«Ivan T. gilt als verhandlungsunfähig»
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Blick-Reporterin in Bülach ZH:«Ivan T. gilt als verhandlungsunfähig»

Frau und Tochter getötet – Mordprozess in Bülach ZH
Familie holte Ivan T. (74) nach Hause – fünf Tage später stach er zu

Sein Verteidiger spricht von einem «aussergewöhnlichen Mordfall». 2025 tötet Ivan T. (74) in Bülach Ehefrau und Tochter mit Hunderten Messerstichen. Laut Gutachten ist T. schuldunfähig – und soll verwahrt werden. Heute Mittwoch steht er vor Gericht – Blick tickert live.
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Ivan T.* (74) ist angeklagt, 2025 in Bülach ZH seine Ehefrau Vesna T.* (†68) ermordet zu haben.
Foto: Facebook

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ivan T. tötete Frau und Tochter 2025 in Bülach ZH
  • Über 210 Messerstiche, davon 129 auf die Tochter
  • Psychiatrisches Gutachten bescheinigt Schuldunfähigkeit
vor 21 Minuten

15 Minuten Pause

Der Verteidiger beendet sein Plädoyer. Das Gericht macht 15 Minuten Pause.

vor 36 Minuten

Verteidiger nimmt Geldforderungen auseinander

Noch immer geht es um die Schadensersatzforderungen. Der Verteidiger säht Zweifel: An den Reise- und Bestattungskosten, an der Berechnung des Lohns für eine Haushaltshilfe, und so weiter. Die Angehörigen hören zu, schütteln die Köpfe.

vor 51 Minuten

700'000 Franken gefordert

Der Verteidiger rechnet vor, wie viel der Aufenthalt im Pflegeheim kostet. Das seien rund 162'000 Franken pro Jahr. «Wenn er Ansprüche in der Grössenordnung 700'000 Franken leisten muss, verarmt mein Mandant und der Staat muss einspringen», erklärt der Verteidiger. «Das ist nicht die Idee.»

Sein Mandant bekomme 2000 Franken AHV-Rente pro Monat. Ihm gehöre zwar ein Teil des Hauses. Das reiche aber keinesfalls aus.

Er hinterfragt ausserdem die Darstellung, der Beschuldigte sei reich und die Angehörigen finanziell am Anschlag. «Es geht mir nicht darum, ihren Schmerz zu bagatellisieren», so der Verteidiger. «Aber das Gericht hat rechtliche und nicht emotionale Fragen zu klären.»

vor 54 Minuten

Zivilansprüche seien abzulehnen

Nun äussert sich der Verteidiger zu den Zivilansprüchen der Angehörigen. Also um die Geldforderungen. 

Er zählt auf, welche Berechnungen gemacht werden müssen, um die Summe zu berechnen. «Das ist nicht möglich in einem Strafverfahren», so der Verteidiger. 

Entsprechend solle das Gericht die Ansprüche ablehnen und auf den Zivilweg verweisen.

10:00 Uhr

Im Pflegeheim ist Ivan T. «ruhig und nicht aggressiv»

Der Verteidiger wehrt sich gegen eine Verwahrung. Er spricht sich stattdessen für eine therapeutische Massnahme aus.

Ivan T. sei nichtrückfallgefährdet. Der Vertzeidiger teilt aus: «Was die Staatsanwältin sagt, stimmt nicht.» Laut Gutachten sei das Risiko gering, sofern er in einer spezialisierten Einrichtung untergebracht sei.

«Das Schutzbedürfnis der Gesellschaft ist nicht überzubewerten», mahnt der Verteidiger. Ausserdem sei das Pflegezentrum, in dem sich Ivan T. aufhalte, eine geschlossene Einrichtung. «Laut dem Personal verhaltet er sich ruhig und nicht aggressiv.»

09:54 Uhr

Laut Verteidiger kein Mord

Es handle sich nicht um einen Mord, sagt der Verteidiger. «Der Beschuldigte war nicht fähig, seine Handlungen zu hinterfragen.» Ivan T. habe sich nicht selbst steuern können.

