Auf der Delir-Abteilung
Teurer Goldschmuck von Patientin verschwunden – Spital zahlt nur 40 Franken

Eine demente 89-jährige Patientin wird im Spital Affoltern bestohlen. Die Klinik gibt den Verlust zu, will den Schaden von rund 8000 Franken aber nicht vollständig übernehmen.
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Im Spital Affoltern kam der gesamte Goldschmuck der dementen 89-jährigen Patientin Irène Koller weg.
Foto: Keystone

Darum gehts

  • Irène Koller wird verwirrt ins Spital eingeliefert und später in eine geschlossene Delir-Unit verlegt
  • Dort verschwindet ihr Goldschmuck im Wert von rund 8000 Franken
  • Spital erstattet nur 40 Franken Bargeld, lehnt aber die Verantwortung für den Schmuck ab
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Birthe Homann
Beobachter

Im Juni 2025 wird die leicht demente Irène Koller in verwirrtem Zustand ins Spital Limmattal eingeliefert. Ein Passant hatte die 89-Jährige vollkommen orientierungslos in Schlieren ZH aufgefunden. Im Spital wird ein Delir festgestellt – eine akute Verwirrtheit, die plötzlich auftritt und lebensbedrohlich sein kann. Etwa zehn Prozent der über 85-Jährigen in der Schweiz entwickeln ein Delir, besonders oft bei bestehender Demenz.

Sohn Bernard Koller, 62, weilt da gerade im Ausland. Er reist so schnell wie möglich heim. Am 19. Juni wird seine Mutter in die Delir-Unit des Spitals Affoltern am Albis verlegt – eine Spezialabteilung für verwirrte, akut geriatrische Patientinnen. Sie ist weiterhin desorientiert und nicht urteilsfähig. Koller stimmt der Verlegung zu, er hat einen Vorsorgeauftrag für seine Mutter

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Täglich besucht er seine Mutter, die sich langsam erholt. Bernard Kollers Frau fällt auf, dass die Seniorin ihren Ehering nicht trägt, den sie sonst nie abgelegt hat. Auf Nachfrage beim Personal heisst es, man habe ihre Wertgegenstände eingeschlossen – dort befinde sich aber kein Ring.

Die Delir-Unit des Spitals Affoltern ist eine geschlossene Station, damit die Patienten bei Desorientierung nicht weglaufen können. Besucherinnen und Besucher sowie das Personal haben nur mit einem Badge Zugang.

Schmuck verschwunden

Zweieinhalb Wochen später wird Irène Koller entlassen, sie hat einen Platz in einem Pflegeheim bekommen. Auf der Effektenliste, die vom Spital Affoltern erstellt wurde, sind ihre Wertgegenstände aufgeführt: Fingerring, Ohrringe, Halskette mit Anhänger, Uhr und Schlüssel sowie ein Portemonnaie mit 57 Franken.

Nur die Uhr, den Schlüssel und die Geldbörse bekommt Sohn Koller ausgehändigt. Im Portemonnaie fehlen 40 Franken. Der Goldschmuck fehlt gänzlich. Dies wird auf der Effektenliste vermerkt, sie liegt dem Beobachter vor. Laut Schätzung eines Schmuckhändlers liegt der Goldwert des abhandengekommenen Schmucks bei 8000 Franken – unter anderem ist allein das Collier mit eingefasstem Goldvreneli-Anhänger über 4000 Franken wert.

Spital lehnt Verantwortung ab

Bernard Kollers Hausratversicherung lehnt eine Übernahme ab, da es sich um einen «einfachen Diebstahl auswärts» handle, für den er nicht versichert sei. 

Er wendet sich ans Spital Affoltern. Dieses schreibt, es könne für den Verlust nicht aufkommen: Angehörige hätten eine Sorgfaltspflicht und müssten Wertsachen im Safe oder zu Hause aufbewahren. Das Portemonnaie der Mutter hingegen sei im Stationsbüro gelagert gewesen und unterstehe deshalb der Sorgfaltspflicht des Spitals. «Den Verlust von 40 Franken erstatten wir deshalb ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.»

Koller widerspricht: Das Krankenhaus habe die persönlichen Gegenstände seiner urteilsunfähigen Mutter entgegengenommen und auf der Effektenliste vermerkt, deshalb sei es haftbar.

«Eine unerfreuliche Angelegenheit»

Das Spital bietet Koller schliesslich aus Kulanz 1000 Franken Entschädigung an. Er lehnt ab: «Wenn ein Spital Wertgegenstände verwahrt, muss es auch dafür sorgen, dass sie sicher bleiben. Verschwinden sie, trägt es die Verantwortung», findet er. Er hofft weiterhin auf ein Einlenken. 

Rosmarie Naef, Juristin im Beobachter-Beratungszentrum, stimmt zu: «Wenn eine Patientin offensichtlich verwirrt ist, muss das Spital hinsichtlich ihrer Wertsachen besonders sorgfältig sein. Sie kann sich in einem solchen Zustand kaum selbst darum kümmern.» 

Gemäss Rebekka Meierhofer vom Spital Affoltern sei das für alle Beteiligten «eine unerfreuliche Angelegenheit». Die Leiterin Organisationsentwicklung und Qualitätsmanagement ergänzt: «Wir sind nach wie vor im Austausch mit den Angehörigen und streben eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung an.»

Bernard Koller muss also weiterhin abwarten.

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