Darum gehts
Arbeitslosigkeit ist in den letzten Wochen wieder zu einem Thema geworden. Etliche Firmen haben Stellen gestrichen und einen Jobabbau angekündigt. So zum Beispiel die Helvetia nach der Fusion mit Baloise, Skyguide oder die Grossbank UBS, bei der nach dem Abschluss der Übernahme der Credit Suisse bis Ende Jahr noch zahlreiche Finanzfachleute auf der Strasse landen werden.
Insgesamt sind 225’791 Stellensuchende in der Schweiz registriert. Vor allem in der Finanzbranche kann die Suche nach einem neuen Job lange dauern. Wenn nach einem Jobverlust keine neue Arbeitsstelle in Sicht ist, braucht es ein Freizügigkeitskonto, auf dem das angesparte Vorsorgegeld aus der zweiten Säule vorübergehend parkiert werden kann. Es gibt aber auch andere Unterbrüche in der beruflichen Karriere, die ein solches Konto nötig machen.
Dabei gilt es, Fehler zu vermeiden und auch auf Gebühren und Rendite zu achten. Blick hat mit Sara Neuweiler (37), Niederlassungsleiterin VZ Winterthur, und Silvan Forster (39), Mitgründer der Vergleichsplattform evaluno.ch, gesprochen – und Informationen zu 251 Freizügigkeitslösungen erhalten.
Wann brauchst du ein Freizügigkeitskonto?
Generell dann, wenn du keiner Pensionskasse mehr angeschlossen bist. Also zum Beispiel, wenn du deine Stelle verloren hast und nicht sofort wieder einen Job findest. Oder wenn du dir eine berufliche Auszeit nehmen möchtest etwa für ein Sabbatical, Kinderbetreuung oder eine längere Weiterbildung ohne bereits feststehenden neuen Arbeitgeber. Auch wenn du dich für die Selbständigkeit entscheidest, brauchst du so ein Konto, wo deine bereits angesparten PK-Gelder parkiert werden können.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Grundsätzlich gibt es Freizügigkeitskonten, wo das Geld nur parkiert ist, Freizügigkeitsdepots, wo das Geld angelegt wird, und Versicherungslösungen, die aber eher selten sind. Rund 70 Milliarden Franken betrug Ende 2025 das Freizügigkeitsguthaben in der Schweiz insgesamt. Die grössere Summe (über 51,5 Milliarden) lag auf Konten, zusätzlich 18,2 Milliarden in Depots. Freizügigkeitskonten und -depots sind während der gesamten Ansparphase steuerbefreit.
Wie lange kann das Geld bei der bisherigen Pensionskasse liegen bleiben?
Maximal sechs Monate: Innerhalb dieser Frist musst du deiner PK eine Lösung vorschlagen, wohin sie das Geld überweisen soll. Freizügigkeitskonten gehören zum Vorsorgesystem, die Gelder dürfen nicht an die Arbeitnehmer ausgezahlt werden oder einfach auf das Privatkonto des Arbeitnehmers eingezahlt werden. «Man sollte nicht den Fehler machen, die Wahl der PK zu überlassen», warnt Neuweiler. «Sonst landet das Geld bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG und wird nur minimal verzinst.»
Soll ich das Geld aufteilen?
«Wir empfehlen, das Geld auf zwei Konten oder Depots aufzuteilen», erklärt Neuweiler. «Das gibt mehr Spielraum bei künftigen Entscheidungen.» Das sei zudem auch wichtig, wenn ältere Arbeitslose bis zum Erreichen des Rentenalters keine Stellen mehr fänden. «So lassen sich die Gelder gestaffelt beziehen, wodurch die steuerliche Belastung optimiert wird.»
Wann kann ich das Geld regulär beziehen?
Das Geld ist Teil der beruflichen Vorsorge. Ein Bezug ist frühestens ab 60 Jahren möglich und muss bis spätestens 65 erfolgen, wenn das ordentliche Pensionsalter erreicht ist. In Ausnahmefällen ist der Bezug erst ab 70 Jahren möglich, doch dafür braucht es ein AHV-pflichtiges Einkommen. Und wie bei der Säule 3a gilt: Beim Bezug werden Steuern fällig.
Was gilt es bei Selbständigkeit zu beachten?
Wenn du planst, dein eigener Boss zu werden, dann musst du dich beeilen. Du kannst Freizügigkeitsgelder für den Start in die Selbständigkeit nur innerhalb eines Jahres beziehen. Dazu braucht es den Nachweis einer Ausgleichskasse, die deine Selbständigkeit bestätigt.
Übrigens: Du kannst dein Freizügigkeitsgeld auch für selbstbewohntes Wohneigentum nutzen. Eine Ferienwohnung darfst du damit nicht finanzieren.
Was mache ich, wenn ich wieder einen neuen Arbeitgeber habe?
Dann bist du verpflichtet, die Freizügigkeitskonten aufzulösen und das Geld in die PK des neuen Arbeitgebers einzuzahlen. Dieser Transfer ist meist kostenlos.
Konto oder Depot?
Grundsätzlich gilt: «Man darf das Thema nicht unterschätzen, die Wahl der geeigneten Lösung ist nicht ganz trivial», erklärt Forster, der mit evaluno.ch 251 Anlagelösungen untersucht hat. Und gibt zu bedenken: «In der PK ist das Geld von Gesetzes wegen mit mindestens 1,25 Prozent verzinst, viele Kassen erreichen mit einem Aktienanteil von 35 Prozent im letzten Jahr eine durchschnittliche Verzinsung zugunsten der Versicherten von 4,7 Prozent.»
Deshalb, so Forster, eigne sich ein Konto vor allem für Leute mit einem kürzeren Anlagehorizont, etwa weil die Rente bald ansteht. «Das gibt Sicherheit, auf der anderen Seite profitiert man nicht von den höheren Renditen des Aktienmarkts.» Für einen längeren Anlagehorizont von mehr als fünf Jahren empfiehlt er ein Depot.
Was gilt es bei der Wahl des Depots zu beachten?
«Wichtig ist es, alle Gebühren anzuschauen», erklärt Forster. «Neben den Gebühren für das Anlageprodukt können auch noch Depotgebühren und weitere Gebühren anfallen, die teilweise im Kleingedruckten versteckt sind.» Was Forster erstaunt: «Der teuerste Anbieter verrechnet im Durchschnitt mehr als das Dreieinhalbfache des günstigsten.» Diese grosse Differenz sei nicht nachvollziehbar. Bei einem Guthaben von 200’000 Franken kann die Differenz schnell einige Zehntausend Franken ausmachen. Dabei schneiden Digitalbanken deutlich besser ab als klassische Banken.
Was bringt wirklich Rendite?
Aktien, Aktien, Aktien! Ein möglichst hoher Aktienanteil im Freizügigkeitsdepot sichert eine hohe Rendite. «Allerdings muss man sich bewusst sein, dass, je höher der Aktienanteil ist, auch Wertschwankungen höher ausfallen können», sagt Forster. Deshalb müsse jeder seine Risikofähigkeit prüfen, bevor er sich für ein Depot entscheidet – und einen langen Anlagehorizont haben, um Verluste aussitzen zu können.