Wegen altem Grundbuch-Fehler: Jean-Pierre Steiger (51) verlangt von seinen Nachbarn Wegzoll
«Nichts ist gratis!»

In Altdorf UR kämpft Jean-Pierre Steiger (51) gegen seine Nachbarn. Weil er herausfand, dass die Zufahrt zur gemeinsamen Tiefgarage nicht rechtlich geregelt ist, will er nun Wegzoll verlangen. Dies sorgt für Unruhe in der Nachbarschaft.
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Jean-Pierre Steiger (51) aus Altdorf sorgt für Unruhe im Quartier.
Foto: Raphaël Dupain

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Fehlendes Zufahrtsrecht zur Tiefgarage in Altdorf UR sorgt für Konflikte
  • Eigentümer Steiger fordert Wegzoll, Nachbarn streben unentgeltliche Lösung an
  • 17 Garagenboxen betroffen, Rechtsanwalt empfiehlt aussergerichtliche Einigung

Im idyllischen Quartier rund um die Winkelgasse in Altdorf UR herrscht dicke Luft – wegen eines alten Planungsfehlers. Bei der Zufahrt in eine Tiefgarage mit 17 Garagenboxen ging das Wegrecht vergessen. Heisst: Auch wenn die Bewohner ihre Garage seit 15 Jahren normal nutzen – auf dem Papier sind ihre Autos von der Aussenwelt abgeschnitten und nicht mit dem Strassennetz verbunden.

Bis 2022 hat das niemanden interessiert. Dann fiel Wohnungseigentümer Jean-Pierre Steiger (51) der Fehler auf. Seine Forderung: Die Nachbarn sollen Wegzoll bezahlen! «Ich stehe nur für meine Rechte ein», sagt er zu Blick. Dies scheint in der Nachbarschaft nicht gut anzukommen. «Seit einem halben Jahr spricht quasi niemand mehr mit mir», erklärt Steiger. 

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Alles beginnt 2019: Jean-Pierre Steiger kauft eine Wohnung. Das Mehrfamilienhaus wurde acht Jahre zuvor gebaut – gemeinsam mit einem zweiten Mehrfamilienhaus auf der Parzelle nebenan und einer Tiefgarage mit 17 Garagenboxen, die sich in der Mitte zwischen den beiden Häusern befindet.

Foto: Blick Visuals

Steiger entdeckt rechtliche Lücke

Beim genaueren Blick in den Grundbuchauszug entdeckt der 51-Jährige später: Für die Tiefgarage ist kein Zufahrtsrecht eingetragen. Zu ihr führt nur ein Weg – und zwar über die Parzelle seines Mehrfamilienhauses. «Der Architekt hat vor 15 Jahren Garagenboxen ohne legale Zufahrt verkauft», fasst er das Problem zusammen. 

Foto: Blick Viuals

Eine Notarin bestätigt seinen Verdacht. Steiger fragt sich: «Wie konnte das dem Notar damals nicht auffallen, als er den Grundbuchauszug bestätigte?» Für den 51-Jährigen ist klar: Seine Parzelle verliert durch die Garagenzufahrt an Wert. Deshalb sollen ihm die Garagenbesitzer neu Wegzoll zahlen. Wie viel das wäre, klärt er aktuell mit Immobilien-Experten ab. 

Den geforderten Wegzoll würde er anteilsmässig unter sich und den anderen Miteigentümern des Hauses aufteilen. Diese seien laut Steiger aber gegen seinen Plan – aus Sorge um den Nachbarschaftsfrieden. 

Nachbarn wollen keinen Rechtsstreit

Der Architekt und die anderen Stockwerkeigentümer beider Wohnhäuser kritisieren Steigers Vorgehen in einer gemeinsamen Stellungnahme. Sie beschreiben ihn als unkooperativ. «Allen, die eine Wohnung gekauft hatten, war bewusst, dass die Tiefgarage dort ist und diese nur eine einzige Zufahrt hat», heisst es in der Stellungnahme. Alle – ausser Steiger und seine Partnerin – seien sich einig, dass die offenen Punkte mit einem Dienstbarkeitsvertrag geklärt werden könnten. Ein Entwurf liege bereits vor. 

Die Nachbarn hoffen auf eine aussergerichtliche Einigung. «Keiner der Anwohner ist an einem Rechtsstreit interessiert», betonen sie. Ein Grossteil sei zudem dafür, das Fahrwegrecht unentgeltlich einzuräumen. Steiger kontert: «Nichts ist gratis.»

Steiger beharrt

Kürzlich stritt Steiger zudem um zwei Besucherparkplätze. Weil auch hier ein rechtlicher Beschluss zur gemeinsamen Nutzung mit dem Nachbarhaus fehlte, setzte er durch, dass diese nicht mehr geteilt werden. Dass er in der Nachbarschaft als unkooperativ gilt, stört ihn nicht. «Ich möchte ein friedliches Zusammenleben. Aber solange ich das Gefühl habe, dass mich andere abzocken, ist das für mich nicht möglich.» 

Diesen Schilderrahmen hat Steiger im Juni in den Boden betoniert.
Foto: Raphaël Dupain

Experte: «Nicht mit grossen Summen rechnen»

Rechtsanwalt und Casafair-Rechtsberater Damian Stocker hält die Situation für rechtlich ungewöhnlich: Es sei widersprüchlich, ein Baurecht für eine Tiefgarage einzuräumen, ohne gleichzeitig deren Zufahrt zu regeln. Aber: Steiger habe seinen Anteil am Grundstück bereits mit diesen Bedingungen erworben.

«Eine fehlende Zufahrt wie in diesem Fall könnte grundsätzlich über ein Notwegerecht gelöst werden, das die Garagen-Miteigentümer einklagen können», erklärt Stocker. Dafür würden die betroffenen Stockwerkeigentümer, zu denen Jean-Pierre Steiger gehört, von Gesetzes wegen eine Entschädigung erhalten.

«Allerdings kann man nicht mit grossen Summen rechnen», betont der Rechtsanwalt und warnt deshalb vor einem langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit. Er empfiehlt eine aussergerichtliche Lösung. Ob sich Steiger davon überzeugen lässt, bleibt fraglich.

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