Verspätungen und Ausfälle
Hier brauchen Flugpassagiere besonders viele Nerven

Jeder vierte Flug hatte im ersten Halbjahr Verspätung oder wurde ganz gestrichen. Besonders heftig traf es Passagiere in Portugal und Griechenland. Auch die Schweiz schneidet schlecht ab. Laut einer Analyse von Airhelp waren 2,5 Millionen Passagiere verspätet unterwegs.
Publiziert: 18:20 Uhr
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Aktualisiert: 18:57 Uhr
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Fast eine halbe Milliarde Passagiere weltweit hatten im ersten Halbjahr 2025 Probleme mit ihrem Flug.
Foto: Sven Thomann
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Patrik BergerRedaktor Wirtschaft

Verspätet, annulliert und gestrandet: Fast eine halbe Milliarde Passagiere weltweit hatten im ersten Halbjahr 2025 Probleme mit ihrem Flug. Das zeigt eine neue Auswertung des Fluggastrechte-Portals Airhelp. Allein in Europa waren 80,4 Millionen Fluggäste betroffen. Damit war rund jeder vierte Start oder jede vierte Landung mit Komplikationen verbunden.

Portugal führt das innereuropäische Ranking an, an dessen Spitze niemand stehen will: 32,5 Prozent der Flüge waren verspätet oder wurden annulliert. Griechenland (31,3 Prozent) folgt auf Platz 2, gefolgt von der Schweiz (26,2) auf Rang 3 – ganze 2,5 Millionen Reisende ab einem Schweizer Flughafen waren betroffen. Auf Platz vier und fünf folgen Malta und die Niederlande mit 25,6 Prozent bzw. 24,9 Prozent.

Portugal schneidet schlecht ab

Auch im weltweiten Vergleich, also mit Flügen, die über die Grenzen Europas hinausgehen, schneidet Portugal schlecht ab. Mehr als jeder dritte Passagier (33,4 Prozent) hat im ersten Halbjahr über Verspätungen oder Annullationen geflucht. Die übrigen Flugproblem-Hotspots sind Griechenland (31,1 Prozent), Kanada (29,8), Südkorea (29,3) und Indien (28,5).

Nur ein schwacher Trost für alle, die auf den Flughäfen dieser Welt stundenlang auf ihren Flug warten: Die Situation verbessert sich langsam, aber stetig. 2024 waren 30 Prozent der Reisenden betroffen. 2023 lag die Verspätungs- und Ausfallquote bei 31,3 Prozent.

Entspannter verreisen konnten Passagiere in Panama, Ecuador oder El Salvador. In diesen Ländern lag die Störungsquote bei nur rund 12 Prozent. Guatemala und Südafrika lagen nur knapp darüber.

Wann bekomme ich eine Entschädigung?

Airhelp ist eine Firma, die Passagieren bei der Einforderung solcher Entschädigungen hilft. Neben ihr gibt es andere wie Flightright oder Fairplane, die ebenfalls für Passagiere Entschädigungen erkämpfen. Bezahlen die Airlines, verdienen diese Firmen eine Provision von rund 25 Prozent.

Wann hat man einen Anspruch auf eine Entschädigung? Die Schweiz hat die Fluggastrechteverordnung 261/2004 von der EU übernommen. Was fürchterlich sperrig tönt, regelt, welche Entschädigung Fluggesellschaften bei Flugverspätung, Flugannullierung und Nichtbeförderung bis zu drei Jahre rückwirkend zahlen müssen. Als Fluggast hast du folgende Rechte:

  • Bei einer Verspätung ab zwei Stunden muss die Fluggesellschaft Mahlzeiten und Getränke im Verhältnis zur Wartezeit anbieten.
  • Verzögert sich der Weiterflug bis zum Folgetag, muss die Airline – wenn nötig – eine Hotelunterkunft inklusive Transport offerieren.
  • Bei einer Verspätung von mindestens drei Stunden schuldet die Airline eine Entschädigung zwischen 250 bis 600 Euro.
  • Verspätet sich der Abflug um mehr als fünf Stunden, hast du das Recht, auf den Flug zu verzichten und das Geld zurückzuverlangen.
  • Bei Flugannullierung muss die Airline entweder den Billettpreis erstatten oder einen Ersatzflug anbieten.
  • Hat die Airline einen Flug überbucht, muss sie zunächst nach Freiwilligen suchen, die ihre Plätze freiwillig aufgeben.
  • Passagiere, die am Boden bleiben, weil die Airline keine Freiwilligen gefunden hat, erhalten Entschädigungszahlungen.

Es ist wichtig, zwischen zwei unterschiedlichen Ansprüchen zu unterscheiden: Bei Flugverspätungen oder -annullierungen haben Passagiere unter bestimmten Umständen Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises oder eine Umbuchung auf einen anderen Flug.

Darüber hinaus kann es Anspruch geben auf eine finanzielle Kompensation: Das sind sowohl Betreuungsleistungen (zum Beispiel Hotelkosten, wenn man im Ausland strandet), wie auch eine Entschädigung von 200 bis 600 Franken, wie in der Fluggastrechteverordnung vorgesehen.

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