Darum gehts
Wem der Lehrlingslohn gehört
Mein Sohn meint, er könne seinen ganzen Lehrlingslohn als Taschengeld beanspruchen. Stimmt das?
Das Gesetz sagt (ZGB, Art. 323), dass das selbstverdiente Geld den Lernenden gehört.
Es heisst aber auch, dass die Eltern verlangen können, dass ihr Kind einen angemessenen Beitrag an seinen Unterhalt leistet, solange es mit ihnen unter einem Dach lebt.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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So viel Kostgeld ist zu zahlen
Wie finden wir heraus, wie viel unser Kind von seinem Lehrlingslohn zu Hause abgeben soll?
Welcher Betrag für Kost und Logis «angemessen» ist, muss im Einzelfall festgelegt werden. Bei der Budgetberatung Schweiz sind Richtlinien zur Einteilung des Lehrlingslohns erhältlich (siehe auch Budgetbeispiele unten). Diese können als erste Orientierungshilfe dienen. Am besten listen die Eltern anschliessend zusammen mit dem Kind konkret auf, welche Ausgaben es hat. Danach ist zu klären, welche Kosten es selber übernehmen kann und welche nicht. Und ob es überhaupt in der Lage ist, etwas zu Hause abzugeben.
Was bei sehr tiefen Lehrlingslöhnen gilt
Ist es sinnvoll, auch bei einem sehr tiefen Lehrlingslohn noch etwas zu Hause abzugeben?
Bei 500 Franken Lehrlingslohn wird das kaum gehen. Dann ist es jedoch wichtig, dass Eltern und Kind miteinander vereinbaren, welche Ausgaben es mit seinem Lohn selber deckt. Das könnten beispielsweise die Fahrkosten, der Kauf von Kleidern, Coiffeur- und/oder Handykosten sein. Denn die Jugendlichen sollen lernen, mit Geld bewusst umzugehen und Verantwortung zu übernehmen.
Bei einem Lehrlingslohn ab etwa 1000 Franken sollte es hingegen möglich sein, die meisten Ausgaben selber zu begleichen. Je nachdem, ob die Tochter oder der Sohn auswärts isst oder nicht, kann auch noch etwas für Kost und Logis abgegeben werden (siehe Budgetbeispiele unten).
Generell gilt, dass Lernende mit ihrem Einkommen an ihre Lebenshaltungskosten beitragen müssen. Je höher ihr Lohn, desto mehr sollen sie selber bezahlen.
Drei Budgetbeispiele
Wann Eltern den Lehrlingslohn versteuern müssen
Unsere 17-jährige Tochter verdient in der Lehre monatlich 700 Franken. Müssen wir ihren Lohn in unserer Steuererklärung deklarieren?
Nein, Sie müssen den Lohn der Tochter nicht in Ihrer Steuererklärung auflisten. Da Ihre Tochter über ein regelmässiges Einkommen verfügt, ist sie selber steuerpflichtig, auch wenn sie noch minderjährig ist.
Oft ist der Lehrlingslohn so gering, dass keine Einkommenssteuern anfallen. Beim Bund und in den meisten Kantonen setzt der Steuertarif erst ab einem Nettolohn von über 10'000 Franken ein. Vom Bruttolohn werden die Berufskosten und die Kosten für den Arbeitsweg sowie für die auswärtige Verpflegung abgezogen. Sobald Ihre Tochter volljährig wird, muss sie in jedem Fall eine eigene Steuererklärung ausfüllen.
Wer jedoch kein steuerbares Einkommen erzielt, kann das Formular leer und unterzeichnet dem Steueramt zurücksenden.
Alimente kürzen ab erstem Lohn
Darf ich die Kinderalimente reduzieren, da meine Tochter jetzt selber etwas verdient?
Nein, den im Scheidungsurteil festgelegten Unterhaltsbeitrag für Ihre Tochter dürfen Sie keinesfalls eigenmächtig kürzen, sonst könnten Sie mit Erfolg betrieben werden. Bei einer wesentlichen, dauerhaften und nicht vorhersehbaren Verbesserung der finanziellen Situation der Tochter könnten Sie aber beim zuständigen Gericht verlangen, dass die Unterhaltsbeiträge herabgesetzt werden. Diese Voraussetzungen sind jedoch nur selten erfüllt.
Wenn bei der Scheidung der Eltern nämlich schon klar ist, welche Lehre das Kind später antreten und wie viel es in etwa verdienen wird, dann berücksichtigen die Gerichte beim Festlegen der Unterhaltsbeiträge praxisgemäss den Lehrlingslohn. Wenn bei der Scheidung der Eltern noch nicht klar ist, was das Kind mit 16 machen wird, kann später an sich eine Abänderungsklage eingereicht werden. Doch: Meist verdient ein Jugendlicher im ersten Lehrjahr nicht so viel, dass von einer wesentlichen Verbesserung seiner finanziellen Situation gesprochen werden kann – gerade wenn auch noch die allenfalls mit der Lehre zusätzlich anfallenden Kosten berücksichtigt werden.
Immerhin: Man kann sich ja auch gütlich einigen, etwa darauf, dass der Vater wegen des Lehrlingslohns beispielsweise 100 Franken weniger Unterhalt zahlt. Eine solche Vereinbarung muss – um verbindlich zu sein – zwar von der Kindesschutzbehörde genehmigt werden, dient dem Familienfrieden aber bestimmt mehr als ein Gerichtsprozess.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals im Mai 2019 durch den Beobachter veröffentlicht.