Rente reicht oft nicht aus
So viel Geld musst du fürs Alter im Heim tatsächlich auf der Seite haben

Die Kosten fürs Altersheim sind enorm: Bei einer durchschnittlichen Rente fressen sie rasch über 100'000 Franken von den Ersparnissen weg – das trifft vor allem die Mittelschicht hart.
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Die Altersheimkosten in der Schweiz nagen bei vielen Bewohnern am Vermögen.
Foto: imago images/Eibner Europa

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Altersheimkosten in der Schweiz oft höher als Renteneinkommen, Pflegebedarf ab 80 steigt
  • Durchschnittlich 784 Tage im Heim kosten rund 280'000 Franken pro Person
  • Heimkosten bis 2040 auf 13'000 bis 14'500 Franken monatlich prognostiziert
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Martin SchmidtRedaktor Wirtschaft

Viele Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz dürfen sich nach der Pensionierung noch über lange Zeit guter Gesundheit erfreuen. Ab 80 steigt der Pflegebedarf jedoch deutlich an. Die letzten Lebensjahre sind oft die teuersten. Sobald eine Person ins Altersheim muss, übersteigen die monatlichen Kosten häufig die Rente.

Wie rasch schwinden die Ersparnisse? Kann man sein Erbe schützen? Und was geschieht mit dem Eigenheim? Blick sagt dir, was du rund um die Kosten fürs Altersheim wissen musst.

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Das kostet ein Altersheim

Im Schnitt sind Bewohnerinnen und Bewohner 784 Tage, also über zwei Jahre, im Altersheim. Bei monatlichen Kosten von durchschnittlich über 10'000 Franken macht das knapp 280'000 Franken. Die Kosten variieren je nach Kanton und Pflegestufe jedoch stark. Bei hohem Pflegebedarf können sie monatlich auf über 15'000 Franken steigen.

Wie die Kosten entstehen

Der Heimbewohner muss die Hotellerie, also Zimmermiete, Essen, Reinigung und Wäscheservice, bezahlen. Das gilt auch für die Betreuung, zu der Freizeitaktivitäten, Hilfestellungen im Alltag sowie Adminarbeiten gehören. Die effektive Pflege hingegen ist auf maximal 23 Franken pro Tag gedeckelt. Die übrigen Pflegekosten übernehmen der Kanton und die Krankenkasse.

Welche Kosten du selbst tragen musst

Im Schnitt zahlt der Heimbewohner etwa zwei Drittel der Gesamtkosten. Das sind je nach Kanton und Pflegestufe zwischen 4500 Franken und 8000 Franken. Mit steigendem Pflegebedarf kann der Anteil der Krankenkasse und des Kantons auf über 50 Prozent steigen. 

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So rasch schmelzen die Ersparnisse

Eine alleinlebende Person mit einer Rente von 4500 Franken und selbst zu tragenden Kosten von 6500 Franken kommt bei einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer auf einen Fehlbetrag von knapp 70'000 Franken. Nach knapp viereinhalb Jahren im Heim beläuft sich der Vermögensverzehr auf knapp 140'000 Franken. Auf der Ausgabenseite mitberücksichtigt: Krankenkassenprämie von 460 Franken, Mini-Taschengeld von 100 Franken pro Monat und Steuern. Ein mehrjähriger Aufenthalt im Heim lässt so rasch mehrere Hunderttausend Franken Vermögen dahinschmelzen. 

Bei Ehepaaren gehts deutlich schneller

Noch grösser ist die finanzielle Belastung meist bei Ehepaaren. Lebt eine Person noch daheim, fallen die dortigen Wohn- und Konsumkosten an. Mit einer Rente von 7000 Franken führt dies in gut zwei Jahren zu einem Vermögensverzehr von rund 96'000 Franken. Sind beide für diesen Zeitraum im Heim, beträgt der Fehlbetrag zum Einkommen 190'000 Franken. 

Der Anspruch auf Ergänzungsleistungen

Gut 60 Prozent der Altersheimbewohner erhalten Ergänzungsleistungen (EL). Im Durchschnitt erhalten Heimbewohner mit EL 3900 Franken im Monat. Einzelpersonen haben Anspruch darauf, sobald ihr Vermögen unter 100'000 Franken fällt. Bei Ehepaaren liegt die Schwelle bei 200'000 Franken. Liegt man knapp darunter, wird das Vermögen bis zum Freibetrag von 30'000 Franken, respektive 50'000 Franken für Paare zu einem Teil dem Einkommen angerechnet.

Die Regelung fürs Eigenheim

Bei einer Einzelperson wird das Eigenheim vollständig als Vermögen angerechnet. Man hat folglich keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen und muss die Hypothek erhöhen, seine Kinder um ein Darlehen bitten oder verkaufen. Bei Paaren ist das Eigenheim geschützt, solange nur eine von beiden Personen im Heim ist. Doch auch dann ist die EL-Hürde hoch, wie ein Rechenbeispiel zeigt: Das Ehepaar besitzt eine typische Wohnung im Wert von einer Million Franken mit einer Hypothek von 400'000 Franken. Abzüglich des Freibetrags von 300'000 Franken bleibt noch einmal gleich viel als Vermögen, das zu einem hohen fiktiven Einkommen führt und den Weg zu Ergänzungsleistungen versperrt.

Auswirkungen aufs Erbe

Prognosen gehen davon aus, dass der EL-Anteil im Altersheim weiter ansteigen wird. Dies führt dazu, dass gerade in der unteren Mittelschicht künftig immer weniger geerbt wird. Erhält man Ergänzungsleistungen, müssen diese später bis zu einem Freibetrag von 40'000 Franken über die Erbschaft zurückgezahlt werden. Diese Schulden erhöhen den Druck auf die Erben, die Immobilie verkaufen zu müssen. Aktuell besitzt gut jeder zweite Rentner ein Eigenheim.

Vorsicht bei Schenkungen

Das Eigenheim oder die Ersparnisse noch rasch an die Kinder verschenken, damit das Erbe vor den Altersheimkosten geschützt ist? Das ist keine gute Idee. Dieses Vermögen wird bei der Prüfung eines EL-Anspruchs weiterhin mitberücksichtigt. Bloss ein Betrag von 10'000 Franken pro Jahr ist davon ausgenommen. Auch ein übermässiger Vermögensverzehr in den Jahren vor dem Heimeintritt wird wie ein Vermögensverzicht behandelt. Die Grenze liegt bei einem Verzehr von 10 Prozent und mehr des Vermögens in einem Jahr – oder 10'000 Franken, falls das Vermögen unter 100'000 Franken liegt.

Wie die Heimkosten künftig steigen dürften

Unter Berücksichtigung der Teuerung im Gesundheitsbereich könnten die Heimkosten bis 2040 auf monatlich 13'000 bis 14'500 Franken ansteigen. Die Rentenentwicklung kann damit nicht annähernd mithalten, was den Vermögensverzehr bei einem Heimaufenthalt deutlich beschleunigen dürfte. Vor 20 Jahren kostete ein Monat noch rund 7000 Franken. Der Hauptgrund für den Kostenanstieg: Der immer spätere Heimeintritt, der zu höheren Pflegestufen führt.

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