Darum gehts
- Influencerin Maja Blagojevic rät auf Instagram zu Aktivitäten trotz Krankschreibung
- Rechtsanwältin: Nicht jede Krankschreibung bedeutet Bettruhe, aber Vorsicht ist geboten
- Partybesuche, Sport oder Reisen ohne Arztbewilligung gelten als problematisch
Krankmelden und trotzdem rausgehen? In der Schweiz bereitet das vielen Bauchschmerzen. Wer fehlt, bleibt besser zu Hause – so zumindest das verbreitete Gefühl. Nicht so bei Unternehmerin Maja Blagojevic. Auf ihrem Instagram-Account maja.blagoo gibt sie Tipps zu Selbstständigkeit und Fernarbeit. Ihr Rat: «Nur weil du krankgeschrieben bist, heisst das nicht, dass du nicht rausgehen darfst.» Arbeitsunfähig sei nicht gleich lebensunfähig.
Ein gut gemeinter Rat, der in den Kommentaren für Stirnrunzeln sorgt.
Ist ein Arztzeugnis ein Freipass zum Faulenzen?
Blagojevic hat eine bestimmte Vorstellung dessen, was ein Arztzeugnis ist: «Ein Arzt hat dir gesagt, du kannst jetzt gerade nicht arbeiten gehen», erklärt sie. Das heisst gemäss der ehemaligen Praxisassistentin nicht, dass man den Tag mit Fieber im Bett verbringen muss. «Man muss kein schlechtes Gewissen haben, wenn man rausgeht und etwas macht, was guttut.»
«Genau mit dieser Einstellung wirst du es nie weit bringen», kritisiert ein User ihre Sicht. Ein anderer plädiert dafür, dass die junge Influencerin ihre Plattform nutzen sollte und ihre Follower zum Arbeiten motivieren sollte.
Von Regeln, Bettruhe und sozialen Kontakten
Der Grat zwischen Selbstachtsamkeit und Genesung ist schmal. Doch wer bestimmt, wo die Grenze liegt? «Grundsätzlich der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin», sagt Fanny Sutter, Rechtsanwältin und Partnerin bei Streichenberg mit Fokus auf Arbeitsrecht. Sie bestätigt Blagojevics Aussage teilweise: «Nicht jede Krankschreibung bedeutet zwingende Bettruhe.»
«Spaziergänge, Bewegung oder soziale Kontakte können sogar förderlich sein», ergänzt Sutter. «Wird dies aber zu sehr ausgereizt, kann das durchaus Anlass bieten für Misstrauen und eine vertrauensärztliche Untersuchung.»
Diese Dinge gehen nicht beim Kranksein
Dennoch gibt es viele No-gos beim Kranksein. «Die Grenze liegt dort, wo das Verhalten der Genesung widerspricht oder die Arbeitsunfähigkeit infrage stellt», erklärt Sutter. Die Rechtsanwältin nennt Partybesuche trotz attestierter Arbeitsunfähigkeit, sportliche Aktivitäten, die der diagnostizierten Einschränkung widersprechen oder Ferienreisen, die nicht als solche gemeldet wurden, als problematische Fälle aus der Praxis.
Trotzdem gilt, dass das Reisen an sich nicht verboten ist. Die Rechtsanwältin rät: «Der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin sollte die Reise explizit erlauben. Auch eine Abstimmung mit dem Arbeitgeber kann sinnvoll sein. Andernfalls kann eine Auslandsreise schnell Misstrauen wecken.»
Schweigen oder reden?
Blagojevic betont die Privatsphäre und erwähnt, dass der Arbeitgeber kein Recht darauf hat, zu wissen, weshalb ein Angestellter ausfällt. Das Arbeitsrecht bestätigt laut der Rechtsanwältin: «Der Arbeitgeber darf wissen, dass eine Arbeitsunfähigkeit besteht, wie lange sie voraussichtlich dauert und in welchem Umfang die Arbeitsfähigkeit eingeschränkt ist. Nicht verlangen darf er Angaben zur Diagnose, zur Art der Erkrankung oder zu medizinischen Details.»
Doch wie wirkt sich das Geheimhalten in der Praxis aus? «Praktisch kann es Misstrauen fördern, insbesondere bei längeren oder wiederholten Absenzen», sagt Sutter. In gewissen Fällen kann es sogar helfen, wenn man offen kommuniziert: «Je nachdem kann es sogar durchaus sinnvoll sein, die Diagnose mit dem Arbeitgeber zu teilen, um die Weiterbeschäftigung oder den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zusammen zu planen und geeignete Aufgaben für die betroffene Person zu finden.»