Darum gehts
- Martina Schnarwiler kämpft gegen Konsumgenossenschaft Riederalp wegen ausstehendem Lohn
- Lohn von 20'000 Franken einbehalten, angeblich wegen Schadensausgleich
- Fall vor Schlichtungsstelle, der Streit betrifft drei Monatslöhne und Überstunden
Ihren Abgang aus dem Prima-Konsum auf der Riederalp VS hätte sich Martina Schnarwiler (27) anders vorgestellt. «Ich wollte ohne grosses Tamtam gehen, doch jetzt habe ich genug», sagt die junge Frau zu Blick.
Verständlich: Immerhin soll ihr ehemaliger Arbeitgeber ihr gegenüber noch grosse Ausstände haben. «Die schulden mir fast 20'000 Franken», ärgert sich Schnarwiler.
Ständige Überbelastung
Im Mai 2024 wird Schnarwiler Konsum-Filialleiterin auf der Riederalp. Zuvor hat sie schon längere Zeit als Verkäuferin im Laden gearbeitet. «Für mich war das eine Chance, die ich nutzen wollte», sagt sie.
Voller Elan habe sie die neue Stelle angetreten, doch die Probleme liessen nicht lange auf sich warten. «Wir hatten zu wenig Personal, waren ständig am Anschlag», sagt Schnarwiler.
Den endgültigen Entscheid, das Konsum zu verlassen, fällt die junge Frau am 3. August 2025. Auf der Riederalp findet das traditionelle Älplerfest statt. Das heisst auch im Konsum: Hochbetrieb.
Den strengen Tag muss Schnarwiler jedoch so gut wie allein bewältigen. Ihre Arbeitskollegin ist zwar vor Ort, wegen eines Todesfalls in der Familie aber verständlicherweise nicht wirklich bei der Sache. «Ich bekam keinerlei Hilfe, weder vom Chef der Konsumgenossenschaft noch von Angestellten aus dem Laden im Nachbardorf», sagt sie und fügt an: «Die gingen alle lieber aufs Fest, direkt an meinem Laden vorbei.»
Kündigung und Freistellung
Schnarwiler hat genug, Ende August 2025 reicht sie ihre Kündigung ein. Anfang September wird sie krank. «Ich hatte hohes Fieber, es ging mir richtig schlecht», sagt sie. Sie wird krankgeschrieben. «Es war aber immer mein Plan, die restliche Arbeitszeit, also bis Ende November, noch zu arbeiten», sagt Schnarwiler.
Doch dazu kommt es nicht. Am 19. September erhält sie mitten in der Krankschreibung die Freistellung. Das Problem: Ab diesem Moment wird kein Lohn mehr überwiesen. «Das ist illegal», ärgert sich Schnarwiler. Auch der Lohn für die kommenden Monate wird ihr von der Konsumgenossenschaft nicht gezahlt.
Lohn als Pfand behalten
Der Grund für die Nichtbezahlung des Lohns findet sich in der Freistellung. Sie liegt Blick vor. Demnach hat die Konsumgenossenschaft den Lohn einbehalten, um vermeintlich von Schnarwiler verursachte Schäden zu beheben. Die Vorwürfe: Die Filialleiterin habe durch schlechtes Management Waren ablaufen lassen, so dass diese weggeworfen werden mussten. Der Laden sei dreckig und in einem «hygienisch nicht tragbaren Zustand». Die entstandenen Kosten würden mit dem ausstehenden Lohn verrechnet, heisst es.
Der Freistellung liegt ein entsprechender Bericht mit Fotos bei. Doch dieser datiert vom 11. September. «Da war ich aber krankgeschrieben», sagt Schnarwiler. Sie legt die ärztlichen Atteste vor. «Wie kann ich also für Zustände verantwortlich sein, wenn ich gar nicht gearbeitet habe?»
Und selbst wenn, dürfe die Konsumgenossenschaft nicht einfach ihren Lohn einbehalten. «Das ist keine Mietkaution. Wenn sie Schadensersatzforderungen geltend machen wollen, müssen sie das in einem ordentlichen Zivilverfahren machen», sagt Schnarwiler. «Die können nicht einfach mit irgendwelchen undatierten Fotos daherkommen und dann sagen, ich sei dies gewesen.»
Verfahren läuft
Schnarwiler schaltet einen Anwalt ein und betreibt die Konsumgenossenschaft, aktuell liegt der Fall vor der Schlichtungsstelle. «Es geht um drei Monatslöhne und viele Überstunden, gut 20'000 Franken», sagt sie und fügt an: «Ich weiss, dass die Krankentaggeldversicherung der Konsumgenossenschaft das Geld für meine Krankheit überwiesen hat.»
Die 27-Jährige, die inzwischen an einem anderen Ort in der Region tätig ist und auch darum ihr Gesicht nicht zeigen will, hofft, dass die Angelegenheit sich noch einigermassen einvernehmlich regeln lässt. «Ich wollte einen sauberen Abgang, aber so etwas lasse ich nicht mit mir machen», betont sie.
Die Konsumgenossenschaft Riederalp will sich wegen des laufenden Verfahrens auf Anfrage von Blick nicht zu den Vorgängen äussern.