Darum gehts
Befürchtet hatte sie es, trotzdem war es ein Schock, als Silvia Zemp ins Chefbüro gerufen wurde – und die Kündigung erhielt. «Meine Arbeit war tadellos, die Beurteilungen einwandfrei, und weitergebildet hatte ich mich auch», sagt die 61-jährige Innerschweizerin, die in Wirklichkeit anders heisst. Aber ihre Arbeitgeberin, eine IT-Zulieferfirma, hatte die wichtigste Kundin verloren: die Credit Suisse. Drei Monate Kündigungsfrist, kein Sozialplan, keine Abfindung, nichts. Nach 16 Jahren Einsatz.
Silvia Zemp ist eine einzelne Betroffene, ein Einzelfall ist sie aber nicht. Das Wort Fachkräftemangel wird abgelöst von Schlagzeilen, wonach die künstliche Intelligenz Jobs wegrafft. UBS, der fusionierte Versicherungskonzern Helvetia Baloise, Novartis, die Liste der Entlassungen geht weiter.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Die Erwerbslosenquote (inklusive Stellensuchenden, die nicht beim RAV gemeldet sind) liegt im 2. Quartal 2026 bei 4,9 Prozent. Das ist für schweizerische Verhältnisse hoch. Selbst der Arbeitgeberverband räumt ein: Berufseinsteiger und Leute wenige Jahre vor der Pensionierung haben es besonders schwer auf dem Arbeitsmarkt.
Letzte Arbeitsjahre sind in PK die wichtigsten
So wie Silvia Zemp. «Natürlich weiss ich: Ich erhalte Arbeitslosengeld, und ich habe auch etwas Reserven.» Trotzdem sorgt sie sich: «Wer stellt eine über 60-jährige Frau ein? Wenn ich keinen Job mehr finde, habe ich zwei Löcher: ein psychisches, weil ich mich weggeworfen fühle wie ein T-Shirt von Temu. Und ein finanzielles, weil ich im Alter auf das Geld angewiesen bin, das ich jetzt noch verdienen könnte.»
Viele Entlassene widmen sich zuerst der Jobsuche, alles andere hat keine Priorität. «Das ist verständlich, aber Betroffene sollten die Vorsorge nicht vergessen», sagt Beobachter-Expertin Irene Rohrbach. Die letzten Jahre vor der Pensionierung sind in der Pensionskasse die wichtigsten: Der Anteil des Lohns, der in die Altersvorsorge fliesst, ist dann am grössten. Weil das angesparte Kapital bereits relativ hoch ist, fällt der Zinseszinseffekt stark ins Gewicht. Und normalerweise ist der Lohn höher als zu Beginn der Karriere.
«Wer in den letzten paar Jahren nichts mehr einzahlt, muss im Rentenalter mit einer schmerzhaft gekürzten Rente auskommen», so Rohrbach.
Dazu kommt: Einige Entscheide, die über 55-jährige Arbeitslose treffen müssen, lassen sich später nicht mehr umkehren. Umso wichtiger ist es, die Situation gut zu analysieren: «Wer unsicher ist, sollte Fachleute fragen», rät Rohrbach.
Ältere Entlassene haben vier Optionen. Jede hat Vor- und Nachteile, und jede hat Einbussen zur Folge.
Sich frühpensionieren lassen
Den ersten Entscheid müssen Betroffene noch während der Kündigungsfrist fällen: Soll ich früher in Rente gehen? Das will die Pensionskasse wissen, denn es geht um die Frage, was mit dem Alterskapital geschieht. In den meisten Fällen ist ab 58 Jahren eine Frühpensionierung möglich, in bestimmten Branchen (zum Beispiel für Pilotinnen) schon früher.
Sagt man Ja zur Frühpensionierung, kann man sich das Altersguthaben auszahlen lassen, entweder als monatliche Rente bis ans Lebensende oder einmalig als Kapital oder in einer Mischform. Allerdings fehlt dabei natürlich das Geld, das man bis zur ordentlichen Pensionierung noch anhäufen würde. Das kann schnell einen sechsstelligen Betrag ausmachen, entsprechend tief ist die Rente.
Die Bedingung dafür ist eigentlich, dass man die Berufstätigkeit aufgibt. Aber gesetzlich definiert ist das nicht – niemand hindert einen daran, später doch wieder einen Job anzunehmen.
Achtung: Das Geld aus der Pensionskasse kann man zwar ab 58 Jahren beziehen, Geld von der AHV gibt es aber frühestens ab Alter 63. Die Zeit bis dahin muss man mit Erspartem überbrücken, ab Alter 60 ist auch der Bezug der Säule 3a möglich.
Merkt man, dass das Geld nicht reicht, und meldet sich trotzdem beim RAV, dann wird das Geld, das man aus der PK erhält, ans Taggeld angerechnet; es gibt also weniger Arbeitslosenentschädigung. Eine Frühpensionierung kann sich darum nur leisten, wer genug Geld auf der hohen Kante hat oder vom Arbeitgeber eine grosszügige Abfindung erhält.
Dazu kommt: Auch wer nicht arbeitet, muss weiterhin (bis 65) in die AHV einzahlen. Die Beiträge dafür werden bei nicht mehr erwerbstätigen Personen aufgrund des Vermögens und des Renteneinkommens berechnet, das kann rasch sehr teuer werden.
