Ab Mittwoch in der Grundversorgung
Jetzt kommt der digitale Brief der Post

Die Post lanciert das Angebot von elektronischen Sendungen. Ab Mittwoch gehört der digitale Brief zur Grundversorgung des gelben Riesen. So funktioniert die freiwillige Dienstleistung.
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Neu gibts eine elektronische Alternative zum physischen Brief.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Die Post führt am 1. April 2026 den digitalen Brief ein
  • Versand kostet 40 Rappen, Empfang bleibt kostenlos für Kunden
  • Physische Zustellung: B-Post 1.45 Franken, A-Post 1.65 Franken
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Michael HotzTeamlead Wirtschafts-Desk

Die Schweizerische Post nimmt am Mittwoch den digitalen Brief in ihre Grundversorgung auf. Kunden können also elektronische Sendungen verschicken und empfangen – am Computer oder in der Post-App auf dem Smartphone. Die Dienstleistung ist fortan gesetzlich verankert, die Post muss sie anbieten. 

Der Bundesrat beschloss die Einführung des digitalen Briefs im Dezember 2025. Die Post kommt diesem Auftrag nun nach. Damit passe man sich «verändernden Gewohnheiten der Kundinnen und Kunden an», heisst es in einer Mitteilung dazu. Am Dienstag hat die Post das neue Produkt in Bern vorgestellt. 

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Digitaler Brief ist freiwillig

Einen digitalen Brief geben Kunden digital am PC oder in der Post-App auf. Registrieren kann man sich gratis unter «Meine digitale Post» auf der Website oder in der App. Das Empfangen eines solchen Briefs ist wie in der physischen Welt kostenlos. Der Versand kostet hingegen 40 Rappen. Ist eine physische Zustellung gewünscht, kostet die B-Post für den Absender 1.45 Franken und die A-Post 1.65 Franken (bei einem C5-Couvert). «Darin enthalten sind neben dem Porto auch die Kosten für Druck und Papier», so die Post.

Künftig betreibt die Post also ein hybrides Zustellsystem. Konkret: Niemand ist gezwungen, auf den E-Brief umzustellen. Wenn ein Absender einen digitalen Brief aufgibt und der Empfänger keine digitalen Briefe empfangen will, wird der Brief ausgedruckt, in ein Couvert verpackt und als klassische A- oder B-Post verschickt.

Ebenfalls Teil der Grundversorgung ist der digitale Brief mit erhöhter Verbindlichkeit – das elektronische Pendant zum eingeschriebenen Brief. Dieses Angebot liefert dem Absender eine Zustell- und eine Abrufbestätigung oder eine Meldung, falls der Brief nach sieben Tagen nicht abgerufen wurde.

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