Corporate Governance
Der Fall Vincenz hat Folgen für die KMU

Der Strafprozess in der Sache Raiffeisen wirft ein kritisches Licht auf bislang übliche Geschäftspraktiken. In den Fokus gerät nun auch ein Erfolgsmodell in der KMU-Landschaft.
Kommentieren
Der ehemalige Raiffeisen Chef Pierin Vincenz (r.) und Anwalt Lorenz Erni auf dem Weg zum Berufungsprozess vor dem Zürcher Obergericht Mitte August.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
Die Zusammenfassung von Blick+-Artikeln ist unseren Nutzern mit Abo vorbehalten. Melde dich bitte an, falls du ein Abo hast.
Zoé Baches
Handelszeitung

Seit Jahrzehnten ist es tief in der Schweiz verankert, dass Bürger mehrere Hüte gleichzeitig tragen und verschiedene Rollen in Unternehmen, Staat, Militär, Vereinen und Privatleben ausfüllen können. Das Milizsystem macht es möglich, dass jemand neben dem Beruf auch öffentliche oder ehrenamtliche Aufgaben übernehmen kann. Das hat viele Vorteile: Fachkenntnisse können übergreifend genutzt werden, die Akzeptanz zwischen Wirtschaft, Staat und Gesellschaft und damit der soziale Zusammenhalt werden gestärkt, Kosten werden gespart.

Das System funktioniert aber nur, wenn es faire Zugänge, Transparenz und klare Regeln für Interessenkonflikte gewährleistet. Sonst kann eine Ämterkumulation zu Überlastung, Interessenkonflikten und Machtkonzentration führen. Das hat jüngst der Berufungsprozess in der Wirtschaftsstrafsache Raiffeisen wieder ins Bewusstsein katapultiert.

Mängel in der Governance

Sollte das Obergericht Zürich die Beschuldigten gleich wie die Vorinstanz wegen Verschweigens persönlicher Beteiligungen, Nichteinhaltung firmeninterner Verhaltensregeln und mangelnder Kontrollen schuldig sprechen, könnte das auch Folgen für kleinere und mittelgrosse Unternehmen (KMU) haben.

Zur Einordnung: Die Raiffeisenbank ist kein KMU und untersteht als inlandorientierte systemrelevante Bank der Finanzmarktaufsicht (Finma). Doch ist die Bank nicht börsenkotiert und genossenschaftsrechtlich organisiert. Ihre Mitgliedsbanken bewegen sich sehr oft im KMU-Umfeld.

Artikel aus der «Handelszeitung»

Dieser Artikel ist zuerst in der «Handelszeitung» erschienen. Sichere dir alle 14 Tage Wirtschaft im Klartext – schwarz auf weiss und auf den Punkt gebracht. Hier geht es zum Abo.

Dieser Artikel ist zuerst in der «Handelszeitung» erschienen. Sichere dir alle 14 Tage Wirtschaft im Klartext – schwarz auf weiss und auf den Punkt gebracht. Hier geht es zum Abo.

«Gerade Genossenschaften und grosse Vereine haben oft eine schlechtere Corporate Governance als Aktiengesellschaften. Das sieht man bei der früheren Raiffeisen, aber auch beim Fussballverband Fifa. Vieles, was da läuft, wäre im Aktienrecht nicht möglich. Dieses organisiert Kontrollmechanismen viel dichter. Wer in einer anderen Rechtsform organisiert ist, muss solche Elemente selbst einbauen, das Gesetz nimmt einem dort nichts ab», erläutert ein Jurist.

Hohe Hürden

Wer bisher als nicht kotiertes KMU vor dem Raiffeisen-Fall übermässige Spesen in Rechnung stellte, musste diese bisher meist einfach wieder zurückzahlen. Künftig aber könnte man eine Strafanzeige riskieren, darauf wiesen Rechtsexperten bereits anlässlich des Urteils der ersten Instanz vor vier Jahren hin. Die Richter des Bezirksgerichts hatten damals die beiden Hauptbeschuldigten zu überraschend langen Gefängnisstrafen verurteilt. Die juristischen Hürden für eine strafrechtliche Verurteilung von Managern in der Schweiz liegen sehr hoch.