Entsprechend habe der Beschuldigte nicht skrupellos gehandelt. Er sei krankheitsbedingt nicht in der Lage gewesen, Skrupel zu haben.

09:50 Uhr

«Verwirrt und paranoid»

Der Verteidiger zählt zahlreiche Spitalbesuche auf. Offenbar war Ivan T. wegen seiner Krankheit mehrfach in stationärer Behandlung. Bereits im Jahr vor der Tat war er demnach «äusserst verwirrt» und «paranoid».

Im Februar 2026 war Ivan T. im Spital Bülach. «Die Ärzte entliessen ihn nicht nachhause, sondern in ein Pflegezentrum», erklärt der Verteidiger. 

Dort rausgeholt hat ihn die Familie. Am 12. Februar – fünf Tage vor der Tat.

09:47 Uhr

«Kein Skrupelloser Doppelmörder»

«Es ist nicht richtig, meinen Mandanten als skrupellosen Doppelmörder hinzustellen», sagt der Verteidiger.

Ivan T. habe eine lange Krankheitsgesichte hinter sich. Und es habe Warnzeichen gegeben. Etwa Wahnvorstellungen und Verwirrtheit. «Warum hat niemand die Notbremse gezogen?», sagt der Verteidiger.

09:43 Uhr

Nun spricht Ivan T.s Verteidiger

Nun ist der Verteidiger an der Reihe. Er fordert:

  • Die Schuldunfähigkeit sei anzuerkennen
  • Eine stationäre Massnahme sei anzuordnen
  • Die Schadensersatzforderungen seien auf den Zivilweg zu verweisen

09:31 Uhr

Wie hoch soll der Schadensersatz sein?

Die Anwältin fordert neben Verfahrenskosten und Schadensersatz eine Genugtuung von 60'000 Franken respektive 50'000 Franken für die verbliebenen Kinder von Ivan und Vesna T.

Zur Höhe des Schadensersatz sagt die Anwältin nichts. Sie bestätigt aber, dass es sich – alles in allem – um einen sechsstelligen Betrag handelt. 

Ivan T.* ist zu Hause in Bülach ZH. Er greift zum Küchenmesser mit einer Gesamtlänge von 33,5 cm, allein die Klinge misst 20,5 cm und ist 4,8 cm breit. Damit geht er auf seine Ehefrau Vesna T.* (†68) und seine Tochter Sanja M.* (†49) los – und massakriert sie. Über 210-mal sticht er auf die beiden Frauen ein. So beschreibt die Zürcher Staatsanwaltschaft das Blutbad, das am 17. Februar 2025 stattfand.

Anderthalb Jahre sind seit dem grausamen Verbrechen vergangen. Am Mittwoch steht der mittlerweile 74-jährige Ivan T. vor dem Bezirksgericht Bülach. Die Staatsanwältin wirft dem Mann mit Wurzeln auf dem Balkan mehrfachen Mord vor.

Die geschilderten Vorgänge in der Anklageschrift sind brutal und lassen erschaudern. So heisst es etwa, dass T. an besagtem Februartag um 7.10 Uhr morgens mit der Stichwaffe ins oberste Stockwerk des Hauses marschierte. Dort stach er mit dem Messer «mehrmals bewusst und gewollt» auf seine Tochter und seine Frau ein. Ehefrau Vesna T. flüchtete ins Badezimmer im Erdgeschoss. Ivan T. folgte ihr. Und stach weiter zu.

129-mal auf eigene Tochter eingestochen

Mit 84 Stichen metzelte er seine Frau nieder, so die Anklage. Die aufgelisteten Verletzungen der beiden Frauen füllen fast zehn Seiten. «Zwei Stichverletzungen am Hinterhaupt linksseitig mit Verletzung des linken Gefäss-Nerven-Bündels sowie zweimaliger Durchstich der Speiseröhre», heisst es unter anderem bei Vesna T. Auch ihre linke Halsseite und zwei Halswirbel werden getroffen. Mehrere innere Organe kommen zu Schaden: Milz, Niere, Bauchspeicheldrüse.

