Darum gehts
Gëzim Zuka ist kein Mann der grossen Worte. Schlimm sei es gewesen. Sehr schlimm. Und es habe lange gedauert. «Aber jetzt ist es gut gekommen.» Was er im Gespräch in vier kargen Sätzen zusammenfasst, ist die Geschichte eines Unglücks, die 2008 ihren Lauf nimmt und nun, 17 Jahre später, zu einem vorläufigen Ende kommt.
Es begann mit einem Job, wie Zuka, der in Wahrheit anders heisst, ihn schon viele Male zuvor erledigt hatte. Als Eisenleger wurde er auf die Baustelle eines Wohnhauses im Kanton Zürich beordert, wo er auf dem Flachdach Armierungsarbeiten vornehmen sollte. Das kann man sich in etwa so vorstellen: Bevor Beton gegossen wird, baut ein Eisenleger eine Art Skelett aus Stahlstangen. Dieses sorgt dafür, dass das Gebäude die nötige Stabilität erhält. Eine wichtige Arbeit, die Präzision, Ausdauer und Muskelkraft erfordert – Eigenschaften, die Zuka mit seinen damals 32 Jahren zweifelsohne mitbrachte.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Sturz aus sechs Metern Höhe
Auf dem Flachdach gab es eine grosse Aussparung für das künftige Treppenhaus. Um Abstürze zu verhindern, hatte ein anderer Arbeiter diese Öffnung mit Schaltafeln zugedeckt. Zuka war an jenem Tag bereits mehrere Male über die Abdeckung gegangen – in der Annahme, dass diese seinem Gewicht und der Last, die er hin- und hertragen musste, standhält. Doch plötzlich gaben die Bretter nach, und er stürzte sechs Meter in die Tiefe.
Zuka blieb bewusstlos liegen und wurde sofort mit der Ambulanz ins Zürcher Unispital gebracht, wo er mehrmals operiert wurde. Der rechte Oberschenkel war gebrochen, der rechte Oberarm ebenfalls und ein Nerv gequetscht, so dass er seine Hand nicht mehr bewegen konnte. Die linke Hand war derart zertrümmert, dass die Gefahr bestand, er würde sie nie mehr benutzen können. Zudem erlitt Zuka eine Gehirnerschütterung, eine heftige Quetschung des Brustkorbs, hatte eine geprellte Hüfte und ein verdrehtes linkes Knie. Er verbrachte drei Wochen im Spital und Monate in Rehakliniken.
Und doch blieb sein Körper so stark geschädigt, dass er nicht mehr auf einer Baustelle arbeiten kann. «Meine ganze rechte Körperhälfte schmerzt permanent», fasst er seine Leiden zusammen. Psychiatrisch wurden eine posttraumatische Belastungsstörung, eine Schmerzstörung und Depressionen diagnostiziert.
Verfahren wurde eingestellt
Daran, wie es genau zum Sturz kam, warum die Schaltafeln nachgaben, erinnert sich Zuka nicht mehr: «Ich habe fast alles vergessen. Wenn ich an den Unfall denke, ist da nur Dunkelheit.» Ein Verschulden der Baufirma schlossen Polizei und Staatsanwaltschaft damals aus, das Verfahren wurde eingestellt. Weil Zuka selbst Schuld trage am Absturz.
Gemeinsam mit seinem Anwalt Silvio Riesen reichte er Klage ein – ohne zu ahnen, dass bis zu einem Urteil viele Jahre vergehen würden. Grund für die Warterei waren der lange, komplexe medizinische Verlauf und die damit verbundenen Abklärungen der Sozialversicherungen. Zunächst mussten diese bestimmen, welche Leistungen Zuka zustehen. Erst als diese Frage abschliessend geklärt war, konnte auch die tatsächliche Schadenhöhe ermittelt werden.
2025 – 17 Jahre nach dem Unfall – entschied das Handelsgericht des Kantons Zürich für Zuka – und gegen seinen damaligen Arbeitgeber. Die Baufirma wurde vollumfänglich für den Unfall haftbar gemacht. Sie hatte im Zusammenhang mit der Sicherung der Deckenöffnung ihre Pflichten verletzt. Eine Gerichtsgutachterin konnte anhand der alten Polizeifotos rekonstruieren, dass sich die Abdeckung mit den Schaltafeln vor dem Unfall verschoben haben musste, weshalb die Konstruktion als mangelhaft angesehen wurde. Weiter kam das Gericht zum Schluss: Zuka traf keine Schuld.
43’300 Franken Genugtuung
Die Baufirma zog das Urteil bis vor das Bundesgericht weiter – und scheiterte. Sie muss Zuka für sein erlittenes Leid jetzt 43’300 Franken Genugtuung plus Zinsen zahlen. Die Höhe des Schadenersatzes, der ihm zusätzlich zusteht, muss noch ermittelt werden.
Seit dem Unfall kann Zuka nur noch in einem geringen Pensum arbeiten. Von der Suva erhält er eine kleine Rente. Alles in allem reiche das Geld für die vierköpfige Familie nur sehr knapp. «Wenn ich so arbeiten könnte wie früher, hätte ich ein viel höheres Einkommen», sagt Zuka. Trotzdem sei das Urteil eine Erleichterung. Auch weil er nun nach mittlerweile 18 Jahren endlich mit dieser Geschichte abschliessen könne.
Hinweis: Dieser Artikel wurde erstmals am 7. Juni 2026 veröffentlicht.