Freizügigkeitskonto anlegen
Sagt man Nein zur Frühpensionierung, ist man nach der Entlassung stellensuchend. Das bedeutet: Man erhält vom Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Arbeitslosentaggelder anstelle des Lohns. Ab 55 gibt es maximal 520 Taggelder – das reicht für zwei Jahre. Ab 61 gibt es zusätzlich 120 Taggelder, aber auch so reicht dies nicht ganz bis zur Pensionierung. Möglicherweise erhält man dann Überbrückungsleistungen, aber die Bedingungen dafür sind einschneidend.
Schon vorher muss man aber wieder entscheiden: Findet man innert sechs Monaten keinen neuen Job, landet das Alterskapital auf einem Freizügigkeitskonto (FZ). Dort ist es parkiert, bis man eine neue Stelle mit einer neuen Pensionskasse findet oder bis man im Rentenalter das Geld bezieht.
Man hat die Qual der Wahl: Man kann das Geld auf einem gesperrten Konto liegenlassen (wo es sicher ist, aber fast nur zu null Prozent verzinst wird), man kann es in Wertschriften anlegen (was mehr Chancen auf Gewinn verspricht, aber auch Risiken beinhaltet), oder man kann es von einer Versicherung verwalten lassen (wo man das Todesfall- und Invaliditätsrisiko weiter versichern lassen kann, was aber Prämien kostet). Es gibt verschiedene Anbieter, die sich punkto Gebühren und Leistungen deutlich unterscheiden. Das bedeutet: Ist das Geld nicht nur kurz parkiert (weil man sicher ist, bald eine neue Stelle zu finden), sollte man sich genauer damit beschäftigen.
Wichtig: Wenn man das FZ-Geld dereinst (als Kapital) bezieht, wird eine einmalige Steuer fällig. Weil diese umso höher ist, je höher das ausbezahlte Kapital, ist es sinnvoll, wenn man die Auszahlung aufteilen kann. Das geht aber nur, wenn das Geld auf zwei getrennten FZ-Konten liegt, und das tut es nur, wenn man das von Anfang an verlangt, nämlich bevor die alte Pensionskasse das Geld an die FZ-Stiftung überweist.
Bei der Pensionskasse weiterversichert bleiben
Bei den ersten beiden Varianten kann man das Alterskapital nicht weiter äufnen, bei der dritten schon: Man bleibt bei der bisherigen Pensionskasse weiterversichert, obwohl man gar nicht mehr dort angestellt ist. Dieses Recht hat man laut Gesetz ab Alter 58 – aber nur, wenn der Arbeitgeber gekündigt hat.
Ausserdem kann man so später auch eine Rente erhalten, bei Freizügigkeitskonten ist das nicht möglich. Der Nachteil wiegt dafür umso schwerer: Weil der Arbeitgeber nichts mehr zahlt, muss man dessen Beiträge ebenfalls übernehmen. Das kostet viel Geld – und das in einer Situation, wo man keinen Job mehr hat.
Wer die Stelle wechselt oder nicht sofort eine neue Arbeit antritt, muss sein Freizügigkeitskapital irgendwo platzieren. Was es dazu zu wissen gibt, erfährst du mit einem Beobachter-Abo im Merkblatt «Wohin mit der Freizügigkeitsleistung der 2. Säule?».
Wer die Stelle wechselt oder nicht sofort eine neue Arbeit antritt, muss sein Freizügigkeitskapital irgendwo platzieren. Was es dazu zu wissen gibt, erfährst du mit einem Beobachter-Abo im Merkblatt «Wohin mit der Freizügigkeitsleistung der 2. Säule?».
Die Beiträge machen in der Regel mehrere Tausend Franken aus, je nach PK muss man das im Voraus fürs ganze Kalenderjahr bezahlen. Zwar kann man die Beiträge in der Steuererklärung deklarieren, was die Steuern senkt – aber eben erst hinterher. Alternativ kann man auch den versicherten Lohn reduzieren, was die Beiträge senkt. Aber das schmälert halt auch den Vorteil, nämlich die spätere Rente. In Frage kommt diese Lösung für Leute, die später unbedingt eine Rente wollen und die es sich leisten können, vorübergehend viel Geld in die PK einzuzahlen.
Wer sich für diese Variante entscheidet, muss dies bei den meisten Pensionskassen innert 30 Tagen nach Ende des Arbeitsverhältnisses anmelden.
Guthaben zur Auffangeinrichtung zügeln
Weiterhin einzahlen und später die Wahl haben zwischen Rente und Kapital? Das bietet Variante vier: der Transfer des Altersguthabens zur BVG-Auffangeinrichtung, eine Art staatliches Sammelbecken.
Klingt nach Fünfer und Weggli, ist es aber nicht. Denn Grundlage für die möglichen Einzahlungen ist einzig das in der beruflichen Vorsorge (BVG) vorgesehene gesetzliche Minimum. Die meisten Pensionskassen gehen darüber hinaus, versichern höhere Löhne, bieten mehr Leistungen. Das darf die BVG-Auffangeinrichtung nicht, darum ist auch diese Variante mit Abstrichen verbunden.
Silvia Zemp kann sich eine Frühpensionierung nicht leisten. Sie geht aufs RAV und hofft, innert sechs Monaten wieder eine Stelle zu finden. Bevor sie entscheiden muss, wohin ihre alte PK ihr Alterskapital überweisen soll.