Auf seine Tochter Sanja M. sticht der Beschuldigte sogar 129-mal ein, so die Staatsanwaltschaft. Sie erleidet Verletzungen an Kopf, Hals, Nacken, Rumpf, Armen, Händen, Beinen. Diese und unzählige weitere Verletzungen führen dazu, dass die beiden Frauen sterben. Unter anderem an einer Kombination aus akutem Herzversagen und extremem Blutverlust.

«Wir gehen von einem Familienstreit aus»
1:02
Kantonspolizei Zürich:«Wir gehen von einem Familienstreit aus»

Sanja M. soll aber nicht als massakriertes Opfer einer brutalen Tat in Erinnerung bleiben. Sondern als Frau, die für fast 50 Jahre ihren Mitmenschen Freude bereitet hat. Auf einem US-Todesanzeigen-Portal sind schöne Worte an die Frau gerichtet. Dem Leser wird ein Einblick in ihr Leben gewährt: Sanja M. wuchs als ältestes von fünf Kindern im Kanton Zürich auf. 1997 – da war sie Anfang 20 – zog sie in die USA, um als Au-pair zu arbeiten. Dann lernte sie die «Liebe ihres Lebens» kennen – ihren Ehemann. Die beiden heirateten, haben drei Töchter.

«Sie hatte ein Herz aus Gold»

Charakterlich wird Sanja M. als «liebenswerte Persönlichkeit» beschrieben. «Menschen fühlten sich zu ihr hingezogen.» Oder: «Sanja hatte ein Herz aus Gold.» Die Frau sei fromme Katholikin und ein absoluter Familienmensch gewesen. Und: «Sanja wird uns wegen ihres wunderschönen Lächelns und ihrer Bereitschaft, jedem in Not zu helfen, in Erinnerung bleiben.» 

In der Aufzählung ihrer Familie wird Sanja M. als «geliebte Tochter» ihrer getöteten Mutter Vesna T. beschrieben. Wer in der Liste fehlt: ihr Vater und mutmasslicher Mörder Ivan T.

Dessen Realität wird in der schwer verdaulichen Anklageschrift der Zürcher Staatsanwaltschaft beschrieben. Dort heisst es, er habe bei seinem Blutrausch im Februar 2025 «besonders skrupellos» gehandelt. Mit den über 200 Messerstichen habe er Tochter und Ehefrau «übermässig viele Qualen und Leiden» zugefügt. Dies sei «zur blossen Tötung nicht notwendig gewesen». Fazit: Ivan T. habe sich des mehrfachen Mordes schuldig gemacht.

Doch wie kommt ein Mensch dazu, eine solch ungeheuerliche Tat zu begehen? Eine mögliche Erklärung liefert das 125 Seiten lange psychiatrische Gutachten, das der «Tages-Anzeiger» erwähnt. Seinem Handeln sei der Familienvater komplett ausgeliefert gewesen. Er habe nicht gemerkt, dass er etwas Fatales, Unrechtes tue. Fazit: Ivan T. ist gemäss Gutachten schuldunfähig.

«Voraussichtlich nicht verhandlungsfähig»

Verteidiger Ueli Vogel-Etienne erklärt gegenüber Blick über seinen Klienten: «Er ist voraussichtlich nicht verhandlungsfähig und kann sich infolge fortgeschrittener Demenz nicht zur Tat äussern.»

Vogel-Etienne spricht von einem «aussergewöhnlichen Mordfall». Er stellt klar: «Ich werde meinen Mandanten nicht nur gegen den Vorwurf des mehrfachen Mordes, sondern auch gegen sehr hohe Schadenersatzforderungen der Angehörigen (im hohen sechsstelligen Bereich) verteidigen müssen.»

Die Staatsanwältin ihrerseits will Ivan T. verwahren, heisst es in der Anklageschrift. Aktuell sitzt der Senior in der Sicherheitsstation einer forensischen Psychiatrie. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Der Mordprozess am Bezirksgericht Bülach startet am Mittwoch um 8.30 Uhr. Blick berichtet live aus dem Gerichtssaal.

* Namen geändert 

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