Nach Dackel-Attacke auf Putzfrau – welche Regeln gelten in der Schweiz?
Kanton Schwyz verbannt Hunde für immer aus Verwaltungsbüros

Nach einem Hundeangriff auf eine Putzkraft zieht der Kanton Schwyz Konsequenzen: Ab September sind die Vierbeiner in den Büros der Kantonsverwaltung tabu. Doch wie regeln das andere Arbeitgeber? Blick zeigt, welche Rechte Hundehalter haben – und wann Ausnahmen gelten.
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Eine Putzkraft wurde im Schwyzer Regierungsgebäude von einem Dackel angegriffen und gebissen.
Foto: PD

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Ab 1. September 2026 gilt in Schwyzer Kantonsbüros ein Hundeverbot
  • Ausgenommen sind Assistenz- und Diensthunde
  • Ob Hunde am Arbeitsplatz erlaubt sind, entscheiden Arbeitgeber grundsätzlich selbst
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Nathalie BennRedaktorin Wirtschaft

Für viele Hundebesitzer ist der Vierbeiner weit mehr als nur ein Haustier – er gehört zur Familie. Kein Wunder suchen sich manche bewusst einen Job, wo das Tier immer bei Herrchen oder Frauchen sein kann. 

Für einige Angestellte der Schwyzer Kantonsverwaltung wird das nun zum Problem: Ab dem 1. September 2026 gilt in deren Büros ein striktes Verbot für das Mitbringen von Hunden, wie der «Bote der Urschweiz» berichtet. Ausgenommen sind einzig Diensthunde.

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Auslöser war ein Vorfall mit einer Putzkraft im Schwyzer Regierungsgebäude. Sie wurde während ihrer Arbeit von einem Dackel gebissen. Eigentlich verbietet die Hausordnung der Kantonsverwaltung bereits seit 2010 das Mitbringen von Haustieren. Allerdings hatten sich in den letzten Jahren Ausnahmen eingeschlichen. Aber auch für diese gilt bald: Hunde im Büro sind tabu. Doch wie handhaben grosse Schweizer Arbeitgeber das Thema? Gibt es Regeln für Hunde im Büro? Und welche Ausnahmen gelten? Blick klärt auf.

Dürfen Arbeitgeber Hunde im Büro einfach so verbieten?

Grundsätzlich ja – vorausgesetzt, der Arbeitgeber hat einen guten, sachlichen Grund. In der Schweiz gibt es kein Gesetz, das Hunde am Arbeitsplatz ausdrücklich erlaubt oder verbietet. Die Entscheidung liegt beim Arbeitgeber im Rahmen seines Weisungsrechts. Dieses beinhaltet jedoch auch, dass der Betrieb niemanden diskriminieren oder ungleich behandeln darf. Da müsste es mir als Hundehalter oder -halterin doch möglich sein, meinen Vierbeiner mitzunehmen? Nicht wirklich. Denn sachliche Gründe für ein Verbot gibt es viele: etwa spezielle Hygieneanforderungen im Unternehmen oder Allergien und Ängste von Kollegen. 

Welche Ausnahmen gelten für Hunde am Arbeitsplatz?

Verbietet der Arbeitgeber Hunde im Büro, gibt es eine entscheidende Ausnahme – für Assistenz-, Blindenführ- oder andere Diensthunde. Zwar kennt die Schweiz auch hier kein Gesetz, das ein generelles Recht auf einen Assistenzhund am Arbeitsplatz festschreibt. Der Arbeitgeber darf den Zutritt des Hundes aber nicht einfach so verweigern. Und hier sachliche Gründe für ein Verbot zu finden, ist deutlich schwieriger. Selbst in Räumen, in denen mit Lebensmitteln gearbeitet wird – und Vierbeiner sonst nichts verloren haben – sind Assistenzhunde erlaubt. 

Wie erkenne ich die Ausnahmefälle?

Assistenzhunde sind meist gut erkennbar. Obwohl auch hier eine gesetzlich verankerte Vorschrift fehlt, sind die Vierbeiner in den allermeisten Fällen mit einer auffälligen Weste, einem Halstuch oder einem Geschirr gekennzeichnet. Zudem sind sie speziell ausgebildet, verhalten sich im öffentlichen Raum besonders ruhig und konzentriert und bleiben während der Arbeit eng bei ihrer Halterin oder ihrem Halter.

Wie handhaben grosse Schweizer Arbeitgeber Hunde im Büro?

Viele Schweizer Grossfirmen sind bei Vierbeinern im Büro zurückhaltend. So sind sie grundsätzlich bei der ZKB und Raiffeisen, den beiden Versicherungsriesen Helvetia-Baloise und Swiss Life und den Grossverteilern Migros und Coop nicht erlaubt. Manche Unternehmen zeigen sich deutlich offener. So etwa der Lebensmittel-Multi Nestlé: Dieser setzt mit einem eigenen «Pets at Work»-Programm auf Bürohunde in ausgewählten Bereichen. «Die Hunde müssen vorab registriert werden und eine Eignungsprüfung bestehen», erklärt eine Sprecherin dazu. Die Post beurteilt Ausnahmen «situativ mit dem Vorgesetzten und dem Team», sofern es der Standort erlaubt.

Wie beeinflussen die Vierbeiner das Arbeitsklima?

In der Wissenschaft herrscht Konsens, dass Hunde im Büro grundsätzlich positive Effekte auf das Arbeitsklima haben. Besonders reduzieren die vierbeinigen Begleiter den Stresspegel im Büro. Eine vielzitierte Studie der Virginia Commonwealth University belegt, dass das Stresslevel von Mitarbeitenden an Arbeitsplätzen mit Hunden im Tagesverlauf sinkt, während es bei Kollegen ohne Hund kontinuierlich steigt. Zudem fördern sie die soziale Dynamik und Stimmung im Team. 

Ausserdem macht die explizite Erlaubnis von Hunden im Büro den Arbeitgeber auf dem Jobmarkt attraktiver: Eine von der NGO Human Animal Bond Research Institute (HABRI) in Auftrag gegebene Studie aus 2018 zeigt, dass sich 90 Prozent der Befragten in einem tierfreundlichen Betrieb stark mit dem Arbeitgeber und seinen Unternehmenszielen verbunden fühlen. Bei den restlichen Firmen waren es 65 Prozent. Und: Besonders bei Jungen macht man sich so als Arbeitgeber beliebt. Eine Forbes-Studie aus 2022 zeigt: 42 Prozent der Generation Z (Jahrgänge 1995 bis 2010) und 35 Prozent der Millennials (1980–1995) würden ihren Job zugunsten eines hundefreundlichen Arbeitsplatzes kündigen.

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