Darum gehts
- EGMR-Urteil: Schweiz verletzte Recht auf Leben von Nicole Dill
- Bund lancierte Opferhilfe-Notrufnummer 142 am 1. Mai 2026
- Dill kämpft seit 2007 für besseren Schutz vor Gewalt
Stundenlang schwebte Nicole Dill in Todesgefahr. Ihr Partner – ein verurteilter Mörder – vergewaltigte und folterte sie. Schliesslich verletzte er sie mit einer Handarmbrust lebensgefährlich, wenig später nahm er sich in der Untersuchungshaft das Leben.
Der Mordversuch schockierte 2007 die Schweiz. Und das Bittere daran: Nicole Dills Tortur wäre vermeidbar gewesen. Polizei, Gutachter und Therapeuten wussten, wie gefährlich der Mann war. Doch sie schwiegen. Sie stellten Datenschutz und Amtsgeheimnis über das Leben einer Frau.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Weder das Luzerner Kantonsgericht noch das Bundesgericht wollten Fehler eingestehen. Doch Nicole Dill gab nicht auf und zog bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Am 3. April 2025 folgte der Paukenschlag aus Strassburg: Der EGMR urteilte, die Schweiz habe das Recht auf Leben verletzt. Behörden und Justiz hätten «nicht alles getan», um das Opfer zu schützen, und die Chance vergeben, «den Verlauf der Ereignisse zu ändern».
Vom eigenen Staat verraten
14 Monate sind seit dem Urteil vergangen. «Am Anfang war die Freude riesig», sagt Nicole Dill am Telefon mit dem Beobachter, der 2009 zuerst über den Fall berichtet hatte. Doch die Erleichterung sei schnell verflogen. «Ich realisierte: Ich bin vom eigenen Staat verraten worden und musste im Ausland recht bekommen. Früher war ich immer stolz, eine Schweizerin zu sein. Dieser Stolz hat gelitten.» Bis heute habe sich keine Behörde bei ihr entschuldigt.
Dass sie trotzdem weitermacht, beweist die 57-Jährige seit fast zwei Jahrzehnten. Sie kämpft an vorderster Front für einen besseren Opferschutz – in TV-Debatten, als einstige Nominierte für den Prix Courage des Beobachters oder mit «Sprungtuch», einer Anlaufstelle für Gewaltopfer. Am 16. Juni erscheint zudem die erweiterte Neuauflage ihres Buches «Leben! Wie ich ermordet wurde – verraten vom System, verteidigt in Strassburg» im Wörterseh-Verlag. Darin blickt sie auf die vergangenen Jahre sowie den Sieg in Strassburg mit Rechtsanwalt Atilay Ileri zurück.
Der Kampf geht weiter
«Ich führe diesen Kampf nicht für mich, sondern für unsere Gesellschaft», stellt Dill klar. Ihr eigenes Schicksal lasse sich nicht ungeschehen machen – aber sie wolle etwas in der Gegenwart und für die Zukunft verändern. Das eine oder andere Gewaltopfer verhindern. Das Urteil hat die Politik aufgeschreckt. Im Dezember 2025 mussten die Schweizer Behörden dem Europarat Bericht erstatten. Darin verweist der Bund auf das Strassburger Urteil, das die Fehler von damals glasklar benannte: mangelnde Koordination der Dienste und Gesetzeslücken. Mängel, die laut dem Bericht durch kantonale Gesetzesänderungen behoben wurden.
«Die jahrelange Bagatellisierung ist vorbei», sagt Dill. Für sie hat das Urteil den nötigen Druck aufgebaut, damit die Schweiz die rechtlich verbindlichen Vorgaben der Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen endlich umsetzt.
Beim Thema Gewaltprävention verweist das Bundesamt für Justiz passend dazu auf die Bilanz zur «Roadmap gegen häusliche Gewalt» vom April 2026. Die Beteiligten halten darin fest, dass wichtige Fortschritte erzielt wurden. Gleichzeitig seien dringend weitere Instrumente zum Schutz von Frauen nötig.
Dass sich etwas bewegt, zeigt auch die nationale Kampagne gegen häusliche Gewalt, die nun in eine nächste Phase geht. Dafür suchte das Eidgenössische Büro für Gleichstellung jüngst direkt den Kontakt zu Nicole Dill. Zudem lancierte der Bund am 1. Mai 2026 die kostenlose Opferhilfe-Notrufnummer 142.
Noch kein Schlussstrich
Nicole Dill begrüsst die Massnahmen. «Es darf nicht nur debattiert werden, es muss endlich gehandelt werden!» Dass noch viel zu tun ist, erlebt sie bei ihrer Arbeit für «Sprungtuch». «Es wiederholt sich leider immer wieder, was ich auch erlebt habe.» Noch immer versage das System bei Wiederholungstätern. Die Arbeit sei emotional fordernd, doch die Rückmeldungen geben ihr Kraft, andere Frauen zu ermutigen, für ihre Rechte einzustehen.
Auch für sie selbst ist das Erlebte noch lange nicht ausgestanden. Um ihre hohen Prozess- und Anwaltskosten zurückzuholen und Schadenersatz einzufordern, muss sie in Luzern noch einmal vor das Kantonsgericht ziehen.