Darum gehts
- Ein Autofahrer tötete 2023 in Horgen ZH einen Fussgänger (†83)
- Der Täter schrieb während der Fahrt SMS, unmittelbar vor dem Unfall
- Strafe: 180 Tagessätze à 30 CHF, dazu 800 Franken Busse
In Horgen ZH kam es im November 2023 zu einem tödlichen Autounfall. Ein damals 51-Jähriger erfasste mit seinem Auto einen Kosovaren (†83), der einen Fussgängerstreifen überqueren wollte. Wie der «Tagesanzeiger» berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis den Mann per Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Der heute 53-jährige Schweizer war zum Zeitpunkt des Unfalls am Handy. Die Kantonspolizei hat die Handydaten ausgewertet: Demnach schrieb der Mann um 11.50 Uhr ein SMS auf dem Handy. 14 Sekunden später machte er einen Screenshot von der Nachricht. Wiederum 17 Sekunden später, unmittelbar nach dem Unfall, setzte er einen Notruf an die Polizei ab. Das Opfer überlebte den Unfall nicht.
Verurteilter entschuldigt sich bei den Angehörigen
Der Beschuldigte wurde laut «Tages-Anzeiger» zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt. Hinzu kommt eine Busse in der Höhe von 800 Franken.
Vor Gericht entschuldigte sich der Beschuldigte bei den Angehörigen des Toten. «Ich habe keine Worte dafür. Auch in mir ist ein Teil gestorben.»
Der Rechtsanwalt Martin Hablützel bewertet das Strafmass im Gespräch mit dem «Tages-Anzeiger» als sehr mild. «Für die Angehörigen eines Opfers ist das ein zweiter Schlag ins Gesicht», findet er. Jeder wisse, dass es verboten und überaus gefährlich sei, während des Autofahrens eine Nachricht auf dem Handy zu schreiben. Einen präventiven Charakter kann er in der Mini-Busse nicht erkennen.