Darum gehts
- In Arbon TG müssen 100 Mietende wegen eines Neubaus ihre Wohnung räumen
- 31 Betroffene wollen die Leerkündigung anfechten
- Sie kritisieren auch die Stadt Arbon, die Mitbesitzerin der Immobilien ist
Vorbei mit der Kleinstadtidylle! In der Gemeinde Arbon TG am Südufer des Bodensees sorgt eine Leerkündigung derzeit für erhitzte Gemüter. Der Immobilienbesitzer und die Stadt stehen in der Kritik.
«Wir lassen uns nicht einfach auf die Strasse stellen», sagt Christa Francini (61). Sie wohnt seit 24 Jahren an der Obstgartenstrasse in Arbon. Kurz vor Ostern 2026 haben sie und rund 100 weitere Mieterinnen und Mieter die Kündigung erhalten.
In einem Schreiben erfahren sie vom geplanten Abriss der insgesamt sieben Mehrfamilienhäuser mit Baujahr 1968 und 1970. Die erste Hälfte müsse Ende Februar 2027 leer sein, die zweite ein Jahr später. Die Neubauten sollen nicht nur moderner, sondern auch grösser werden: Aus 51 Wohnungen sollen neu 71 Wohnungen entstehen.
Betroffene organisieren sich
Doch die Betroffenen geben sich kämpferisch. Zusammen mit 30 anderen Anwohnern will Francini die Leerkündigung vor der Schlichtungsstelle anfechten. Genauso wie Irene Kupperman-Rickenbach (74): «Wir müssen uns wehren», sagt sie zu Blick.
Man hört den beiden Mieterinnen den Ärger und die Verzweiflung an. Viele, die hier wohnen, sind auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen. «Ich habe grosse Angst, nichts mehr in dieser Preislage zu finden», sagt Francini. Sie bezahlt für ihre 3,5-Zimmer-Wohnung aktuell 770 Franken im Monat.
Forsches Vorgehen der ABV Liegenschaften
Die Anwohner kritisieren das forsche Vorgehen der Eigentümerschaft, der ABV Liegenschaften AG. Kaum habe das Schreiben die Anwohner erreicht, fuhr ein Bagger auf – für Baugrundabklärungen, wie das Immobilienunternehmen damals erklärte. Wenige Tage später standen die Bauvisiere.
Die Betroffenen fühlen sich vor den Kopf gestossen und hintergangen. «Die Wohnungen sind noch in einem guten Zustand», sagt Kupperman-Rickenbach. Vor rund zehn Jahren wurden sie umfassend saniert: Fenster, Küchen und Bäder – alles neu. ABV argumentiert, die Liegenschaften hätten ihre Lebensdauer erreicht. Die Gebäudehülle weise eine ungenügende Wärmedämmung auf.
Es geht auch anders
«Man hätte die Fassade einfach sanieren können, ohne uns rauszuwerfen», sagt Francini. Besonders bitter für die Betroffenen: Ein paar Meter weiter, ebenfalls an der Obstgartenstrasse, hat ein anderer Besitzer mit fast identischen Blöcken genau das gemacht. Sie bekamen neue Fenster und die Fassade wurde erneuert – alle Mieter durften bleiben.
Das Vorgehen der ABV stösst den Betroffenen aber auch aus einem anderen Grund sauer auf. Wie sich herausstellt, ist die Stadt Arbon als Aktionärin Mitbesitzerin der Liegenschaften. Sie ist mit rund 20 Prozent an ABV beteiligt, wie sie gegenüber Blick bestätigt. Pikant: Der Stadtpräsident René Walther (57) sitzt im Verwaltungsrat von ABV.
Heikle Rolle der Stadt
Das ist heikel und hätte von Anfang an proaktiv kommuniziert werden müssen, sagen auch die betroffenen Mieter. Es wirft die Frage auf, wie unabhängig die Stadt in einem solchen Fall entscheiden kann. Beispielsweise, wenn Mieterinnen und Mieter die Leerkündigung bei der Schlichtungsstelle von Arbon anfechten?
Die Antwort darauf gibt das Bezirksgericht: Es hat entschieden, das Besitzverhältnis mache die Stadt befangen. Die Mieter sollen sich deshalb statt an die Schlichtungsstelle Arbon an diejenige von Amriswil wenden. Blick liegt der entsprechende Gerichtsentscheid vor.
Noch ist offen, ob die Neubauten an der Obstgartenstrasse 11 bis 23 überhaupt gebaut werden. Denn die Baubewilligung steht noch aus. Gegen das Projekt sind fünf Einsprachen eingegangen, wie ABV gegenüber Blick bestätigt. Das letzte Wort dürfte in diesem Fall der Kanton haben.