Teure Sturheit
1 km/h zu schnell kostet Rollerfahrer fast 7000 Franken

Ein Rollerfahrer will eine Busse von 40 Franken nicht bezahlen und zieht den Fall durch alle Instanzen. Das Bundesgericht setzt seinem Feldzug nun ein kostspieliges Ende.
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Bei Tempoübertretung zählt das Ergebnis des Radarmessgeräts, nicht die Zahl auf dem Tacho.
Foto: Keystone

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Rollerfahrer in Zürich ignoriert 40-Franken-Busse, klagt bis vor Bundesgericht
  • Streit endet mit 7000 Franken Kosten durch Verfahrens- und Gerichtskosten
  • Lausanner Richter wiesen Beschwerde ab: keine neuen Argumente vorgebracht
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Andrea Haefely
Beobachter

51 km/h mass die Radarfalle nach dem obligaten Sicherheitsabzug von fünf Kilometern pro Stunde. Dieser eine Stundenkilometer kostete den Fahrer des Motorrollers, der am 17. März 2022 um kurz vor 11 Uhr mittags geblitzt worden war, fast 7000 Franken.

Teuer wurde allerdings nicht die Verkehrsübertretung, sondern die Streitwilligkeit des Verkehrssünders. Die Busse betrug wie üblich in solchen Fällen 40 Franken. Doch der Rollerfahrer wollte das nicht auf sich sitzen lassen. Er wehrte sich gegen den Strafbefehl, und so kam der Fall vor Bezirksgericht. Als dieses den Entscheid bestätigte, wollte er auch das nicht auf sich sitzen lassen – und zog weiter an die nächste Instanz. Doch das Kantonsgericht bestätigte die Busse und hängte dem Motorradfahrer zudem die Verfahrenskosten von über 3840 Franken an.

Artikel aus dem «Beobachter»

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Er gibt nicht auf

Und noch immer liess er die Sache nicht auf sich beruhen. Der Beschuldigte bemühte auch noch das Bundesgericht.

Er stellte sich auf den Standpunkt, es würden nicht genügend Beweise für eine Verurteilung vorliegen. Aufgrund seines Tachometers, der über keine Beleuchtung verfüge, habe er nicht wissen können, wie schnell er unterwegs gewesen sei – wir erinnern uns, es war 11 Uhr vormittags.

Zudem sei der Gutachter nicht ins «Kreuzverhör» genommen worden, was den Menschenrechtskonventionen widerspreche. Und die Staatsanwaltschaft habe irreführende Angaben zum verwendeten Geschwindigkeitsmessgerät gemacht und es versäumt, ein entscheidendes Bild mit mehreren Schnappschüssen des Fahrers während der Geschwindigkeitsmessung rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Die Lausanner Richter haben kein Gehör

Die Lausanner Gerichtsbarkeit trat auf die Beschwerde des Rollerfahrers nicht ein. Er habe keine neuen Argumente als vor dem Kantonsgericht dargelegt. Und wie die Vorinstanz zutreffend ausgeführt habe, sei für die Geschwindigkeitsmessung das Radarmessgerät und nicht der Tachometer des Rollers relevant.

Statt eines Freispruchs setzte es weitere 3000 Franken Gerichtskosten. Damit endet die juristische Irrfahrt des Rollerfahrers. Der Weg nach Strassburg an den Europäischen Gerichtshof ist ihm verwehrt, denn dort werden Bagatellfälle abgewiesen. Das schont immerhin das Portemonnaie.

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