Darum gehts
737 Franken wollte das Inkassounternehmen Intrum kürzlich von Peter Meier eintreiben. Für Gebühren der Onlineauktionsplattform Ricardo, die er angeblich vor über 15 Jahren nicht bezahlt hat. Doch Peter Meier, der eigentlich anders heisst, hat die Auktionsplattform noch nie benutzt und bei Ricardo folglich auch keine offenen Rechnungen.
Vor fünf Jahren erhielt er schon einmal Post von Intrum, damals betrug die Forderung gar 945 Franken. Intrum schlug noch Verzugsschaden sowie Kosten für interne und externe Abklärungen obendrauf und drohte Peter Meier unverblümt mit rechtlichen Schritten.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Mahnung wird zum «Angebot»
«Damals ging ich von einem Irrtum aus und reklamierte telefonisch bei Ricardo», sagt Meier. Anschliessend hörte er nichts mehr und ging davon aus, der Fall sei erledigt. Bis er nun die neuste Rechnung erhielt. Elegant spricht Intrum nicht mehr von einer Mahnung, sondern von einem «Angebot». Konkret: Man erlasse ihm grosszügig 30 Prozent der Forderung, und er könne 737 Franken erst noch in 20 Raten abstottern.
Doch Peter Meier schuldet Ricardo keinen Franken, wie eine Sprecherin der Auktionsplattform bestätigt. Der Onlinedienst betont, dem Inkassounternehmen nie Forderungen gegenüber Meier weitergereicht zu haben: «Die Rechnung lautete auf eine andere Person mit sehr ähnlichem Namen.»
Intrum gesteht Fehler ein
Tatsächlich: Jene Person, die Ricardo tatsächlich Gebühren schuldet, schreibt sich nicht mit «i», sondern mit «y». Intrum gibt den Fehler auf Anfrage des Beobachters zu: «Im Rahmen der Adressbearbeitung ist es zu einer Verwechslung gekommen.» Leider seien Adressdaten verwendet worden, die sich als nicht zutreffend erwiesen hätten.
Solche unberechtigten Forderungen können für Empfänger unangenehme Folgen haben. Seit Jahren berichtet der Beobachter über die teils fragwürdige Praxis von Inkassounternehmen. Das Problem: Inkassofirmen melden die angeblichen Schuldner Adressauskunftsunternehmen wie Crif Teledata, die auch Bonitätsbewertungen vornehmen.
Will nun eine betroffene Person beispielsweise einen Handyvertrag unterzeichnen, erkundigt sich der Telekomanbieter bei Crif Teledata und lehnt eine Kundenbeziehung womöglich gleich von vornherein ab. Genau das ist einer Beobachter-Leserin passiert.
Verwechslungen seien «unvermeidlich»
Doch wie gedenkt Intrum Verwechslungen von Namen und Adressen künftig zu vermeiden? Auf Anfrage des Beobachters heisst es: «Wir überprüfen die entsprechenden Prüf- und Adressprozesse laufend mit dem Ziel, die Wahrscheinlichkeit solcher Verwechslungen möglichst gering zu halten.» Im Verhaltenskodex der Inkassofirma steht dazu lapidar: «Aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen sind Identitätsverwechslungen von Schuldnern unvermeidlich.»
Von Intrum hat Peter Meier nichts mehr gehört, nicht einmal eine Entschuldigung.