1/31
Auch die zweite Runde im Vincenz-Prozess ist vorbei. Acht Tage lang befasste sich das Obergericht in Zürich mit dem grössten Wirtschaftsprozess des Jahrzehnts.

Kommt es zu einer letztinstanzlichen Verurteilung, so ein Anwalt damals, könnten künftig die Managementsysteme der KMU stärker unter die strafrechtliche Lupe genommen werden. Noch vor zwanzig Jahren wurden Fragen zu einer guten Unternehmensführung von vielen Firmenchefs belächelt. Das hat sich geändert. «Auch weil seit längerem eine gute Corporate Governance einer Firma für nationale und internationale Investoren eine grosse Rolle spielt», sagt Erich Herzog vom Wirtschaftsdachverband Economiesuisse, wo der Bereichsleiter Wettbewerb und Regulatorisches und General Counsel in der erweiterten Geschäftsleitung sitzt.

Gestiegenes Interesse der KMU

Das Interesse von Firmen – auch bei den KMU – an dem Thema ist massiv gestiegen. «Nach der Revision des Swiss Code von 2023 haben wir mehrere Anlässe in der ganzen Schweiz durchgeführt. Im Vergleich zur Tour nach der Revision von 2014 war das Interesse der KMU deutlich grösser – vor allem in der Westschweiz», so Herzog.

Der «Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance» von Economiesuisse unterscheidet zwischen blosser Interessenberührung und einem eigentlichen Interessenkonflikt. Je nach Intensität kommen Ausstand, Beschlussfassung ohne die betroffene Person, eine unabhängige Drittbeurteilung oder Vorlage an die GV in Betracht. Bei einem dauerhaften Konflikt stellt sich die Rücktrittsfrage. Geschäfte mit Organmitgliedern, kontrollierenden Aktionären oder nahestehenden Personen sollen zu Drittbedingungen erfolgen.

Info

Die Hängepartie geht weiter

Es war ein Paukenschlag: Am 20. Februar gab das Zürcher Obergericht bekannt, dass es die Anklageschrift im Prozess gegen Pierin Vincenz und weitere Angeklagte zurückweise und das Urteil der Vorinstanz aufhebe. 2022 war Vincenz vom Zürcher Bezirksgericht wegen gewerbsmässigen Betrugs und ungetreuer Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen und zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Ein Freispruch ist die jetzige Aufhebung des Urteils natürlich nicht, bedeutet sie im Grunde doch, dass die Staatsanwaltschaft zurück auf Feld eins verwiesen wurde und die ganze Sache neu aufgleisen muss. Bemängelt wurde etwa, dass die Anklageschrift des zuständigen Staatsanwalts Marc Jean-Richard-dit-Bressel «unnötig ausschweifend» sei – sie muss so knapp wie möglich sein und für die Beschuldigten die Vorwürfe klar ersichtlich machen. Für Vincenz bedeutet das Ganze, dass die Hängepartie weitergeht, und auch, dass seine Vermögenswerte in Höhe von rund 20 Millionen Franken weiter eingefroren bleiben. Laut Experten könnte es mehrere Jahre dauern, bis es zu einem definitiven Urteilsspruch kommt. Wenigstens könnte die Berücksichtigung der auch für Vincenz unangenehmen Umstände dazu führen, dass das Urteil gegen ihn dannzumal milder ausfallen wird.

