Zürcher Herzklinik-Skandal
USZ-Whistleblower will seinen Fall neu aufrollen

Herzchirurg André Plass unterlag nach seiner Kündigung vor Gericht. Er prüft nun eine Revision und fordert Entschädigung vom Unispital. Auch der Tierspital-Whistleblower erhält kaum Genugtuung.
Kommentieren
«Ich will, dass mein Ruf als Arzt wiederhergestellt wird», sagt USZ-Whistleblower André Plass.
Foto: Christian Schnur

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
Die Zusammenfassung von Blick+-Artikeln ist unseren Nutzern mit Abo vorbehalten. Melde dich bitte an, falls du ein Abo hast.
lukas_lippert_1.jpg
Lukas Lippert
Beobachter

70 Todesfälle, die hätten verhindert werden können. Der Mann, der diesen Skandal im Jahr 2019 meldete, verlor dafür seinen Job – nach 15 Jahren tadelloser Arbeit. Und nicht nur das. André Plass verlor auch seinen Ruf. Und wartet bis heute auf Rehabilitierung.

«Ich will, dass mein Ruf als Arzt wiederhergestellt wird», sagt Plass gegenüber dem Beobachter. «Die ständigen Diffamierungen, ich sei kein Teamplayer und ein Querulant, haben mich nachhaltig geschädigt – beruflich, privat und als Unternehmer.»

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

Probieren Sie die Mobile-App aus!

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

Probieren Sie die Mobile-App aus!

Nach seiner Entlassung im März 2021 gelangte Plass zuerst an das Zürcher Verwaltungsgericht – ohne Erfolg. Auch das Bundesgericht wies seine Beschwerde gut vier Monate später ab und bestätigte die Kündigung. Jetzt prüft Plass eine Revision des Bundesgerichtsurteils.

Beide Instanzen verwarfen Plass' Vorwurf, das Unispital habe ihn aus Rache für sein Whistleblowing entlassen. Stattdessen stützten sie die Begründung der Herzklinik: Plass habe das Betriebsklima «stark gestört». Das Verwaltungsgericht betonte, dass bei Herzoperationen reibungslose Teamarbeit unerlässlich sei, um die Patientensicherheit nicht zu gefährden.

Arbeitskonflikt war Folge des Whistleblowings

Plass bestreitet nicht, dass es damals Konflikte gab. Er sieht sie aber als «logische Folge» seines Whistleblowings. «Doch statt dies anzuerkennen, wurde die Zeitachse verdreht, und das Narrativ setzte sich durch, ich sei eine schwierige Person, mit der man nicht zusammenarbeiten kann.»

Plass will bei der Revision mit den neuen Erkenntnissen aus der Untersuchung zur Mortalität am USZ argumentieren. Parallel sucht er eine aussergerichtliche Einigung mit dem Unispital. Es geht um Entschädigung für Lohnausfälle, Anwaltskosten und Rufschädigung.

Wie schwer es Whistleblower in der Schweiz haben, zeigt sich auch im Fall Jorge Pereira, der Missstände am Zürcher Tierspital publik gemacht hat. Auch da stützt die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen die Sichtweise der Kleintierklinik. Wie Plass hatte Pereira argumentiert, ihm sei aus Rache gekündigt worden. Nach seiner Meldung sei «die Stimmung gegen ihn gekippt». Tatsächlich wurde er just dann freigestellt, als der Beobachter die Missstände publik machte.

Als Pflegehelfer am Tierspital Zürich dokumentierte Jorge Pereira, wie verletzte Hunde und Katzen in ihrem Kot liegen mussten – und wurde dafür entlassen.
Foto: Joan Minder

Die Rekurskommission sieht das anders. In ihrem Beschluss, der dem Beobachter exklusiv vorliegt, schreibt sie: Pereira habe bereits vor seiner Meldung an die Spitalleitung im Februar 2024 und später an die Ombudsstelle gegen Regeln verstossen. Er habe unentschuldigt einen Weiterbildungskurs versäumt und ohne Erlaubnis Fotos und Videos im Tierspital gemacht.

Tierspital-Whistleblower erhält minimale Entschädigung

Pereira widersetzte sich auch der Aufforderung der Leitung der Kleintierklinik, seine Belege für die Missstände zu löschen. Damit hätte er zur Vertuschung beigetragen. Daraus wird ihm nun ein Strick gedreht.

So schreibt die Rekurskommission in ihrem Beschluss: Weil Pereira sich weigerte, das Bildmaterial zu löschen oder auszuhändigen, habe er gegen die «Anordnungen der Vorgesetzten» verstossen. «Die Meldung von Missständen rechtfertigt nicht, Richtlinien zu ignorieren.» Auch wenn Pereira berechtigte Kritik geäussert habe, hätte er die Weisungen befolgen müssen. Wie er die Missstände sonst hätte dokumentieren sollen, liess die Kommission offen.

Immerhin wird Pereira eine Teilentschädigung von zwei Monatslöhnen zugesprochen – gemäss Beschluss wegen eines «formellen Mangels». Das Tierspital habe ihm keine Bewährungsfrist gesetzt. Die Kommission rügt also, dass ihm keine zweite Chance gegeben wurde. Für Pereira ist das aber kaum Genugtuung. Wie Plass im Bereich der Herzchirurgie fand auch er nach seiner Entlassung keine Anstellung mehr in einer Tierklinik und arbeitet heute als Reinigungskraft.

Was sagst du dazu?
Liebe Leserin, Lieber Leser
Der Kommentarbereich von Blick+-Artikeln ist unseren Nutzern mit Abo vorbehalten. Melde dich bitte an, falls du ein Abo hast. Noch kein Blick+-Abo? Finde unsere Angebote hier:
Hast du bereits ein Abo?
Meistgelesen