Besitzer müssen Urin mit Flaschen wegspülen
Italienische Stadt greift mit neuer Bisi-Regel für Hunde durch

Der Gestank von Urin in der Stadt Livorno ist so widerlich, dass Hundebesitzer neu verpflichtet werden, die Hinterlassenschaften ihrer Tiere in öffentlichen Bereichen selbst wegzuspülen. Ein Thema, das für Diskussionen sorgt. Wie ist die Regelung in der Schweiz?
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Hundehalter müssen in Livorno künftig eine Wasserflasche dabei haben.
Foto: keystone-sda.ch

Darum gehts

KI-generiert, redaktionell geprüft
  • Livorno verlangt Wasserflaschen für Hundehalter gegen Urin auf Trottoirs und Bänken
  • Herrliberg ZH startete 2023 Kampagne wegen Hundekot auf Wiesen
  • Thuner Stadtrat meldete 2025 Ärger über bepinkelte Wände in der Stadt
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Janine EnderliRedaktorin News

Nicht weggeräumter Kot, Urin an Hauswänden, Gestank: Immer wieder sorgen tierische Hinterlassenschaften für Ärger. In Herrliberg ZH gab es 2023 eine Plakataktion aufgrund nicht eingesammelter Häufchen. Die Gemeinde startete daraufhin eine Sensibilisierungskampagne für die Bevölkerung.

Aktuell kämpft die italienische Stadt Livorno mit einem ähnlichen Problem: Sie greift radikal durch und hat eine neue Regel eingeführt. Hundehalter müssen künftig Wasserflaschen oder Sprühflaschen mit sich führen, um den Urin ihrer Hunde von Trottoirs, Bänken und den Rädern geparkter Autos und Töffs abzuspülen.

Die Massnahme zielt darauf ab, den Beschwerden über Gerüche und Hygieneprobleme entgegenzuwirken. Die Verordnung verbietet es zudem, Hunde in der Nähe von Türen, Fenstern und Eingängen von Wohnhäusern, Büros und Geschäften ihr Geschäft verrichten zu lassen. Bei einem Verstoss droht eine Busse von bis zu 500 Euro (ca. 460 Franken).

Das gilt in der Schweiz

In der Schweiz gibt es eine solche Bisi-Regel aktuell noch nicht. Anders sieht es beim Hunde-Kot aus. Das nicht Beseitigen des Häufchens kann eine Busse von bis zu mehreren Hundert Franken zur Folge haben.

Werden Hundehaufen jedoch wiederholt im öffentlichen Raum liegengelassen, können Bussen je nach Stadt drastisch ansteigen.

Braucht es ein strengeres Gesetz?

2025 reichte der Thuner Stadtrat Thomas Bieri (SVP) eine Interpellation ein und äusserte mehrfach die Ansicht, dass Bussen auch hierzulande Sinn machen würden. «Bei Wiederholungstätern wäre eine Busse durchaus sinnvoll», sagte er gegenüber der «Plattform J».

Doch was gilt eigentlich bei anderen Tieren? Einige Schweizer Gemeinden haben auch für die Hinterlassenschaften von Pferden eine Aufnahmepflicht gefordert. Diese wurde dann im Polizeigesetz integriert. Bei der Aargauer Gemeinde Oberwil-Lieli heisst es beispielsweise: «Innerhalb des Siedlungsgebietes und auf befestigten Strassen und Wegen ausserhalb des Siedlungsgebietes ist der Pferdekot durch den Reiter unverzüglich zu beseitigen.» In anderen Gemeinden gibt es hingegen keine gesetzliche Grundlage.

«Beseitigen von Pferdemist ist Ehrensache»

Im Verhaltenskodex des Schweizerischen Verbandes für Pferdesport heisst es im Punkt 8: «Beseitigen von Pferdemist ist für Reiter/Fahrer Ehrensache. In bewohnten Gebieten muss der Pferdemist entfernt werden. Es spielt keine Rolle, ob das Pferd während des Ausritts oder bei einer Rast Mist hinterlässt, die Pferdeäpfel müssen geräumt werden.»

Die neue Hundeverordnung in Livorno gilt vom 20. Mai bis 31. Oktober – also in der klimatisch kritischsten Zeit des Jahres mit steigenden Temperaturen und weniger Niederschlag.

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