Darum gehts
Jetzt ist das Poker-Game im Wirtschaftsprozess des Jahrzehnts zu Ende. Alle haben hoch gepokert, die Karten liegen auf dem Tisch. Wer geblufft hat, muss das Obergericht entscheiden.
Die Anklage hält unbeirrbar an ihrem harten Strafmass fest. Pierin Vincenz und Beat Stocker sollen für sechs Jahre hinter Gitter. Aber auch die Verteidigung geht all-in und fordert einen lupenreinen Freispruch. So haben sich die juristischen Hauptdarsteller im Berufungsverfahren geschlagen.
Das Gericht
Gerichtspräsident Christian Prinz (54) führte souverän, effizient und humorvoll durch die acht Verhandlungstage. Am Ende bedankte er sich für den disziplinierten und respektvollen Umgang während der vergangenen eineinhalb Wochen. Von Beobachtern erhält das Gericht gute Noten: «Die Fragen waren teilweise scharf, aber sachlich. Der Vorsitzende liess erkennen, wo das Gericht Erklärungsbedarf sieht, ohne das Urteil vorwegzunehmen», sagt Duri Bonin (51). Als Strafverteidiger hat er schon viele Richter vor Gericht erlebt.
Für die Beteiligten ist der Prozess vorbei, für das Gericht beginnt nun die grosse Arbeit: «Das Gericht muss nun jeden Anklagepunkt und jedes Geschäft einzeln anhand der Akten und der Plädoyers würdigen und entscheiden, was bewiesen ist.» Bei 526 Bundesordnern mit Aktenstücken und 49 Kisten mit weiterem Beweismaterial eine Herkulesaufgabe.
Die Anklage
Die Staatsanwaltschaft unter der Führung von Marc Jean-Richard-dit-Bressel (62) bleibt beim Strafmass, das sie bereits vor Bezirksgericht gefordert hatte: je sechs Jahre Haft für die beiden Hauptangeklagten Pierin Vincenz (70) und Beat Stocker (66). Erstaunlich viel Lob von der Anklage gab es für das Urteil der Vorinstanz – obwohl diese deutlich tiefere Strafen ausgesprochen hatte: drei Jahre und neun Monate für Vincenz, vier Jahre für Stocker.
Bonin glaubt nicht, dass die Staatsanwaltschaft mit der Maximalforderung durchkommt, sieht aber einen anderen Vorteil auf der Seite der Anklage: «Die Staatsanwaltschaft hat die klarere und eingängigere Gesamtgeschichte erzählt.» Er weiss aber auch um deren Schwächen: «Aus einer verdeckten Beteiligung folgen nicht automatisch Herausgabepflicht, Vermögensschaden und Betrugsvorsatz.»
Die Verteidigung
«20 Stunden Verteidiger-Plädoyers liessen sich in gut einer Stunde beantworten», meinte Ankläger Jean-Richard-dit-Bressel schnippisch. Und hat damit nicht ganz unrecht: «Die Verteidigungen waren teilweise sehr lang und sehr kleinteilig», sagt Bonin. Vor allem Lorenz Erni (75), der Verteidiger von Vincenz, und Andreas Blattmann, der Verteidiger von Stocker, hielten epische Plädoyers von rund sechs Stunden. Sie folgten dabei dem Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten». Dass es ihnen gelungen ist, mit kleinen Details grosse Zweifel zu wecken, die die Anklage zum Einsturz bringen könnten, anerkennt auch der erfahrene Strafverteidiger Bonin.
Die Hauptangeklagten
Die beiden Hauptangeklagten sind sich treu geblieben. Der ehemalige Starbanker Vincenz, der sich so gar nicht an Details erinnern mag, zeigte sich zum Schluss immerhin etwas einsichtig. «Ich bin mir durchaus bewusst, dass ich auch ein paar Sachen hätte besser machen können», begann er sein kurzes Schlusswort. Und fuhr fort: «Ich kann aber betonen, dass ich immer die Interessen der beiden Gesellschaften Raiffeisen und Aduno vor Augen hatte und sie nie, nie schädigen wollte.»
Stocker sieht sich als den grossen «Möglichmacher», der bis heute nicht ganz verstehen will, warum er überhaupt auf der Anklagebank sitzt. «Ich löse Probleme, die Kollegen gar nicht erkannt haben», so Stocker. Aber er gestand ein: «Das ist etwas meine schwache Seite, diese Geheimhaltungssache.» Ein zentraler Vorwurf der Anklage: die heimliche Absprache zu Beteiligungen, die angeblich nicht – oder zu spät – offengelegt wurden.
Das Urteil
Zum Abschluss der Verhandlung dämpfte Richter Prinz die Erwartungen auf ein schnelles Urteil: Es könne noch Wochen dauern, bis das Obergericht zu einem Entscheid komme. Die meisten Prozessbeobachter sind sich einig: Das Obergericht wird das Urteil der Vorinstanz reduzieren. Die Prognose von Bonin: «Es gibt keine sechs Jahre, aber auch keinen vollständigen Freispruch. Ich erwarte Teilfreisprüche und deutlich tiefere Strafen.» Unter anderem dürfte sich die Verfahrensdauer von über acht Jahren zugunsten einer Strafminderung auswirken.