schwer, passten aber perfekt ins jeweilige Automatenfach. Doch ein paar Wochen später erhielt sie Nachforderungen inklusive Gebühren. Die Post behauptete, sie habe die Pakete unterfrankiert. Für den Tarif gelte das Gewicht, nicht die Grösse des Pakets. Als die Leserin nachfragte, stellte sich auch der Kundendienst quer und bestätigte die Richtigkeit der Nachforderungen wegen des höheren Gewichts.

Erst als sich der Beobachter einschaltet, ist alles plötzlich ein grosses Missverständnis.

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Post will Kompensation zahlen

Man sei dem Fall nachgegangen und habe «ein technisches Problem in der Paketsortierung» festgestellt, schreibt die Post auf Anfrage. «Dies hat leider dazu geführt, dass fälschlicherweise Nachverrechnungen ausgelöst wurden.» Mittlerweile sei das Problem aber behoben. Grundsätzlich entspreche die Fachgrösse dem Preis, bestätigt die Post. Das heisst: Wenn ein Paket ins Fach passt, gilt der für dieses Fach angegebene Preis.

Die Beobachter-Leserin war zudem kein Einzelfall, wie die Post einräumt. Eine genaue Zahl könne man aber nicht nennen. Man «bedauere den Vorfall» und werde mit allen Kundinnen und Kunden Kontakt aufnehmen, die die Nachforderung bereits beglichen hätten, um ihren Anspruch auf Kompensation zu klären. Wer als Betroffener nichts hören sollte, könne sich direkt beim Kundendienst melden.

Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 22. Juni 2026 veröffentlicht. 

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