Nächste Runde in Rechtsstreit
Nun muss Mbappé seinen Ex-Verein entschädigen

Im Rechtsstreit zwischen Kylian Mbappé und seinem Ex-Klub Paris Saint-Germain wird nun auch der Spieler zur Kasse gebeten: Der Real-Star muss knapp 60'000 Franken nach Paris überweisen.
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Kylian Mbappé muss seinem Ex-Klub PSG eine Entschädigung von rund 56'000 Franken bezahlen.
Foto: AP Photo/Alberto Saiz

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Kylian Mbappé muss PSG 56'000 Franken für eingefrorene Konten zahlen
  • PSG musste wegen der Kontosperrung im Frühling 2025 einen Kredit aufnehmen
  • Mbappé forderte zuvor 57 Millionen Franken an ausstehenden Zahlungen von PSG
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Gian-Andri BaumgartnerRedaktor Sport

Eigentlich schien der Rechtsstreit zwischen PSG und seinem ehemaligen Spieler Kylian Mbappé (27) beigelegt: Im vergangenen Februar gaben die Pariser nach und akzeptierten die von Mbappé geforderte Zahlung von rund 57 Millionen Franken. Damit sind Prämien und Boni, die PSG seinem damaligen Spieler im letzten Jahr vor seinem Wechsel zu Real Madrid im Sommer 2024 vorenthalten haben soll, nachgeliefert worden.

Nun aber ist Mbappé selbst zu einer Überweisung an seinen Ex-Klub verdonnert worden – mit umgerechnet rund 56'000 Franken fällt diese aber deutlich geringer aus. Beim Betrag handelt es sich um Nachwehen des monatelangen Prozesses: Weil Mbappés Anwälte zwischenzeitlich vorsorgliche Sicherungsmassnahmen für die Vereinskonten erwirkt haben, blieben Gelder von PSG im Frühling 2025 mehrere Wochen lang eingefroren, wie die französische «L'Équipe» schreibt.

PSG musste einen Kredit aufnehmen

Das Vorgehen löste bei PSG grosse Empörung aus: Die finanzielle Lage des Klubs hätte eine solche Massnahme nicht gerechtfertigt, beteuern die Pariser. Eigentlich ist sie nur möglich, wenn die Gefahr besteht, dass allfälligen Zahlungen nach einer Verurteilung nicht nachgekommen werden kann – was bei PSG offenbar nicht der Fall gewesen ist.

Denn: Ein Pariser Berufungsgericht hat nun entschieden, dass Mbappé seinen Ex-Klub dafür mit einer Zahlung von ebenjenen 56'000 Franken entschädigen muss. Diese soll als Ausgleich für die fehlende Verfügbarkeit von Liquidität, von der PSG einige Wochen lang betroffen war, dienen, zumal die Pariser für die eigene Zahlungsfähigkeit in dieser Phase sogar einen Kredit haben aufnehmen müssen.

Ein vollständiger Sieg für den Verein ist es aber nicht: Die Pariser haben zusätzlich moniert, dass die Pfändungen etwa Gehaltszahlen gefährdet und dem Image des Vereins geschadet hätten. Eine daraus folgende Schadenersatzklage wegen immaterieller Schäden lehnt das Gericht aber ab.

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