Darum gehts
- Gastronomen fordern Bussen für No-Shows in Luzerner und Zürcher Restaurants
- Bis zu 100 Franken Strafe pro Person bei Nichterscheinen
- 81 Prozent der 11'500 Umfrageteilnehmer unterstützen die Massnahmen
Alle Tische für den Abend sind reserviert. Spontane Gäste muss der Wirt an der Tür abweisen. Trotz Reservation bleiben jedoch mehrere Plätze leer. Die Gäste haben es sich anders überlegt – und schwänzen den Restaurantbesuch.
Für Gastronomen sind sogenannte No-Shows ein Riesenärger. Denn der Umsatz bleibt aus, obwohl es für den freien Tisch genügend Interessenten gegeben hätte. Wirt Fabian Dumitrache (28) geht deshalb gegen Restaurant-Schwänzer vor: Wer in einem seiner Lokale im Raum Luzern trotz Reservation nicht auftaucht, muss eine Busse von 25 Franken pro Person zahlen.
Ähnlich im Restaurant Metropol in der Nähe des Zürcher Paradeplatzes: Bei Gruppen ab sechs Personen verlangt Geschäftsführer Markus Imboden (38) bei Fernbleiben 80 Franken pro Person. Die nicht erschienenen Gäste bekommen aber eine zweite Chance in Form eines Gutscheins.
Blick-Leser finden Bussen fair
Die Blick-Community hat grosses Verständnis für die Konsequenzen, die die Gastronomen ziehen. Gemäss einer Umfrage finden es 81 Prozent der Leserinnen und Leser fair, dass sich Restaurants mit solchen Massnahmen absichern. Weitere 14 Prozent finden es in Ordnung, solange die Busse nicht zu hoch ist. Fast 11'500 Personen haben an der Umfrage mitgemacht.
Leser Felix Niederhauser findet, der Betrag sollte gar noch höher sein. «Eine Reservierung kommt einem mündlichen Vertrag gleich. Das Fernbleiben ohne gute Begründung ist ein Vertragsbruch», stellt er klar. Diese Meinung teilt auch Claudia Schärer: «Wer verhindert ist, sagt frühzeitig ab – alles andere ist respektlos gegenüber dem Restaurant und anderen Gästen.»
Die Blick-Leser erwähnen in der Kommentarspalte immer wieder, dass sogenannte No-Show-Gebühren im Ausland bereits gang und gäbe sind: «Das ist der Zeitgeist. Im Ausland muss man seit Jahren bei Reservierung die Kreditkarte hinterlegen», kommentiert Beat Oberholzer.
Auch der Zürcher Gastro-König Michel Péclard geht gegen No-Shows vor. Er verlangt von Restaurant-Schwänzern gar 100 Franken pro Person. Wer wiederholt nicht auftaucht, bekommt ein Hausverbot. Das unterstützt auch Leserin Marion Müller: «Péclard macht das richtig, bei No-Show kommt man auf die schwarze Liste.»
Ist das überhaupt rechtens?
Doch nicht alle Leser haben Verständnis. Fünf Prozent finden die Massnahmen unfair. «Jammern auf allerhöchstem Niveau», kommentiert beispielsweise Leser Urs Hohl.
Melanie Meyer zieht gleich für sich selbst Konsequenzen: «Einfach solche Restaurants meiden, die hören von selbst auf oder gehen in die Insolvenz.»
Andere Leser hinterfragen, ob es überhaupt rechtens ist, eine Rechnung zu verschicken, wenn gar keine Leistung erbracht wurde. «Gemäss OR und Kreditkartenorganisation darf erst belastet werden, wenn eine nachweisbare Leistung erbracht werden. Wie soll dies funktionieren?», fragt beispielsweise Thomy Kern.
Wirt Dumitrache verglich den Restaurantbesuch beim Besuch von Blick mit einem Arzttermin: Wer diesen versäumt, bekommt trotzdem eine Rechnung zugeschickt. Die Arztpraxen berufen sich dabei auf Schadenersatz. Die Restaurants beziehen sich auf vergleichbares Recht. Eine Reservation zählt nämlich als Vertrag. Im Restaurant Bündnerland werden die Gäste nach der Reservation per Mail nochmals auf die Bedingungen hingewiesen.