Entschädigung, Gebühren und Co.
Von diesen Rechten profitieren Fluggäste künftig

Die EU hat neue Fluggastrechte beschlossen, die auch in der Schweiz gelten. Für Passagiere gibt es mehrere Verbesserungen. Airlines dürfen beispielsweise keine Gebühren für Namensänderungen mehr verlangen. Umsetzung bis Sommer 2027.
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Die neuen EU-Fluggastrechte sollten bald in Kraft treten.
Foto: Sven Thomann

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • EU-Parlament und Mitgliedstaaten einigen sich auf neue Fluggastrechte
  • Entschädigungen bis 600 Euro bei Flugverspätungen über drei Stunden, je nach Strecke
  • Airlines müssen Passagiere bis 95 Stunden nach Störungen über Rechte informieren
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Martin SchmidtRedaktor Wirtschaft

Die EU-Fluggastrechte gelten auch in der Schweiz und sollen nun nach jahrelangen Diskussionen und Streitereien angepasst werden. Ein besonderer Knatschpunkt: Die EU-Mitgliedstaaten wollten die Entschädigungsregeln im Interesse der Fluggesellschaften schwächen, damit deren unternehmerisches Risiko im Fall von Verspätungen sinkt. Am Montag konnten sich die Mitgliedstaaten und das EU-Parlament nun über die Änderungen einigen. 

Damit das EU-Fluggastrecht gilt, muss der Abflugort in der Schweiz, der EU oder einem EWR-Staat liegen. Startet ein Passagier ausserhalb dieser Länder, muss die Airline ihren Sitz in der Schweiz, EU oder einem EWR-Staat haben. 

Verspätungen

Es gilt wie bis anhin, dass ein Passagier Anspruch auf eine Entschädigung hat, wenn der Flieger mehr als drei Stunden zu spät am Zielflughafen ankommt. In diesem Fall hat er einen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung. Auf Strecken bis zu 1500 Kilometer beläuft sich diese auf 250 Euro. Ab 3500 Kilometer richtet sich die Entschädigung nach der Dauer der Verspätung. Bei drei bis vier Stunden sind es 300 Euro. Ist die Verspätung grösser oder wird der Flug annulliert, steigt der Betrag auf 600 Euro. 

Gebühren

Anpassungen gibt es bei den Gebühren: So dürften Airlines künftig keine Zusatzgebühren mehr verlangen, wenn eine Namensänderung auf dem Ticket nötig ist, weil ein Passagier seinen Namen falsch geschrieben hat. Zudem können Kinder neben ihren Eltern sitzen, ohne dass eine zusätzliche Gebühr für die Sitzplatzreservierung anfällt. Airlines können ihre Fluggäste auch nicht dazu verpflichten, Apps oder Online-Konten zu nutzen. 

Airlines müssen künftig auch standardmässig den Preis mit Handgepäck anzeigen, damit ein Preisvergleich einfacher ist. Sie können jedoch weiterhin günstigere Tickets ohne Gepäck anbieten. Hier haben die EU-Abgeordneten nachgegeben: Ursprünglich wollten sie, dass ein Fluggast in jedem Fall ohne Mehrkosten ein kleines Handgepäckstück mitführen darf. Gekippt wurde auch der Plan, eine einheitliche Mindestgrösse beim Handgepäck festzulegen. 

Aufklärung über Rechte

Die Airlines müssen ihre Passagiere künftig auch aktiv über ihre Rechte informieren – und zwar bis spätestens 95 Stunden nach einer Störung. Ein einheitliches Formular soll dabei den Passagieren helfen, ihre Ansprüche geltend zu machen. Dabei werden auch klare Fristen festgelegt, bis wann eine Airline darauf reagieren muss. 

Die neuen Regeln müssen nun noch vom Rat der Mitgliedsstaaten und dem Plenum des Europarats genehmigt werden und müssen von den Airlines anschliessend innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden. Sprich: Bei Ferien im nächsten Sommer dürften Passagiere sich darauf berufen können.

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