Darum gehts
- Lufthansa-Streik legt seit Mitternacht Flugverkehr lahm, Chaos in Europa
- 75 Prozent der Abflüge in Frankfurt gestrichen, Streik bis 22 Uhr
- 20’000 Flugbegleiter streiken, Swiss setzt grössere Maschinen ab Zürich ein
Zum Ende der Osterferien kommt es auf den Flughäfen Europas zu chaotischen Szenen. Der Grund: Bei der Lufthansa streikt das Kabinenpersonal – und legt den Flugverkehr teilweise lahm. Seit Mitternacht haben 20’000 Flugbegleiterinnen und -begleiter die Arbeit niedergelegt. Hunderte Flüge fallen aus, Zehntausende Reisende bleiben unfreiwillig am Boden, wie deutsche Medien berichten.
Besonders hart trifft es die wichtigen Deutschland-Drehkreuze Frankfurt und München. So werden in Frankfurt rund 75 Prozent der Abflüge gestrichen. Auch andere Flughäfen wie Berlin oder Stuttgart sind betroffen. Die Folgen spüren Reisende europaweit, denn auch die Rückflüge fallen aus. Erst um 22 Uhr nehmen die Streikenden ihre Arbeit wieder auf.
Hinter dem Streik steckt die Gewerkschaft Ufo. Sie will mit der öffentlichkeitswirksamen Aktion Bewegung in festgefahrene Tarifverhandlungen bringen. Es ist bereits der dritte grosse Streik bei Lufthansa in diesem Jahr. Zuvor haben schon die Pilotinnen und Piloten gestreikt. Auch sie machten sich für bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne stark.
Swiss setzt grössere Flugzeuge ein
Die Lufthansa-Tochter Swiss versucht zu retten, was zu retten ist. Auf wichtigen Strecken nach Frankfurt und München setzt sie grössere Flugzeuge ein, um mehr Passagiere zu transportieren. Vorerst betrifft das mehrere Flüge ab Zürich, wie die Swiss in einer Medienmitteilung schreibt. So fallen gut zwei Dutzend Lufthansa-Flüge von und in die Schweiz aus. Die Flughäfen Zürich, Basel und Genf sind betroffen.
Eine Swiss-Sprecherin sagt: «Wir sind uns bewusst, dass Streiks für viele Reisende mit Unannehmlichkeiten verbunden sind. Unser Ziel ist es deshalb, im Rahmen unserer Möglichkeiten zusätzliche Kapazitäten bereitzustellen.» Passagiere sollten ihren Flugstatus unbedingt prüfen. Umbuchungen oder Rückerstattungen sind möglich. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden gibt es zudem Anspruch auf Entschädigung.