Die Hängepartie geht weiter

Es war ein Paukenschlag: Am 20. Februar gab das Zürcher Obergericht bekannt, dass es die Anklageschrift im Prozess gegen Pierin Vincenz und weitere Angeklagte zurückweise und das Urteil der Vorinstanz aufhebe. 2022 war Vincenz vom Zürcher Bezirksgericht wegen gewerbsmässigen Betrugs und ungetreuer Geschäftsbesorgung schuldig gesprochen und zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt worden. Ein Freispruch ist die jetzige Aufhebung des Urteils natürlich nicht, bedeutet sie im Grunde doch, dass die Staatsanwaltschaft zurück auf Feld eins verwiesen wurde und die ganze Sache neu aufgleisen muss. Bemängelt wurde etwa, dass die Anklageschrift des zuständigen Staatsanwalts Marc Jean-Richard-dit-Bressel «unnötig ausschweifend» sei – sie muss so knapp wie möglich sein und für die Beschuldigten die Vorwürfe klar ersichtlich machen. Für Vincenz bedeutet das Ganze, dass die Hängepartie weitergeht, und auch, dass seine Vermögenswerte in Höhe von rund 20 Millionen Franken weiter eingefroren bleiben. Laut Experten könnte es mehrere Jahre dauern, bis es zu einem definitiven Urteilsspruch kommt. Wenigstens könnte die Berücksichtigung der auch für Vincenz unangenehmen Umstände dazu führen, dass das Urteil gegen ihn dannzumal milder ausfallen wird.

Als Selbstregulierung richtet sich der Swiss Code primär an Publikumsgesellschaften, für KMU sei er eine wichtige Orientierungshilfe, sagt Herzog. Seit dem 1. Januar 2023 ist in Art. 717a des Obligationenrechts zudem «erstmals ausdrücklich der Umgang mit Interessenkonflikten von Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung geregelt». Sie müssen den Verwaltungsrat unverzüglich und vollständig über Interessenkonflikte informieren, dieser trifft dann Massnahmen. Auch diese Bestimmung gilt für jede Aktiengesellschaft, nicht aber unmittelbar für Genossenschaften und Vereine.

Wegen der schärferen Vorschriften müssen sich die Firmen verstärkt mit diesen Themen auseinandersetzen. Hat denn aber parallel dazu das Bewusstsein innerhalb der KMU zugenommen, dass diese Regeln wichtig sind?

Auf die Integrität kommt es an

Monika Roth, Anwältin und Corporate-Governance-Expertin, ist skeptisch. «Ich glaube nicht, dass sich wirklich etwas geändert hat. Die Awareness für Interessenkonflikte ist nicht ausgeprägter geworden. Das hängt auch damit zusammen, dass sie gerne opportunistisch weggeredet werden.» Für sie sei aber gerade bei Pierin Vincenz der Kern des Problems keine Frage der Interessenkonflikte gewesen, sondern «eine Frage der persönlichen Integrität und damit der Treuepflicht gegenüber dem eigenen Unternehmen».

Auch löse eine Ausstandsregel alleine das Problem nicht. «Es gibt sehr viel informellen Austausch auf der Chefetage, jeder kann die eigene Meinung auch dann einbringen, wenn er oder sie selbst nicht an einer Abstimmung teilnimmt», führt Roth aus. Kern des Problems bleibe beim Verwaltungsrat: «Es gehört zu dessen nicht delegierbaren Aufgaben, dass er die Einhaltung von Regeln sicherstellt und überwacht.» Dieses Problem bestehe weiter: «In den Verwaltungsräten hat man weiterhin nicht allzu gerne kritische Stimmen.»

Das Problem der Identifikation mit der Firma

Eine Übersicht über die KMU-Landschaft hat Joachim Beil, Wirtschaftsprüfer und Mitglied der Geschäftsleitung von Expertsuisse. Die Mitglieder des Verbands für Revisorinnen und Revisoren prüfen mehrheitlich KMU. Diese berichten, dass «sich die Mehrheit der Firmen und der Firmenleitungen ihrer Verantwortung bewusst ist. Aus der Prüfungspraxis unserer Mitglieder ergeben sich keine Hinweise auf ein generelles und flächendeckendes Problem in Schweizer KMU».

Bei kleineren KMU fände man teilweise Vermischungen von Rollen. Oder Sachvorgänge und Geschäftsvorfälle, wo nicht immer dokumentiert sei, wer was wann absegnen müsse. Auch würden die Anforderungen an Rechnungslegung und Corporate Governance in kleineren Unternehmen naturgemäss mit schlankeren personellen Ressourcen umgesetzt.

