Von Aargau bis Zürich
Waldbrandgefahr zwingt 17 Kantone zu Feuerverbot

In allen Schweizer Kantonen wird aktuell in unterschiedlichen Abstufungen vor Waldbränden gewarnt. 17 Kantone haben ein Feuerverbot verhängt. Der grosse Überblick.
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In der ganzen Schweiz herrscht aktuell Waldbrandgefahr.
Foto: MeteoSchweiz

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Feuerverbot in 17 Kantonen wegen hoher Waldbrandgefahr durch Trockenheit
  • Im Tessin sind alle Feuer im Freien absolut verboten
  • 200 Meter Abstand für Feuerwerk zum Waldrand erforderlich
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Marian NadlerRedaktor News

Schon rollt die nächste Hitzewelle auf die Schweiz zu. Die Wälder in der Schweiz trocknen zusehends aus, was die Gefahr für Waldbrände massiv erhöht. Ein Blick auf die Gefahrenkarte des Bundes zeigt: In jedem einzelnen Kanton wird vor Waldbränden gewarnt. In 17 Kantonen gilt bereits ein Feuerverbot. Blick erklärt dir, was du wo beachten musst.

Aargau

Im Kanton Aargau besteht schon seit Ende Juni grosse Waldbrandgefahr. Es gilt ein Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe. Das Feuerverbot in Waldesnähe bedeutet, dass in einem Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand kein Feuer gemacht werden darf.

«Dieses Verbot gilt ausdrücklich auch für die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen und bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern», schreibt der Kanton auf seiner Webseite. Das Verwenden von Gas- und Elektrogrills ist bei vorsichtigem Einsatz dagegen zulässig.

Brennende Zigis wegschnippen? Absolut tabu – egal ob im Wald, auf dem Feld oder im Wohnquartier.

Einen Kohlegrill darfst du im Siedlungsgebiet verwenden, allerdings solltest du für den Notfall Löschmittel bereithalten. Himmelslaternen dürfen nicht verwendet werden. Das Abbrennen von Feuerwerk im Wald und an Waldrändern ist ebenfalls verboten. Es muss zudem ein Mindestabstand von 200 Metern eingehalten werden.

Appenzell Innerrhoden

Im Kanton Appenzell herrscht erhebliche Waldbrandgefahr. Die Standeskommission hat Ende Juni ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von bis zu 200 Metern zum Waldrand erlassen. Ausserhalb der Feuerverbotszone wird die Bevölkerung gebeten, Grillfeuer nur in bestehenden Feuerstellen zu entfachen und vor dem Verlassen zu löschen, Feuer immer zu beobachten und bei Funkenwurf sofort zu löschen sowie Raucherwaren und Zündhölzer vor dem Wegwerfen zu löschen.

Bern

Auch im Kanton Bern gilt ein Feuerverbot in Wald und Waldesnähe – und zwar im Norden. Von dem Verbot betroffen sind die Regierungsstatthalterämter Berner Jura, Biel, Seeland und Oberaargau. Es gelten ähnliche Vorschriften wie im Kanton Appenzell Innerrhoden. Bei Wind soll zudem ganz auf Feuer verzichtet werden. Eine Neubeurteilung der Lage soll am Donnerstag erfolgen.

Basel-Landschaft

Seit dem 3. Juli gelten auch im Kanton Basel-Landschaft Einschränkungen. Die Weisung lautet: Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern in einem Radius von 50 Metern Feuer zu entfachen. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen und Feuerschalen sowie für selbst mitgebrachte Grills aller Art.

Aber: Für das Siedlungsgebiet, das sich am Waldrand befindet, gilt das Verbot nicht. Hier ist dennoch Vorsicht geboten.

Basel-Stadt

Der Kanton Basel-Stadt hat ähnliche Massnahmen veranlasst wie andere Kantone. Es ist verboten, im Wald und an Waldrändern Feuer zu entfachen. Der Mindestabstand zum Waldrand beträgt auch hier 50 Meter. Das gilt auch für eingerichtete Feuerstellen sowie für selbst mitgebrachte Grills.

Es ist ferner verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen. Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist generell verboten.

Freiburg

Hier gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald in den Broye- und Seebezirken. In den übrigen Bezirken gilt: Feuer soll nur an den dafür vorgesehenen Feuerstellen entfacht werden. Das Feuer soll stets überwacht und beim Verlassen der Feuerstelle vollständig gelöscht werden. Zigaretten und Zündhölzer sollen nicht in die Natur geworfen werden.

Glarus

Auch der Kanton Glarus hat ein Feuerverbot im Wald und im Abstand von 50 Metern zum Waldrand verfügt. Bei starkem Wind soll generell auf offenes Feuer verzichtet werden.

Graubünden

Das absolute Feuerverbot im Kanton Graubünden gilt für das Churer Rheintal sowie die Regionen Prättigau, Schanfigg, Surselva und Heinzenberg/Domleschg. «In den betroffenen Gebieten sind sämtliche Feueraktivitäten im Freien untersagt», so die Ansage der Behörden. Mit einer Ausnahme: Siedlungsgebiete.

