Arbeiten nach 65 Jahren
Warum es beim Rentenalter ein Umdenken braucht

Länger arbeiten statt mehr Zuwanderung? Welche Hürden der Bund in den Weg stellt, um das Weiterarbeiten ab 65 Jahren zu fördern.
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In der Schweiz arbeitet nur eine kleine Minderheit über das 65. Altersjahr hinaus.
Foto: imago/Westend61

Darum gehts

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Andreas Valda
Handelszeitung

Personen, die noch nicht den Anspruch auf eine maximale AHV-Rente haben und auch nicht über ein Polster in der beruflichen Vorsorge verfügen, rechnen die Sache lieber durch. So etwa Serena B.: Sie wird bald 65 und hätte, sofern sie sich pensionieren liesse, eine AHV-Rente von 2350 Franken zugute. Das wären 170 Franken weniger als das gesetzliche Maximum.

Sollte sie ihren Job behalten und den Rentenbezug bis siebzig aufschieben, bekäme sie eine um rund einen Drittel höhere AHV-Rente. Bei einem Monatslohn von brutto 6000 Franken würde ihre Rente ab siebzig Jahren 3090 Franken betragen. Das würde ihr helfen, über die Runden zu kommen. Doch lohnt sich das für sie? Solche Fragen stellen sich auch Mitglieder im Parlament. Die grosse Frage: Wie können Arbeitnehmende über das heutige Referenzalter hinaus der Berufswelt erhalten bleiben?

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Die Antwort im Fall Serena B.: Für sie würde es sich finanziell nicht lohnen, länger zu arbeiten. Eine um einen Drittel höhere Rente ist zwar schön. Aber der Aufschub der AHV-Rente bis siebzig hätte seinen Preis: Sie würde auf 141’000 Franken AHV-Rente verzichten und zusätzliche 28'290 Franken Lohnbeiträge an die AHV überweisen.

Rechnet man die Rente und ihre Zahlungen auf, so würde sie mit 87 Jahren den Break-even erreichen, bei einer durchschnittlichen Lebenserwartung von 88 Jahren. Das Beispiel zeigt: Für die AHV wäre der Deal lukrativ. Die Vorschriften des freiwilligen Rentenaufschubs sind so ausgelegt, dass Werktätige wenig finanzielle Anreize haben, weiterzuarbeiten. Das zeigt sich auch in der Statistik: Nur 3 Prozent schieben bei Erreichen des Referenzalters die AHV auf. Bloss 155'000 Personen arbeiten nach dem Alter von 65 Jahren weiter. Wie könnte man das ändern?

Artikel aus der «Handelszeitung»

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Drei wichtige Hindernisgründe

Dass das Referenzalter in der Schweiz bei 65 Jahren liegt, hat drei Hauptgründe: Erstens hat die Schweiz das Rentenalter für Frauen erst jetzt auf jenes der Männer angehoben, 2028 wird der erste Frauenjahrgang bis 65 arbeiten. Zweitens sind es die Volksrechte, die eine Erhöhung des Referenzalters bremsen.

Zuletzt vor zwei Jahren hat das Volk eine automatische Anpassung des Referenzalters an die Lebenserwartung, so wie es nordische Staaten kennen, mit 75 Prozent Neinstimmen abgelehnt. Und drittens besteht in der Arbeitswelt eine Fixierung auf das Referenzalter. Die Wissenschaft nennt es das «Default-Problem» – sprich, das Standardeinstellungsproblem: Solange im Gesetz, in den Arbeitsverträgen sowie in den Köpfen die Zahl 65 steht, geht man dann in Rente.

Dieser Status quo verleitete Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider zur Aussage, dass es daran nichts zu rütteln gebe: «Eine Rentenaltererhöhung hat auf absehbare Zeit keine Chance vor dem Volk.»

Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider.
Foto: Samuel Schalch/HZ

Sinnvoller sei es, «die Anreize für ein freiwilliges Arbeiten über das Referenzalter hinaus zu stärken». Was sie darunter versteht, findet man in der Vernehmlassung zur geplanten AHV-Revision 2030. Sie läuft seit Juni und endet Mitte September. Sie schlägt darin unter anderem fünf wichtige finanzielle Anreize vor, um Menschen zu motivieren, über das Alter 65 hinaus zu arbeiten.

Erstens: Wer länger arbeitet, soll eine höhere AHV-Rente erhalten als heute. Dieses «Mehr» bemisst sich an den sogenannten Erhöhungssätzen. Wer ein Jahr länger arbeitet, bekommt eine um 5,4 Prozent höhere Rente als diejenige mit 65 Jahren (bisher 5,2); wer zwei Jahre länger arbeitet, soll 11,3 Prozent mehr bekommen und so weiter.

Die Skala geht bis siebzig Jahre. Dann soll die AHV-Rente um 32,4 Prozent höher sein als mit 65 Jahren (bisher 31,5). Am Beispiel von Serena B. erklärt: Neu hätte sie eine Rente von 3111.40 Franken zugute statt bisher 3090.25 Franken – 21 Franken mehr.

Zweitens soll mit der Reform der AHV-Lohnfreibetrag erhöht werden. Heute beträgt dieser 16'800 Franken pro Jahr, künftig soll die Grenze bei 22’680 Franken liegen. Serenas Arbeitgeberin würde Lohnbeiträge einsparen, und Serena müsste weniger Abzüge gewärtigen als jüngere Angestellte.

Drittens soll laut Reform das massgeblich anrechenbare AHV-Einkommen ab 65 Jahren um den Faktor 1,4 erhöht werden. Wer also 100'000 Franken verdient, für den gilt auf dem Papier ein AHV-Lohn von 140'000 Franken. Damit können «Versicherungs- und Beitragslücken geschlossen werden und die AHV-Rente schneller zur Maximalrente ansteigen», so der Bundesrat.

Eine vierte Massnahme wäre, dass die Hilflosenentschädigung trotz Rentenaufschub gewährt wird. Dies dürfte allerdings nur einige wenige Menschen betreffen. Und so wird für all jene, die von keiner der genannten Reformmassnahmen profitieren könnten, eine fünfte wichtige Massnahme vorgeschlagen: dass Angestellte über 65 in einer Pensionskasse weiter versichert bleiben und Beiträge rentenbildend einzahlen. Heute ist dies für Arbeitgeberfirmen freiwillig.

Ein eher kleines Fachkräftepotenzial

Die Massnahmen sind ein guter Anfang. Doch offenbar macht sich der Bundesrat nicht allzu viel Hoffnung, dass die Leute deshalb in Scharen über 65 Jahre hinaus arbeiten werden. «Die empirische Evidenz deutet darauf hin, dass das Referenzalter als Referenzpunkt wahrgenommen wird und die Wahl des Zeitpunkts für den Arbeitsrücktritt wesentlich stärker beeinflusst als indirekte Anreize zum Aufschub.» Auch hier: das «Default»-Problem.

Darüber hinaus scheint das Fachkräftepotenzial klein. Laut einer Schätzung des Staatssekretariats für Wirtschaft von 2020 könnten 65- bis 74-jährige Fachkräfte eine zusätzliche Leistung von zwischen 12'000 und 108'000 Vollzeitstellen erbringen. Zur Einordnung: Aktuell besetzen sämtliche berufstätigen 65- bis 74-Jährigen zusammen umgerechnet rund 74'000 Vollzeitstellen. Dies entspricht der derzeitigen jährlichen Nettozuwanderung.

Die Vernehmlassung ist noch nicht zu Ende. Eine Botschaft zur AHV-Reform dürfte Baume-Schneider nächstes Frühjahr vorlegen. Doch bereits jetzt ist klar, dass selbst minimale Anreizverbesserungen es schwer haben werden. Dies zeigt die unlängst geführte Debatte der eidgenössischen Räte zu zwei Vorstössen, die fast genau das verlangen, was jetzt Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider in der Vernehmlassung zur AHV-Reform 2030 präsentiert: die Erhöhung der Rentenerhöhungssätze beim Aufschieben der AHV-Rente und die Erhöhung der AHV-Freigrenze für über 65-Jährige auf über 22'000 Franken. Doch selbst diese Minischrittchen lehnen SP und Grüne ab.