«Die Abschlussprüfung ist nicht darauf ausgerichtet, sämtliche Governance- oder Interessenkonfliktrisiken aufzudecken», sagt Beil. Doch seien viele KMU eigentümergeführt, was häufig zu einer starken Identifikation der Verantwortlichen mit dem Unternehmen führt. Da spiele dann das Bewusstsein für einen sorgfältigen und nachhaltigen Umgang mit den eingesetzten Mitteln eine wichtige Rolle, gerade dort, wo Eigentum und operative Verantwortung in einer Hand liegen, führt er aus. Für die grosse Masse der KMU gilt somit weiterhin gut schweizerisch eine mehrheitlich auf Selbstregulation basierende Kontrolle.

Den vielleicht grössten «Lerneffekt» für die KMU hatte die Diskussion um die Spesen von Pierin Vincenz. So sollen, das ist zu hören, immer mehr KMU Spesenreglemente formulieren. Ein Anwalt aber benennt Graubereiche: Verlängert jemand die Geschäftsreise und hängt ein paar Tage Ferien an, wer bezahlt jetzt die Rückfahrt, die ja auch geschäftlich angefallen wäre? Was ist mit dem Abendessen mit anderen Geschäftspartnern, die ebenfalls vor Ort geblieben sind?

Schwierig bleibe auch die Kontrolle der Firmenkreditkarte des Chefs. Es gebe wohl weiterhin nicht viele Präsidenten, die einer teuren Hotelrechnung oder einem Abendessen nachgehen, wenn der Chef erklärt habe, das sei geschäftlich begründet gewesen. Am Schluss gehe es deshalb stets um die Integrität des Chefs, unabhängig davon, ob ein Verwaltungsrat aus Blinden, Stummen und Tauben ohne jegliches Rückgrat bestehe.

Gewerbeverband warnt vor Überregulierung

Nicht noch mehr Regeln will Fabio Regazzi. Der Unternehmer und Ständerat (Die Mitte) ist Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbands. Er findet es richtig, dass die Chefetage der meisten seiner Mitglieds-KMU keine privaten Beteiligungen melden müsse. «Viele unserer KMU sind inhabergeführt und im Familienbesitz. Diese werden mit den Risiken des selbst investierten Geldes umsichtig, und der Gesellschaft verpflichtet, geführt», sagt Regazzi. Sowieso sei das Gros der KMU Kleinbetriebe oder gar Mikrobetriebe. «Diese benötigen nicht mehr Regeln, sondern mehr unternehmerische Freiheiten.»

Auch Erich Herzog von Economiesuisse plädiert für Augenmass, eine zusätzliche staatliche Detailregulierung für KMU sei der falsche Ansatz. Massstab sei die Verhältnismässigkeit. Wenn ein Schreinereibetrieb kein formales Reglement zu Interessenkonflikten führe, sei das nachvollziehbar – die Grundsätze gälten trotzdem, nur eben ohne Papier. Gehe dann etwas schief, etwa bei der Nachfolge, bleibe der Schaden beim Betrieb. Anders als in der Finanzbranche gebe es keine systemischen Risiken.

Allerdings nimmt er davon Cyberrisiken aus. Bereits ein Vorfall bei einem einzelnen KMU könne über Lieferketten und IT-Dienstleister rasch weitere Firmen treffen. «Die Antwort darauf seien dennoch die Standards und Eigenverantwortung, nicht weitere Detailvorschriften», so Herzog.

Was sagst du dazu?
Liebe Leserin, Lieber Leser
Der Kommentarbereich von Blick+-Artikeln ist unseren Nutzern mit Abo vorbehalten. Melde dich bitte an, falls du ein Abo hast. Noch kein Blick+-Abo? Finde unsere Angebote hier:
Hast du bereits ein Abo?
Heiss diskutiert
    Meistgelesen