Bruder musste ins Pflegeheim – monatlich fehlten 4000 Franken!
«Das Heim kostete die Familie viel Geld»

Schweizer Alters- und Pflegeheime belasten nicht nur die Bewohner, sondern oft auch deren Angehörige finanziell enorm. Mario K.* aus dem Berner Oberland musste monatlich 4000 Franken für seinen pflegebedürftigen Bruder beisteuern.
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Als der Bruder von Mario K. ins Pflegeheim muss, reichte die Rente nirgends hin. (Symbolbild)
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Hohe Heimkosten bereiten Schweizerinnen und Schweizern in der Mittelschicht Sorgen
  • Mario K. übernahm monatlich 4000 Franken Fehlbetrag für Pflege seines Bruders
  • 60 Prozent der Heimbewohner erhalten Ergänzungsleistungen
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Martin SchmidtRedaktor Wirtschaft

Schweizerinnen und Schweizer bereiten die hohen Kosten für ein Alters- und Pflegeheim grosse Sorgen – bis weit in die Mittelschicht hinein. Das kommt nicht von ungefähr: Bei vielen Heimbewohnern klafft jeden Monat eine grosse Lücke zwischen Einkommen und selbstzutragenden Heimkosten, wie Blick berichtet hat. Daraufhin melden sich gleich mehrere Betroffene, die von der enormen finanziellen Belastung und Herausforderungen berichten. 

Einer von ihnen ist Mario K.* (62) aus dem Berner Oberland. «Das Heim kostete die Familie viel Geld», erzählt er Blick. Sein Bruder Simon K.* (57) litt an einer chronischen Krankheit und erhielt eine IV-Rente und monatlich Geld aus einer Lebensversicherung. Doch das reichte nicht annähernd für die Heimkosten. «Ich habe monatliche Fehlbeträge von 4000 Franken übernommen», erzählt der Berner.

Hürden beim Hausverkauf

Mario K. hat seinen Bruder lange daheim unterstützt. Doch nach einem schweren Sturz auf den Kopf benötigte dieser praktisch eine Rundumbetreuung und zog im Herbst 2024 ins Pflegeheim. «Mein Bruder konnte mit seiner Rente nicht viel sparen. Ich musste dem Heim gleich mal 5000 Franken vorauszahlen», so Mario K. In der höchsten Pflegestufe steigen meist auch die Betreuungskosten im Pflegeheim. So wächst der Fehlbetrag über die Monate rasch an.

Gut 60 Prozent der Bewohner in Alters- und Pflegeheimen erhalten deshalb Ergänzungsleistungen. Diese fliessen aber nur, wenn das Vermögen der Person unter der Schwelle von 100'000 Franken liegt. Mario K.s Bruder besass ein kleines Haus, das ohne Partnerin, die darin wohnt, voll zum Vermögen gerechnet wird. Da tauchte die nächste Hürde auf. «Wir wollten sein Haus verkaufen, damit die Kosten gedeckt werden können.» Ein Interessent stand bereit.

Behördenmühlen drehen langsam

Weil sein Bruder jedoch seit dem Unfall als unzurechnungsfähig galt, mischte sich die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ein. «Ihr Anliegen war es, das Vermögen meines Bruders zu schützen. Dieser ganze Prozess nahm sehr viel Zeit in Anspruch», erzählt Mario K. Er habe aus all diesen Erfahrungen viel gelernt. Eine Erkenntnis: «Für einige Leute dürften die hohen Heimkosten und das ganze Administrative schnell zu Problemen führen.» K. hatte genug auf der hohen Kante, damit er seinen Bruder unterstützen konnte.

Wäre dies nicht möglich gewesen, wäre eine Option ein Darlehen der Sozialhilfe gewesen. «Bei meinem Bruder wurde das zum damaligen Zeitpunkt abgelehnt.» Sobald die Sozialhilfe zum Zug kommt, prüft diese, ob Kinder oder Eltern da sind, die sehr gut verdienen. Ist dies der Fall, kann das Amt von ihnen einen monatlichen Beitrag einfordern. 

«Unsichtbare Belastung»

Simon K. ist im Januar 2025 verstorben. Sobald das Haus verkauft ist, wird Mario K. seine finanzielle Unterstützung aus dem Erbe zurückerhalten, so wie es sein Bruder im Testament geregelt hat. 

Ein anderer Blick-Leser begleitet seine schwer demente und pflegebedürftige Mutter, die in einer Einrichtung einer grossen Heimgruppe wohnt. «Neben den extrem hohen Heimkosten ist die unsichtbare Belastung riesig: Wohnungsauflösung, Finanzen, medizinische Abklärungen und administrativer Aufwand bringen uns an die Belastungsgrenze», schreibt er. 

Eine Heimbewohnerin meldet, dass die finanzielle Belastung kontinuierlich zunimmt. «Die Kosten steigen und steigen jedes Jahr, aber eine Mehrleistung erhalte ich nicht und für jede Extraleistung, die nicht reine Pflege betrifft, muss man extra bezahlen!»

*Namen geändert 

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