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«In den nicht vom Feuerverbot betroffenen Regionen sind Feuerstellen immer mit Vorsicht zu benutzen, stets zu überwachen und vor dem Verlassen sorgfältig und vollständig zu löschen. Raucherwaren und Feuerzeuge dürfen keinesfalls einfach weggeworfen werden», wird die Bevölkerung von den Behörden ermahnt. Hinzu kommt: Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist im Kanton Graubünden ganzjährig verboten. 

Luzern

Im Kanton Luzern gelten im Grunde die gleichen Vorschriften wie im Kanton Aargau. Es gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Zudem ist es auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen oder durch offenes Feuer angetriebene Ballons und Laternen steigen zu lassen.

Erlaubt bleibt das Grillieren mit Holzkohlegrills, Cheminées oder Feuerschalen in Gärten und auf Balkonen, sofern ein Mindestabstand von 50 Metern zum Wald eingehalten wird. Die Verwendung von Gas- und Elektrogrills bleibt im ganzen Kantonsgebiet erlaubt.

Neuenburg

In dem Westschweizer Kanton ist es verboten, im Wald und in Waldesnähe ein offenes Feuer zu entfachen. Auch ausserhalb der Wälder wird dringend empfohlen, auf offene Feuer direkt auf dem Boden zu verzichten.

Zum Grillieren solltest du ausschliesslich fest installierte Grills oder Grillstellen ohne direkten Bodenkontakt benutzen. Bei Wind oder starken Böen ist es zudem ratsam, vollständig auf Feuer im Freien zu verzichten. Zigarettenstummel und Streichhölzer dürfen auch hier nicht weggeworfen werden.

St. Gallen

Auch im Kanton St. Gallen gilt: Feuer im Wald und 200 Meter drumherum ist verboten. Ansonsten liest sich das Feuerverbot ähnlich wie in den anderen Kantonen. Wer das Feuerverbot nicht einhält, muss mit einer Busse rechnen.

Schaffhausen

Die Waldbrandgefahr im Kanton Schaffhausen ist gross. In Wald und Waldesnähe ist es dort strengstens verboten, Feuer zu entfachen, zu grillieren oder brennende Gegenstände wegzuwerfen. Auf befestigten, feuerfesten Plätzen im Wald und in Waldesnähe sind Gas- und Elektrogrills dagegen unter Aufsicht erlaubt. Im Siedlungsgebiet ist das Grillieren meist gestattet, sofern die nötige Vorsicht gewahrt bleibt.

Solothurn

Auch der Kanton Solothurn nimmt die Waldbrandgefahr ernst. Mit gebotener Vorsicht dürfen ausserhalb des Waldabstands von 200 Metern signalisierte Feuerstellen mit betoniertem Untergrund benutzt werden. Bei Wind sollte auch das unterlassen werden. Auch in Solothurn gilt: Zigaretten, Raucherwaren sowie leicht entzündbare Gegenstände dürfen auf keinen Fall im Freien entsorgt werden.

Feuerstellen und Cheminées sollten nie unbeaufsichtigt gelassen und erst nach vollständigem Löschen der Glut verlassen werden. Beim Feuern und Grillieren sollte ein ausreichend grosser Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien wie etwa Holzvorräten, Hecken oder trockenem Laub eingehalten werden. Ausserdem raten die Behörden dazu, Löschmittel parat zu halten.

Tessin

Im Tessin gilt ein absolutes Feuerverbot im Freien. Wegen grosser Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr sind somit sämtliche Feuer, das Grillieren an offenen Feuerstellen sowie das Zünden von Feuerwerk im gesamten Kantonsgebiet strengstens untersagt.

Uri

Feuer im Wald und am Waldrand zu machen, ist aktuell auch im Kanton Uri verboten. Das Feuerverbot gilt auch im übrigen Kantonsgebiet, wenn die Feuerstellen unbefestigt sind. Tabu sind zudem Feuerwerk, Höhenfeuer und Himmelslaternen. Auch Heissluftballone müssen am Boden bleiben, Zigaretten und Streichhölzer gehören in den Abfall.

Wallis

Was gilt im Wallis? Ob offenes Feuer oder andere riskante Aktivitäten: Alles, was einen Brand auslösen könnte, ist strikt verboten – egal wann und wo. Das gilt auch für Feiern am 1. August wie die Behörden im Netz festhalten. Das Verbot gilt einheitlich und für das gesamte Kantonsgebiet.

Zürich

Im Wald und bis 50 Meter vom Wald entfernt ist es im Kanton Zürich momentan verboten, Feuer zu entfachen und brennendes oder glühendes Material wegzuwerfen. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für befestigte, offizielle Feuerstellen, Feuerstellen in und um Waldhütten sowie für Holzkohlefeuer und -grills.

Für Feuerwerk und Brauchtumsfeuer gilt ein Abstand von 200 Metern zum Waldrand. Ausgenommen von dem Verbot sind Gas- und Elektrogrills, wenn sie kippsicher und auf feuerfestem Untergrund aufgestellt werden.

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