Linke lehnt finanzielle Anreize ab

Die linken Parteien wittern eine Umgehung des Rentenalters. Nationalrätin Samira Marti sagte anlässlich der Beratung der Vorlagen: «Die SP-Fraktion wehrt sich gegen solche Rentenaltererhöhungen durch die Hintertür.» Die Zürcher Grünen-Nationalrätin Katharina Prelicz-Huber geisselte die Vorstösse der Bürgerlichen als «Scheinvorlage». Die Weiterarbeit nach 65 sei «schon mit dem heutigen AHV-Gesetz höchst attraktiv». Eine Erhöhung der Parameter für über 65-Jährige bringe wenig, weil die AHV-Rente an sich sehr tief sei, sodass sie nicht einmal den Lebensunterhalt decke. «Zum Glück gibts Ergänzungsleistungen für Leute mit tiefer Rente», spöttelte Prelicz-Huber. Die Debatte zeigte ebenfalls: Das Parlament wird von der Fixierung aufs Referenzalter beherrscht.

Der Arbeitgeberverband beklagt diese Haltung: «Das Referenzalter ist noch immer stark als ‹Norm› in den Köpfen verankert. Hier braucht es ein Umdenken», fordert Sprecher Stefan Heini. Eine berufliche Karriere müsse neu gedacht werden: nicht als starren Weg, der mit 65 Jahren abrupt endet, sondern als flexibel gestaltbare Lebensphase. «Der Schweizer Arbeitsmarkt kann ältere Arbeitnehmende gut integrieren, und sie werden immer gefragter», ergänzt Arbeitgeberverband-Chefökonom Patrick Chuard: «Wer den Sozialstaat sichern und den Wohlstand erhalten will, wird um ein höheres Rentenalter nicht herumkommen.»

Patrick Chuard, Chefökonom des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.
Foto: © 2016, Schweizerischer Arbeitgeberverband

Chuard erhält Schützenhilfe vom Länderverein OECD, dem die Schweiz angehört. Dieser liess unlängst verlauten, dass «ein fixes Rentenalter ältere Arbeitnehmende daran hindert, über ein gewisses Alter hinaus erwerbstätig zu bleiben, selbst wenn sie das wollten». Auch hier zeige sich das «Default»-Problem.

Der Gewerkschaftsbund wiederum glaubt weder der OECD noch den Arbeitgebern. Er verweist auf eine Umfrage der Swiss Life. Die Versicherung fragte Firmen in einer Studie, was aus ihrer Sicht das ideale Pensionierungsalter sei. Das Resultat: Die Hälfte gab ein Alter unter 65 an. Weniger als 15 Prozent sagten, dass das ideale Pensionierungsalter über 65 liege. «Es wird Zeit, dass auch die Dachverbände der Arbeitgeber diese Realität zur Kenntnis nehmen», sagt Gewerkschaftsvertreter Daniel Kopp.

Daniel Kopp, Zentralsekretär des Gewerkschaftsbundes und Dossierverantwortlicher für die Altersvorsorge.
Foto: SGB

Die Priorität sei, dass Arbeitnehmende bis 65 gesund arbeiten können. Doch dies sei immer weniger der Fall; so sei die Arbeitslosenquote der 60- bis 64-Jährigen heute überdurchschnittlich hoch. Sollte der Bund die Lohnabzüge für über 65-Jährige reduzieren, würde dies die Generation der 60- bis 64-Jährigen im Mark unter Druck setzen, «weil die über 65-Jährigen deutlich weniger kosten werden als jüngere Mitarbeitende».

Der bald 65-jährigen Serena wird in diesem Umfeld und angesichts fehlender Anreize die Entscheidung schwerfallen, ob sie weiterarbeiten soll. Das Parlament macht es ihr nicht leichter.

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