Darum gehts
- Chiasso TI führt neue Regelung ein: Wasser muss zum Neutralisieren von Hunde-Urin mitgeführt werden
- Bis zu 100 Franken Busse bei Missachtung
- Erste solche Regelung in der Schweiz, Vorbild aus Livorno, Italien
Für Hundehalter und Hundehalterinnen gehören Kotbeutel längst zur Grundausstattung. Bei vielen baumeln sie direkt an der Leine oder am Geschirr – damit sie auch ja nicht vergessen gehen. Schliesslich kann es hierzulande mehrere hundert Franken Bussgeld kosten, das Häufchen einfach liegenzulassen.
Hündeler in der Tessiner Grenzgemeinde Chiasso müssen neuerdings ein weiteres Utensil beim Spaziergang dabeihaben: Wasser. Denn jetzt soll nicht nur das grosse, sondern auch das kleine Geschäft der Hunde spurlos verschwinden. Das hält der Gemeinderat in der überarbeiteten Hundeverordnung fest, wie die Zeitung «LaRegione» berichtet. Hunde-Bisi muss nun zwingend «neutralisiert werden» – «indem unverzüglich eine ausreichende Menge Wasser darübergegossen wird, um die betroffene Fläche zu reinigen», wie die Exekutive im Verordnungstext schreibt.
Geldstrafe von bis zu 100 Franken
Die Massnahme zielt darauf ab, «einen verantwortungsvollen Umgang mit Tieren auf dem Gemeindegebiet zu fördern». Denn: «Rücksichtsloses Verhalten wirkt sich negativ auf die Wahrnehmung von Ordnung, Sauberkeit und Pflege des Stadtgebiets aus», so der Gemeinderat. Heisst so viel wie: Wo der Hund hinpinkelt, stinkt es früher oder später – zum Leid von Bewohnerinnen und Besuchern. Die Verordnung legt deshalb ausdrücklich fest, dass Hundehalterinnen und Hundehalter bei Spaziergängen «stets eine kleine Flasche oder einen anderen geeigneten Behälter mit Wasser mit sich führen» müssen. Wer das Pipi nicht beseitigt, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 100 Franken geahndet werden.
Eine solche Regelung ist in der Schweiz ein Novum. Unsere Nachbarn im Süden kennen die Massnahme aber bereits: Diesen Mai führte sie die Stadt Livorno in der Toskana ein. Damit reagierte sie auf die zahlreichen Beschwerden aus der Bevölkerung über Gestank und Hygieneprobleme. Den Vierbeinern ist es dort auch verboten, ihr Geschäft in der Nähe von Türen, Fenstern und Eingängen von Wohnhäusern, Büros und Läden zu verrichten. Bei Nichteinhaltung drohen hier sogar Bussen von bis zu 500 Euro (rund 460 Franken). Allerdings gilt das Gesetz nur von Mai bis Oktober – also «in der klimatisch kritischsten Periode», wie es die Kommune ausdrückt.